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Bevor Kunden einen Auftrag erteilen, erfragen sie beim Handwerksbetrieb, welcher Preis für welche spezifische Leistung anfallen wird. Dazu schätzen Handwerksbetriebe die voraussichtlichen Kosten. Der so entstehende Kostenvoranschlag gibt einen Überblick über den zu erwartenden Arbeitsumfang und die damit verbundene Vergütung. Auf dieser Basis können Kunden die jeweiligen Leistungen von verschiedenen Handwerkern miteinander vergleichen, das beste Preis-Leistungs-Verhältnis ausfindig machen und sich so für einen Anbieter entscheiden.
Die Einschätzung der voraussichtlichen Kosten für bestimmte Dienstleistungen, Projekte oder Arbeiten wird als Kostenvoranschlag oder auch Kostenanschlag bezeichnet. Die Kalkulation durch den Handwerksbetrieb dient dazu, Kunden vorab darüber zu informieren, mit welchen Preisen sie rechnen müssen.
Im entsprechenden Dokument findet sich eine detaillierte Aufstellung der einzelnen Kostenpunkte sowie die daraus resultierende Gesamtsumme. Interessenten erhalten eine Orientierungshilfe, mit der sie die zu erwartenden Kostenpunkte für die entsprechenden Leistungen sowie für Reparaturen, Materialien und Arbeitsstunden überblicken und verstehen können.
Unterschied zwischen Offerte, Kostenvoranschlag und Angebot
Die Begriffe Angebot und Offerte werden häufig synonym zu Kostenvoranschlag verwendet, obwohl ihre Bedeutungen unterschiedlich sind. Nur das Angebot und die Offerte sind in ihrer Bedeutung deckungsgleich. Zwar geben sowohl Angebote und Offerten als auch Kostenvoranschläge Auskunft über die voraussichtlichen Kosten, jedoch ist der Kostenvoranschlag unverbindlich und die Kostenangabe bei einem Angebot oder einer Offerte ist verbindlich. Das Angebot oder die Offerte binden Unternehmer also an den Umfang und die festgelegte Höhe der Vergütung.
Unverbindlicher oder verbindlicher Kostenvoranschlag?
Normalerweise beinhaltet ein Kostenvoranschlag eine unverbindliche Prognose des Arbeitsaufwandes, der zur Ausführung der beauftragten Leistung sowie zu den benötigten Materialien erforderlich ist. Er enthält Angaben darüber, welche Kosten wahrscheinlich für den Auftrag anfallen werden. Damit werden nur die ungefähren Kosten genannt. Falls beispielsweise Materialpreise erhöht werden oder erhöhte Personalausgaben auftreten, könnte dies Auswirkungen auf die endgültigen Kosten haben. Auf solche Veränderungen kann der Betrieb dann entsprechend reagieren, Kunden werden in diesem Fall über die zu erwartenden Mehrkosten informiert.
Die klare Kommunikation darüber, dass es sich um Schätzungen handelt, verhindert Missverständnisse und schafft die nötige Flexibilität für etwaige Anpassungen, die aufgrund schwankender Materialpreise oder eines höheren Arbeitsaufwandes notwendig werden. Um den Umstand zu verdeutlichen, kannst Du im Kostenvoranschlag Circa-Angaben bei den geschätzten Beiträgen verwenden oder vermerken, dass es sich um einen unverbindlichen Kostenvoranschlag handelt.
Anders sieht es bei Festpreisvereinbarungen aus, bei denen sich der Auftragnehmer dazu verpflichtet, sich an die angegebenen Preise zu halten. Die vereinbarten Kosten lassen sich dadurch im Nachhinein nicht mehr so einfach an etwaige Schwankungen der Materialpreise oder an den Mehraufwand anpassen. Werden feste Preise vereinbart, profitiert der Kunde davon, sein Budget besser planen zu können. In diesem Zusammenhang spricht man von einem verbindlichen oder garantierten Kostenvoranschlag.
Welche Informationen enthält ein Kostenvoranschlag?
