Der folgende 5-stufige Öffnungsplan bezieht sich auf landesweite und regionale Sieben-Tage-Inzidenzwerte und wird spezifisch von den Landesregierungen angepasst. Das bedeutet, dass Lockerungen streng an Inzidenzwerte geknüpft sind. Bleibt der Wert unter 100 Ansteckungen pro 100.000 Einwohner, greifen die Öffnungsschritte. Übersteigt der Wert drei Tage hintereinander 100, greift die sogenannte Notbremse. Dabei gelten die strengeren Lockdown-Regelungen, die bereits vor dem 1. März aktuell waren.
Bereits am 1. März vollzog sich der erste Öffnungsschritt, der neben teilweise öffnenden Schulen und Kitas auch Friseurläden berücksichtigte.
Ebenfalls haben wir bereits den zweiten Schritt vom 8. März hinter uns. Dieser ermöglicht es Blumenläden, Baumärkten, Buchhändlern und Betrieben von körpernahen Dienstleistungen (z. B. Kosmetik) wieder zu öffnen. Die letztgenannten Betriebe allerdings nur in Bayern, dem Saarland und Schleswig-Holstein OHNE einen negativen Coronatest bei Kunden.
Der dritte Schritt zählt ebenfalls ab 8. März, bezieht sich dabei allerdings auf die Sieben-Tage-Inzidenz. Bleibt die Inzidenz unter 50, dürfen unter Berücksichtigung von strengen Hygienevorschriften Einzelhandelsgeschäfte, Museen, Zoos, botanische Gärten sowie Gedenkstätten öffnen. Liegt der Wert über 50 und unter 100, gibt es für die genannten Geschäfte die Möglichkeit, feste Termine für ihre Kunden zu vergeben (sogenanntes „Click and Meet“). Die Grenze für Personen in einem Laden liegt dann bei 1 Mensch auf 40 Quadratmeter Fläche. Als Extra ist zudem Sport unter freiem Himmel wieder mit bis zu 10 Personen erlaubt.