Gründen im Handwerk, Rund um's Handwerk | November 26, 2019
Fördermittel zur Gründung im Handwerk
In diesem Beitrag geht es um das Thema Fördermittel bei der Neugründung im Handwerk. Wie viel es hierbei für Firmengründer zu holen gibt und was es bei Fördermitteln zu beachten gilt, erklärt Experte Kai Schimmelfelder. Mit seiner 25-köpfigen Beraterfirma, die sich ausschließlich auf das Thema Fördermittel bezieht, ist er europaweit tätig und unterstützt erfolgreich Firmengründer.
Bevor ein Gründer im Handwerk von Fördermitteln profitieren kann, sieht er sich meist vor einigen Herausforderungen stehen. Welche das sein können, klären wir im folgenden Abschnitt als Erstes. Außerdem beschäftigen wir uns mit der Frage, welche Kosten und Investitionen beim Gründen überhaupt förderfähig sind. Anschließend werden zwei praktische Beispiele angeführt, zum einen für Investitionen bis 100.000 Euro und zum anderen über 100.000 Euro. Was dann noch zu tun bleibt, bevor Du als Gründer Fördermittel beantragen kannst, klären wir danach. Abschließend geht der Experte Kai Schimmelfeder auf weitere Förderprogramme ein, die zusätzlich genutzt werden können.
Drei grundsätzliche Herausforderungen beim Thema Fördermittel
Die Banken: Laut Kai Schimmelfeder scheitern über die Hälfte der Neugründungen schon an den Vorbereitungen zur Finanzierung. Denn oft kommt es bei den Finanzierungsverhandlungen zu Missverständnissen zwischen den Banken und den Gründern im Handwerk. Das liegt daran, dass hier Menschen mit meist völlig verschiedenen Ausbildungswegen aufeinandertreffen. Bei Bänkern und Handwerkern prallen so häufig zwei Welten aufeinander, bei denen die Bänker wenig Kenntnis über die Aufgaben, Anforderungen und Ziele des Handwerks mitbringen – und andersherum die Handwerks-Neugründer oft nicht über die richtigen Schnittstellen zum Thema Finanzierung und Fördermittel verfügen. Die Missverständnisse können zu unzufriedenstellenden Ergebnissen bei den Verhandlungen führen.
Das Eigenkapital ist oft zu gering: Bringst Du wenig bis gar kein Eigenkapital mit, um eine Neugründung zu finanzieren, können Banken dem sehr kritisch gegenüberstehen. Denn für sie bedeutet das fehlende Sicherheit. Dabei gibt es allerdings Förderprogramme, die auch bei wenig oder keinem Eigenkapital greifen und Dich finanziell unterstützen. Wenn Du an dieser Stelle nicht über solche Förderprogramme Bescheid weißt, dann scheitert die Gründung meist bevor sie angefangen hat.
Die Sicherheiten fehlen oder sind unzureichend: Planst Du vielleicht, in Maschinen beziehungsweise Gebäude zu investieren oder Dich nur nebenberuflich selbstständig zu machen und gehst mit diesem Vorhaben zur Bank, läuft es häufig auf eine Frage hinaus: Welche Sicherheiten kannst Du vorweisen? Wer hier zu wenig aufzeigen kann, bekommt schnell eine Absage, womit sich die Gründung erledigt hat.
Wie Du diese Probleme umgehen kannst, erklären wir Dir im folgenden Abschnitt. Dazu wird speziell auf die Förderprogramme zur Neugründung eingegangen und was für Chancen daraus entstehen können.
Was sind förderfähige Investitionen und Kosten?
Experte Kai Schimmelfeder versichert Dir: Wenn Du einmal weißt, was als förderfähig gilt, wird Dir das gesamte Thema deutlich leichter fallen. Die folgende Liste gibt Dir Aufschluss darüber, was für förderfähige Investitionen auf Dich als Neugründer zukommen können.
Maschinen und Förderanlagen, große wie kleine Geräte. Das umfasst feststehende Geräte bis hin zum Minibagger oder der Bohrmaschine.
