05. Oktober 2018
Geschrieben von: Lars Strohmaier

Worauf Handwerksbetriebe bei der Auswahl ihres Steuerberaters achten sollten. (Teil 2/2)

Experten Tipps für eine langfristig erfolgreiche Zusammenarbeit. 
Sie sollten einen Steuerfachmann mit Branchenkompetenz für das Handwerk beauftragen.

Wir haben Kanzlei-Manager Christian Heil von der Kanzlei TAXolution Steuern und Recht Fragen gestellt, was es bei der Auswahl des Steuerberaters zu beachten gibt.

1) Welche Atmosphäre sollte beim Erstgespräch herrschen?

Der Steuerberater sollte insbesondere Zuhören, um die Sorgen/Gedanken und Bedenken des Gegenübers aufzunehmen. Hierauf bezogen sollte der Steuerberater mit einfachen Worten den Neukunden in seinen Bann ziehen.

2) Wie lange sollte sich der Steuerberater im Erstgespräch für mein Anliegen Zeit nehmen

Es kommt natürlich immer auf die Fragestellungen des Neukunden an, aber unter einer Stunde sollte kein Gespräch geplant werden.
Sofern man im Erstgespräch gleich einen groben Überblick über die steuerlichen Möglichkeiten verschaffen möchte, sind schnell 2 Stunden vorüber, die sich der Steuerberater auch vorher so einplanen sollte.


Länger sollte das Erstgespräch jedoch nicht dauern, da das Besprochene ansonsten gedanklich nicht mehr verarbeitet werden kann und eher überfordert.

3) Wie soll ich reagieren, wenn der Steuerberater mit Fachbegriffen um sich wirft?


Man sollte dem Steuerberater klar zu verstehen geben, dass man als steuerlicher Laie nicht folgen kann. Ändert dieser nichts an seiner Kommunikations- und Ausdrucksweise, sollte man sich hier bereits überlegen eine Zweitmeinung bzw. einen Zweiteindruck in einer weiteren Kanzlei einzuholen. 
Der Steuerberater muss einem ja nicht nur im Erstgespräch, sondern auch in allen Folgeterminen und Bilanzgesprächen Wissen vermitteln können.

4) Ist es empfehlenswert Erstgespräche bei verschiedenen Kanzleien zu führen, um vergleichen zu können?

In der Praxis ist es häufig so, dass Kanzleien Neumandanten aufgrund Empfehlungsmarketing erhalten. Daher sollte grundsätzlich ein Vergleich von Kanzleien nicht notwendig sein, vor allem wenn man sich im ersten Termin bereits sehr wohl und verstanden fühlt. Hiervon würde ich allerdings auch immer die Atmosphäre im Gespräch mit dem Steuerberater, aber auch die kanzleiinterne Atmosphäre abhängig machen, sofern man diese beim Erstgespräch bereits wahrnehmen kann.

5) Inwiefern sollte der Steuerberater seine Kostenstruktur erläutern?

Die Kostenstruktur sollte im Erstgespräch bereits transparent dargelegt und in einem späteren Angebot detailliert dargestellt werden. Einen Gebührenrahmen kann man sicherlich vorab immer abschätzen.

6) Welche Leistungen sollte ein Steuerberater für Handwerksbetriebe anbieten?


Neben den klassischen Leistungen einer Steuerkanzlei wie die Erfassung der Buchhaltung, die Erstellung von Lohnabrechnungen für das Personal, sowie die Jahresabschlusserstellung und der Erstellung der Steuererklärungen, sollte der Steuerberater auch offen und befähigt für Betriebswirtschaftliche Beratungsleistungen sein. Das bloße Abschreiben von Belegen sollte nicht das Kerngeschäft des Beraters sein, sondern die Beratung des Mandanten. Um hierfür auch entsprechende Kapazitäten zu haben, sollte die Bearbeitung der Mandate so digital wie erfolgen und Schnittstellen genutzt werden.

Der Berater sollte sich mit den gängigen Softwarelösungen für Mandanten, sprich Handwerker auskennen. Zusatzdienstleistungen wie das Mahn- und Zahlungswesen sollten kein Fremdwort für den Berater sein. Natürlich nur sofern die Softwarelösung des Handwerkers dies nicht bereits abdeckt. Der Handwerker soll sich überwiegend auf sein Tagesgeschäft konzentrieren können.

  1. Wie wichtig ist die kurzfristige Erreichbarkeit des Steuerberaters?


Natürlich kann der Steuerberater nicht selbst zu jeder Zeit für jeden Mandanten gleichzeitig erreichbar sein. Es sollte im Idealfall auch so sein, das ein Großteil sämtlicher Anfragen von den Sachbearbeitern der Mandanten zufriedenstellend beantwortet werden können.
Bei speziellen Fragestellungen an den Steuerberater sollte zumindest innerhalb von 48 Stunden eine Rückmeldung erfolgen.

  1. Kennt sich der Steuerberater mit einigen Besonderheiten des Handwerks gut aus?
  • Beispiele:

  • Schlechtwetterkonto, Gewährleistungsbürgschaften,

  • Sicherheitseinbehalt, Leiharbeiter und Subunternehmer,

  • Mindestlohn, Mahnwesen und Umgang mit schwierigen Kunden.

Ob sich jeder Steuerberater mit all diesen Themen gut auskennt, kann ich natürlich nicht für alle Steuerberater abschließend beantworten, jedoch sollte es so sein, dass der Steuerberater ein Mandat auch ablehnt, wenn er von den grundsätzlichen Fragestellungen der Branche des Mandanten keine Ahnung hat. 
Das Bauhandwerk ist definitiv eine spezielle Branche und erfordert Expertenwissen. Der Handwerker sollte auf jeden Fall den Steuerberater darauf ansprechen ob dieses Expertenwissen für seine Branche vorhanden ist. 
Der Steuerberater selbst muss auch nicht zu allen Themen selbst der Fachmann sein, sofern er ein gut funktionierendes Netzwerk an Experten um sich herum hat.

So stellt die Kooperation bzw. Partnerschaft mit einem Rechtsanwalt sicherlich eine sinnvolle Kombination dar, die in der Praxis ständig benötigt wird.
Der Steuerberater sollte als engster Vertrauter des Handwerkers die Leitstelle für alle betriebliche Anliegen sein.

Unser Fazit


Generell spielt es natürlich eine große Rolle, dass Sie einen Steuerfachmann mit Branchenkompetenz für das Handwerk beauftragen, der sich mit den spezifischen steuerrechtlichen Gegebenheiten dieser Branche bestens auskennt. Außerdem geben über den Steuerberaterverband absolvierte Lehrgänge Aufschluss über die betriebswirtschaftliche Fachkompetenz des Beraters.

So kann er seine Expertise wie beispielsweise in den Bereichen Controlling und Finanzwirtschaft oder Unternehmensnachfolge damit belegen. Die Wahl des für Ihren Handwerksbetrieb optimalen Partners kann sich somit positiv auf Ihren geschäftlichen Erfolg auswirken.

Falls Sie mehr über Christian Heil und die Kanzlei TAXolution Steuern und Recht erfahren möchten: Klicken Sie hier

Lars Strohmaier Redakteur

Hauptsächlich im Vertrieb tätig, bringt er seine Expertise auch im Blog unter.