Ein Kostenvoranschlag ermöglicht einen schnellen Überblick über die schätzungsweise entstehenden Kostenpunkte. Es ist wichtig, alle Positionen transparent und nachvollziehbar aufzuführen. Zu diesem Zweck sollten die folgenden Angaben übersichtlich gestaltet sein:
Kontaktinformationen: Name und Anschrift des Auftragnehmers, Kontaktdaten des Kunden
Datum der Erstellung und Gültigkeitsdauer des Kostenvoranschlags
Art und Umfang der auszuführenden Tätigkeiten: Beschreibung der angeforderten Arbeiten/Leistungen
Kostenübersicht: Kosten für Arbeitsaufwand und -zeit, Materialmenge und -kosten, Fahrtkosten
Voraussichtlicher Gesamtpreis
Im Kostenvoranschlag solltest Du außerdem die Mehrwertsteuer ausweisen, die auf die Kosten anfallen. Dies ermöglicht insbesondere Privatkunden eine bessere Budgetplanung.
Wie erstellt man einen Kostenvoranschlag?
Der Kostenvoranschlag wird von der Firma oder dem Betrieb erstellt, der die Dienstleistung erbringt oder das Projekt durchführt. Handwerksbetriebe oder Bauunternehmen schätzen für einen Kostenvoranschlag, welche Kosten für eine angefragte Leistung anfallen werden. Dazu wird unter anderem ermittelt, welche Materialien, wie viele Mitarbeiter und wie viele Arbeitsstunden dafür benötigt werden. Folgende Fragen sollten vorab geklärt werden:
Welche spezifischen Aufgaben müssen erledigt werden?
Welche Materialien und welche Menge sind erforderlich?
Wie viele Arbeitskräfte und wie viel Arbeitszeit werden benötigt?
Wie viel kostet das ungefähr?
Auf Grundlage dieser Schätzungen werden die einzelnen Kostenpunkte zusammengerechnet. So ergibt sich ein Gesamtpreis der zu erwartenden Kosten.
Arbeitest Du digital und der Auftrag wird nach dem Kostenvoranschlag erteilt, kannst Du die Auftragsabwicklung mithilfe einer digitalen Lösung durchführen. Ein Beispiel für eine spezielle App für Handwerker, die Dir dabei hilft, die Aufträge abzuwickeln und relevante Informationen zu organisieren, ist Craftnote. Per App oder Webapp kannst Du unter anderem Daten hinterlegen, Dokumente speichern und Informationen aktualisieren. Auch ist es möglich, einen Kostenvoranschlag in Form eines PDF-Dokuments dem jeweiligen Projekt zuzuweisen und online auf die hinterlegten Informationen zuzugreifen. Das spart wertvolle Zeit.
Was kostet die Erstellung eines Kostenvoranschlags?
Laut § 632 Abs. 3 BGB wird ein Kostenvoranschlag im Zweifel nicht vergütet. In der Regel wird die Erstellung des Kostenvoranschlags also nicht in Rechnung gestellt. Erteilt der Kunde den Auftrag, werden die Kosten ohnehin nicht in Rechnung gestellt. Allerdings gibt es auch Ausnahmen. Wenn eine gesonderte Vereinbarung besteht, kannst Du für die Erstellung eines Kostenvoranschlags eine Vergütung verlangen. Dazu muss der Kunde darauf hingewiesen werden und einwilligen. Obwohl mündliche Vereinbarungen ausreichend sind, sind sie schwerer nachzuweisen. Deswegen sollten beide Parteien die Vergütung schriftlich festhalten.
Was passiert, wenn die geschätzten Kosten überschritten werden?
Die im Kostenvoranschlag angegebenen Kosten entsprechen einer Schätzung. Fallen die tatsächlichen Kosten höher aus als die geschätzten, unterscheidet man, ob sie unwesentlich oder wesentlich überschritten werden. Es existieren keine universellen Prozentangaben, die für alle Fälle gelten. Als Orientierungen dienen aber folgende Richtwerte:
Unwesentliche Überschreitung: Wenn die tatsächlichen Kosten geringfügig von der Schätzung abweichen, muss der Kunde das so akzeptieren. Abweichungen sind zwischen 10 und 20 Prozent, in Ausnahmefällen sogar 25 Prozent, hinzunehmen.
Wesentliche Überschreitung: Über eine wesentliche Überschreitung, die je nach Fall ab ungefähr 20 Prozent beginnt, muss der Kunde rechtzeitig informiert werden.