Material und dessen Vorfinanzierung. Damit ist meist die Erstausrüstung bei der Gründung gemeint, bei der Material gefördert werden könnte.
Lohnkostenvorfinanzierung. Wenn Du allein oder mit einem Kollegen ein Unternehmen starten willst und noch ein Mitarbeiter gebraucht wird, kann das ebenfalls als förderfähige Investition gelten. Es braucht eine gewisse Zeit, bis sich das Geschäft lohnt, und genau dieser Zeitraum ist im Hinblick auf die Lohnkosten förderfähig.
Betriebskosten wie Miete und Tilgung. Zum Beispiel bei der Gebäudefinanzierung. Meistens dauert es ein paar Monate, bis sich die Kosten decken und Du als Neugründer Geld verdienst. In dieser Zeit können Dich Fördermittel beim Abgleichen der Mietkosten unterstützen. Das gilt auch für Wasser-, Strom-, Gaskosten und sogar Werbung sowie im Marketing.
Neubau oder Kauf von Immobilien. Auch hier greifen Fördermittel, genauso wie beim Fuhrpark der Firma. Hier geht die Investitionsspanne im Handwerk allerdings weit auseinander. Ein Tischler braucht dafür nicht so viel wie ein Betrieb im Baugewerbe.
Website-Erstellung sowie PC-Software und Lizenzen.
Mit dieser Liste an förderfähigen Mitteln lässt sich ein Finanzgerüst erstellen, mit dem Du dann deutlich vorbereiteter in ein Verhandlungsgespräch bei der Bank gehen kannst. Erst eine gute Vorbereitung garantiert Dir nämlich einen guten Start bei der Neugründung. Die Kosten für die Investitionen sollten vor dem Bankbesuch erfragt werden. Eine Bank liebt es, wenn man vorbereitet kommt, sonst verbrennt man Zeit.
Zum Praxisbeispiel für Investitionen bis 100.000 Euro
Hat Deine Auseinandersetzung mit der Förderfähigkeit der gebrauchten Mittel und die Fördermittelliste ergeben, dass die Neugründung bis 100.000 Euro benötigt, wird der folgende Abschnitt interessant für Dich sein. Denn dafür gibt es einen Förderkredit der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau). Dort gibt es ein Förderprogramm, mit dem Du ein Volumen von maximal 100.000 Euro erreichen kannst. Dabei zählt das Programm für Neugründungen, die nicht älter als 5 Jahre sind. Egal, ob Du das Unternehmen als Dein Haupt- oder Nebenerwerb führst.
Einer der größten Vorteile besteht hier ganz klar im Punkt „Sicherheiten“. Hier greift nämlich ein Sicherheitssystem für Gründerkredite der Europäischen Union. Die 100.000 Euro werden vom Programm zu 80 % abgesichert. Bekommst Du beispielsweise heute die 100.000 Euro, aber Dein Unternehmen scheitert schon am nächsten Tag, sichert das Programm 80 % (also 80.000 Euro) ab. Der Antragsteller haftet dabei allerdings immer voll. Nur die Bank hat ein Restrisiko von 20 %. Die Restschulden bleiben bei maximal 20.000 Euro, also 20 %. Damit sind keine weiteren Sicherheiten bei der Bank notwendig. Die Bürgschaft ist in den Antrag inkludiert. Zusätzlich ist grundsätzlich kein Eigenkapital notwendig, auch wenn Experte Schimmelfeder immer zu Eigenkapital rät.
Welche Vorteile ergeben sich daraus und was kostet das Ganze?
