20. Juli 2018
Geschrieben von: Lars Strohmaier

5 Gründe Warum WhatsApp im Handwerk vermieden werden sollte

Alternative: Handwerker App!

Der im privaten Umfeld beliebte Messenger WhatsApp wird häufig im geschäftlichen Bereich genutzt, darunter auch von Handwerksbetrieben. Experten haben festgestellt, dass der Einsatz nicht nur fahrlässig, sondern in Bezug auf den Datenschutz vielfach gar nicht zulässig ist. Eine professionelle Handwerker App gilt hier als sinnvolle und gesetzlich akzeptable Lösung. Sie könnte außerdem auch in Sachen Stundenzettel und Arbeitszeiterfassung auf der Baustelle ideal geeignet sein und eine umfassende Filter- und Suchfunktion bieten.

Die nachfolgenden Gründe zeigen, warum die geschäftliche Benutzung von WhatsApp mit Vorsicht betrachtet werden sollte.

1) Weitergabe personenbezogener Daten

Auch bei dieser Form der Übertragung hat WhatsApp Zugriff auf Kundendaten, für die keine Genehmigung vorliegt.

Die aktuellen Richtlinien der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sehen den unbedingten Schutz sogenannter personenbezogener Daten vor. Hierzu gehören auch die Kundendaten. Sofern keine ausdrückliche Einwilligung eines jeden einzelnen Kunden vorliegt, dürfen dessen Daten nicht weitergegeben werden. WhatsApp hingegen ist bekannt dafür, auf alle vorhandenen Kontaktdaten des Nutzers zuzugreifen. Dazu zählen ebenso all jene Personen, die gar nicht selbst Nutzer des Messengers sein müssen. Häufig werden auf der Baustelle Fotos von Dokumenten mit kundenbezogenen Daten gemacht und verschickt. Auch bei dieser Form der Übertragung hat WhatsApp Zugriff auf Kundendaten, für die keine Genehmigung vorliegt.

2) Sicherheitslücke bei der Datenübertragung

Der Messenger WhatsApp gehört zum Unternehmen Facebook. IT-Fachleute haben in der jüngsten Vergangenheit darauf hingewiesen, dass WhatsApp eine schwerwiegende Sicherheitslücke aufweist. Bei dieser konnten die Inhalte des Messengers unmittelbar auf dem Smartphone im Hintergrund ausgelesen werden. Die Adressen, zu der die ausgelesenen Daten weitergeleitet werden können, sind dabei nicht bekannt.

IT-Fachleute haben in der jüngsten Vergangenheit darauf hingewiesen, dass WhatsApp eine schwerwiegende Sicherheitslücke aufweist.

Der WhatsApp Inhaber Mark Zuckerberg weist regelmäßig darauf hin, dass die App über eine sichere Verschlüsselung verfügt. Dennoch konnten Sicherheitslücken bisher nicht durchgängig vermieden werden. Wird WhatsApp anstelle einer App für Handwerker verwendet, können entsprechend auch Kundendaten ausgewertet und weiterverwendet werden.

3) Fehlender Datenschutz auch bei der Business-Version

WhatsApp ist ursprünglich für den rein privaten Bereich konzipiert worden. Mittlerweile wurde eine eigene BusinessApp entwickelt, die einige Features für den beruflichen Bereich bietet. Hierbei können Kunden via Messenger mit Unternehmen in Kontakt treten und Betriebe ihrerseits Kundenkontakte strukturieren. Problematisch bleibt der Umgang mit datenschutzrelevanten Fragen. Die rechtliche Lage ist hier eindeutig geregelt. Demnach ist jegliche Nutzung und weitere Verarbeitung von personenbezogenen Daten grundsätzlich gesetzlich verboten.

Ausnahmen sind nur dann gegeben, wenn Kunden einer Verarbeitung ihrer Daten vorab ausdrücklich zugestimmt haben. WhatsApp gleicht stets sämtliche Kontaktdaten mit dem Device ab, auf dem der Messenger gespeichert hat. In der Regel liegt hierzu keinerlei Genehmigung des Kunden vor, wodurch erneut ein Gesetzesverstoß entsteht.

In der Regel liegt hierzu keinerlei Genehmigung des Kunden vor, wodurch erneut ein Gesetzesverstoß entsteht.
4) Unklare Datennutzung

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von WhatsApp enthalten in Bezug auf die Nutzung von Daten zu Werbezwecken die gleiche Regelung wie bei Facebook. Hierbei geben Nutzer mit der Registrierung und Nutzung ihr Einverständnis, dass sie für geteilte und gepostete Texte, Bilder und Videos die Rechte an das Unternehmen abtreten. Die weitere Nutzung zu Werbezwecken sei demnach theoretisch möglich. Gleichzeitig gibt WhatsApp an, private Chats würden nicht mitgelesen.

Insgesamt ist vielfach nicht eindeutig geklärt, wie weitreichend die Übereinstimmung zwischen den Regelungen von Facebook und WhatsApp ist. Solange nicht zweifelsfrei definiert ist, wie die Daten genutzt werden, ist eine Verwendung des Messengers für Handwerksbetriebe in jedem Fall problematisch.

Die weitere Nutzung zu Werbezwecken sei demnach theoretisch möglich.
5) Schriftliche Genehmigungen erforderlich

Das Risiko der Nutzung von WhatsApp im Handwerksbereich ist hoch und kann bei Zuwiderhandlungen mit hohen Bußgeldern geahndet werden. Solange nicht jeder einzelne Kunde, dessen Daten im Zusammenhang mit WhatsApp genutzt werden, hierzu ausdrücklich sein schriftliches Einverständnis inklusive Unterschrift erteilt hat, ist die Verwendung des Messengers nicht zulässig. Jeder Kunde hat die Möglichkeit, bei den strafverfolgenden Behörden eine entsprechende Untersuchung einzuleiten.

Fazit

Eine Handwerker App, wie die von Craftnote, stellt eine sichere Alternative für die Kommunikation im Handwerksbereich dar. Sie offeriert die gesamte Palette von Arbeitszeiterfassung, über Stundenzettel bis hin zur Baustellendokumentation. Die professionelle App für Handwerker bietet außerdem zahlreiche Features, die bei WhatsApp nicht verfügbar sind. Dazu gehören eine smarte Projektstruktur, eine langfristige Dokumentation, ein PDF-Scanner und vieles mehr. Private Unterhaltungen werden darüber hinaus durch die geschäftliche Projektkommunikation vermieden.

Lars Strohmaier Redakteur

Hauptsächlich im Vertrieb tätig, bringt er seine Expertise auch im Blog unter.