Wenn Du als Auftragnehmer Deine Informationspflicht missachtest und den Kunden nicht über wesentliche Überschreitungen informierst, darf der Auftraggeber von seinem Recht Gebrauch machen, außerordentlich zu kündigen. Sollte das der Fall sein, darf Dein Betrieb nur einen Teil der Vergütung verlangen. Die Teile ergeben sich aus den bereits ausgeführten Arbeiten. Das außerordentliche Kündigungsrecht gilt auch, wenn die Kosten bewusst zu niedrig angesetzt wurden oder sich die Mehrkosten hätten vermeiden lassen. Möglicherweise ergeben sich daraus Schadenersatzansprüche für den Kunden.
Wie lange behält ein Kostenvoranschlag seine Gültigkeit?
Es gibt keine allgemeinen gesetzlichen Regelungen zur Gültigkeitsdauer eines Kostenvoranschlags. Stattdessen bestimmst Du einen realistischen Gültigkeitszeitraum. Üblich ist dafür eine Frist zwischen zwei und sechs Wochen. Dadurch reduzieren sich die Risiken für steigende Material- und Personalausgaben.
Zusammengefasst: Ein Kostenvoranschlag ist eine Schätzung der zu erwartenden Kosten, die sowohl für die beauftragte Firma als auch für Kunden als Orientierung dient. Es beinhaltet Angaben zur Art und zum Umfang der Arbeiten, zu dem geschätzten Arbeitsaufwand, zu Materialkosten und einen voraussichtlichen Gesamtpreis.
Auch wenn Anbieter in der Regel nicht an den erstellten Kostenvoranschlag gebunden sind, sollten Kunden bei Überschreitungen der geschätzten Kosten rechtzeitig darüber informiert werden. Um jederzeit auf die dafür notwendigen Informationen zuzugreifen und einen Überblick über die dazugehörigen Angaben zu erhalten, können Dich digitale Lösungen unterstützen.
Jedes Projekt und jeder Auftrag beginnt schon weit im Vorfeld der praktischen Handwerkstätigkeit: Zu den vorbereitenden Arbeiten gehört neben der Akquise das Erarbeiten eines Angebotes.
Mit Zeit und Aufwand ist die Angebotserstellung ein wichtiges Element, um die Wirtschaftlichkeit eines Handwerksbetriebes zu gewährleisten. Abrechenbare Arbeitszeit sind nicht nur die direkten Arbeitszeiten vor Ort, sondern auch der indirekte Aufwand für das gesamte Drumherum. Gemeint sind damit Verwaltungs- und Buchhaltungsarbeiten vom ersten Kostenvoranschlag über die Angebots- bis hin zur Rechnungserstellung mitsamt der Überwachung des Zahlungseinganges.
Angebot vs. Kostenvoranschlag
Zunächst eine begriffliche Klarstellung zu dem Unterschied zwischen Angebot und Kostenvoranschlag.
Der Kostenvoranschlag ist vergleichbar mit einer ersten Kostenschätzung. Dieser sollte auf jeden Fall die anfallenden Kostenarten enthalten. Deren Höhe wird jedoch eher grob geschätzt als genau und bis ins Letzte durchgerechnet. Bei den Kosten für Art und Umfang der Arbeiten, den Arbeits- und den Materialkosten sowie bei dem Zeitraum handelt es sich immer um eine Schätzung. Das ist der Grund und Anlass für den Zusatz, dass es sich um einen „unverbindlichen“ Kostenvoranschlag handelt. Der Aufwand für die Erstellung eines Kostenvoranschlages wird gemäß § 632 BGB des Bürgerlichen Gesetzbuches „im Zweifel“ nicht vergütet.
Deutlich anders ist die Situation bei einem Angebot. Es ist die Offerte des Unternehmers als Anbieter auf die Anfrage des Kunden als potenziellen Auftraggeber. In dem konkreten Angebot werden im Einzelnen diejenigen Bedingungen und Voraussetzungen festgelegt, unter denen die Handwerkstätigkeit ausgeführt wird. Das Angebot ist von den Kostenarten und den Kostenhöhen her verbindlich. Abweichungen davon sind im Rahmen der Auftragsausführung nur mit vorheriger Zustimmung beider Seiten möglich. Rechtsgrundlagen dafür sind die §§ 145 ff BGB.
Erstellung des Angebotes effektiv gestalten
Dem Unternehmer ist durchaus bewusst, welche Folgen und Konsequenzen sich aus einer Angebotsabgabe und der sich daran anschließenden Angebotsannahme ergeben.