Im Förderkredit steht eine zweijährige Tilgungsfreiheit. Das heißt, dass erst ab dem 3. der maximal 10 Jahre Laufzeit getilgt werden muss. An Kosten fallen damit bei einem Zins von beispielsweise 2,3 % im Monat 191 Euro an. Bei einem Förderkredit von 100.000 Euro in den ersten zwei Jahren 191 Euro im Monat zurückzuzahlen, reicht für eine professionelle Gründung. Ab dem 3. Jahr zahlst Du mit Tilgung 1050 Euro. Wer das nicht leisten kann, sollte laut Kai Schimmelfeder von einer Gründung absehen. In den ersten zwei tilgungsfreien Jahren beziehungsweise in der ersten Zeit, in der noch kein Geld verdient wird, kann sich auf die Kundenakquise konzentriert werden.
Zum Praxisbeispiel von Investitionen über 100.000 Euro mit Richtwert 800.000 Euro
Um einen nachvollziehbaren Richtwert für das Beispiel zu haben, rechnet Experte Schimmelfeder mit willkürlich festgelegten 800.000 Euro. Das ist somit der Richtwert der Förderprogramme, die Deine Fördermittelliste finanzieren sollen. Je nach Kostenliste verändern sich natürlich auch die Zahlen der Förderprogramme. Ein Beispiel für eine höhere Investition im Handwerk wäre, wenn eine Halle oder ein Grundstück gekauft werden muss. Da können Betriebswohnung, Maschinen und Erstausrüstung mit einfließen, wodurch schon 700 000 Euro abgedeckt sind. Dazu kommen 100.000 Euro an Gebühren, Betriebskosten und Werbung. Das ist die Basis des Beispiels, das nur Anreiz geben soll, sich näher damit zu beschäftigen.
In unserem Beispiel-Fall sind 120.000 Euro Eigenmittel nötig. Als Eigenmittel zählen Eigenleistungen und Kredite oder Leistungen von Freunden, Bekannten und Familie. Auf das, was Du nun an Eigenmittel hast, kommt ein staatlicher Förderkredit (Kapital für Gründer), der die Summe verdoppelt zur Verfügung stellt. Das heißt: Bei 120.000 Euro wären es 240.000 Euro vom Förderkredit. Dafür sind bei Banken keine Sicherheiten nötig, da es in den Richtlinien festgelegt und inkludiert ist. Der Kredit ist dazu 7 Jahre tilgungsfrei und auf maximal 15 Jahre festgelegt. Als Bonus läuft der Kredit in den ersten zwei Jahren zu einem aktuellen Zins von 0,86 % (Stand Oktober 2019).
Ergänzend zu diesem Förderkredit kann der „Gründerkredit Universell“ hinzugezogen werden. Dieser ergänzt als Anteilsfinanzierung die Lücke vom Startkapital bis zu den gebrauchten 800.000 Euro. Damit beläuft sich die Kreditsumme auf zusätzliche 440.000 Euro. Die Fixlaufzeit des Gründerkredit Universell beträgt 10 Jahre mit zirka 1 % Zinsen, wobei 2 Jahre tilgungsfrei sind. Das sind gigantische Konditionen, um eine Gründung mit Investitionen von über 100.000 Euro zu realisieren.
Was bleibt jetzt noch zu tun, bevor Du zur Bank gehst?
Laut Kai Schimmelfeder scheitern 30 % der Neugründungen nach den ersten 3 Jahren, 50 % nach 5 Jahren und 70 % nach 7 Jahren. Woran liegt das? Je besser die Vorbereitung für eine Gründung getroffen wird, desto besser klappt es auch in Zukunft. Hier liegt für den Experten der Knackpunkt. Wird nicht mit einem tragfähigen Konzept gestartet, rächt sich das in Zukunft.
Ein Unternehmen ist ein sich ständig entwickelnder Prozess, an den sich ständig neu angepasst werden muss. Das heißt als Erstes, ein tragfähiges Finanzkonzept mit Businessplan zu erstellen, um bei der Bank gut vorbereitet zu erscheinen und einen guten Eindruck zu machen. In diesem Finanzkonzept oder Businessplan solltest Du Deine Geschäftsidee auf maximal zwei Seiten niedergeschrieben haben. Daneben auch eine kurze Erklärung, warum Du die richtige Person für die Neugründung bist. Bring außerdem die gut vorbereitete und essenzielle Liste mit Investitionen und Fördermitteln mit. Genauso wichtig ist eine grobe Markteinschätzung, wie viel Kunden in kurzer Zeit akquiriert werden könnten. Hier kann auch eine Wettbewerbseinschätzung zum Thema „Was mache ich besser als meine Gegner?“ hilfreich sein.
Abschließend sollte auch auf die Produktions- und Dienstleistungsfaktoren eingegangen werden. Sind sie günstig gewählt, sodass in Zukunft effizient gearbeitet werden kann? Natürlich kann nicht alles vorausgesagt werden, doch sollte eine klare Vorstellung erkennbar sein, um bei Verhandlungen mit der Bank auf Augenhöhe zu agieren.
Was gibt es für weitere Förderprogramme neben den vorher genannten?
Für Unternehmen bis 100 Mitarbeiter gibt es einen Zuschuss für Digitalisierung im Handwerk namens „Go-Digital“. Das betrifft IT-Entwicklung, IT-Sicherheit, digitale Geschäftsprozesse und mehr.
Daneben gibt es das ZIM Programm (Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand) zur Förderung für Unternehmen bis 499 Mitarbeiter. Hier kann es Zuschüsse von bis zu 45 % für Investitionen in neue Geschäftsideen oder Produkte geben. Diese beziehen sich auf maximal 171.000 Euro, was laut Kai Schimmelfeder als geschenktes Geld vom Staat betrachtet werden kann.
Als Nächstes gibt es die „Niedrigschwellige Investitionen im Handwerk“ Förderung aus Niedersachsen. Hier geht es um kleine Prozess- und Produktförderungen, welche perfekt auf das Handwerk zugeschnitten sind. Mit 130.000 Euro bis 140.000 Euro ist das Volumen allerdings etwas kleiner als beim vorher genannten.
Fehlende Sicherheiten im Handwerk können mit der Bürgschaftsbank angegangen werden. Hier lohnt es sich, Feedback einzuholen, ob das Gründungsvorhaben bei der Bürgschaftsbank angenommen wird. Im Gegenzug bekommst Du Sicherheiten bei anstehenden Investitionen.
Eine weitere Möglichkeit ist das Eigenkapitalergänzungsprogramm bis 50.000 Euro für kleine Unternehmen bis 249 Mitarbeiter. Hier wird die Summe Deines Eigenkapitals vom Programm als Kredit zur Verfügung gestellt. Liegt kein Eigenkapital vor, wird ein bestimmter Satz errechnet. Der Kredit ist für 8 Jahre tilgungsfrei, und das bei maximal 10 Jahren Laufzeit.
Da das Handwerk ein wichtiger Partner in Sachen Energieeffizienz und CO₂-Einsparung ist, gibt es auch hier Zuschüsse. Energieeffiziente Maschinen und Produkte können als Fördermittel zählen. Auch wenn sich durch ein Internetprogramm nachweisen lässt, dass das Unternehmen CO₂ einspart, kann das zu geschenkten Geldern und Zuschüssen führen.
Für nähere Informationen zu den angeschnittenen Förderprogrammen steht Experte Kai Schimmelfeder auf seiner Homepage zu Verfügung.
Abschließende Tipps des Experten für Neugründer
Abschließend gilt laut Experte Schimmelfeder zu beachten, nicht gleich zur Bank zu rennen, sondern zuerst sorgfältig die Investitions- sowie Fördermittelliste zu erstellen. Danach kann ein Businessplan aufgestellt werden, um gut vorbereitet in die Verhandlungen mit der Bank zu treten. Was unter Fördermittel fällt, kann auf Schimmelfeders Website Fördermittel-testen.de kostenlos geprüft werden. Hier kannst Du einfach die erstellte Investitionsliste eingetragen und nach 7 bis 10 Tagen bekommst Du eine helfende Antwort. Bei näheren Fragen gibt es zudem eine gebührenfreie Hotline unter 0800 1230020.
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