Dementsprechend zeitintensiv gestaltet sich die Angebotserstellung. Schon in dieser Auftragsphase gilt es, möglichst effektiv zu arbeiten. Möglich wird das durch ein Zusammensetzen des Angebotes aus möglichst vielen aktuellen Textbausteinen. Die müssen ihrerseits in einer eigenen Datei sorgfältig gepflegt und laufend aktualisiert werden.
In Tabellenkalkulationsprogrammen lässt sich das Angebot mit Textbausteinen übersichtlich gestalten und mit wenigen Eingaben an den notwendigen Stellen individualisieren. Bei Kostenpositionen wie Arbeitsstunden, Fahrtkosten oder für Materialien werden lediglich die Zahlen für das Angebot aktualisiert; alles andere macht das Programm. Das spart Zeit und vermeidet Rechenfehler.
1. Aufbau und Inhalt
Das Handwerkerangebot muss auf jeden Fall einen offiziellen und seriösen Charakter vermitteln. Ausgedruckt wird es auf den Firmenkopfbogen mit seinem gesetzlich vorgegebenen Informationsgehalt. Das Onlineangebot wird schreibgeschützt, beispielsweise als PDF-Datei verschickt.
Je übersichtlicher und verständlicher es erstellt wird, desto leichter wird dem Auftraggeber die Entscheidung zu einem JA gemacht. Gemeint ist damit eine gängige Schriftart wie Arial in großen Schriftgraden zwischen 12 und 14, die für wirklich jeden lesbar sind.
Der erste Eindruck entscheidet – wenn auch im Unterbewusstsein. Das Angebot wird zunächst optisch und anschließend inhaltlich wahrgenommen. Stimmt die Optik nicht, dann kann es im schlechtesten Fall dazu führen, dass der Kunde sich nicht mit dem Inhalt befassen will oder die Optik unbewusst die Entscheidung des Kunden negativ beeinflusst.
2. Kostenarten und -höhen
Kund:innen interessiert, wie viel sie für was bezahlen sollen.
Im Fokus eines transparenten Angebotes stehen alle anfallenden Kostenarten. Hier darf auch deswegen nichts fehlen, weil im Anschluss an die Angebotsannahme ohne das OK des Kunden keine weiteren Kostenarten nachgeschoben werden können.
Ähnlich verhält es sich mit den Kostenhöhen: Der Unternehmer muss davon ausgehen, dass der Kunde zu Vergleichszwecken mehrere Angebote einholt. Je einfacher die Höhe der einzelnen Kostenarten nachvollziehbar ist, desto vertrauenswürdiger wirkt das Angebot.
Keine oder nur wenige Rückfragen bewirken bei potenziellen Kund:innen ein hohes Maß an Vertrauen in die Zuverlässigkeit des Anbieters. Sie gewinnen den Eindruck, dass ihnen als Laien nichts verheimlicht und dass mit Nichts hinterm Berg gehalten wird. Für das Ausweisen der Mehrwertsteuer empfiehlt sich die Formulierung „jeweils gesetzlich gültig“.
3. Auf Verbraucherrechte achten
Verbraucher:innen als Kund:innen beziehungsweise Auftraggeber:innen haben naturgemäß eine ganz andere Sichtweise auf den Kostenvoranschlag beziehungsweise das Angebot. Für sie gelten die zurzeit aktuellen Verbraucherschutzbestimmungen (Stand Juni 2014). Darin werden unter anderem das Widerspruchsrecht und Ausnahmen davon oder die Informationspflichten des Handwerkers geregelt.
Darüber hinaus haben Verbraucher:innen Ansprüche aus Garantie und aus Gewährleistung in Bezug auf Materialien sowie die erbrachte Handwerks-/Dienstleistung.
Im Übrigen möchte und müssen sich Verbraucher:innen vor unlauteren bis hin zu dubiosen Angeboten schützen können. Das Abnahmeprotokoll nicht zu unterzeichnen ist für sie der beste Schutz. Unternehmer:innen muss eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung gewährt werden. Sofern es zu keiner Einigung im direkten Kontakt kommt, empfiehlt sich der Weg zur Schlichtungsstelle der örtlich zuständigen Handwerkskammer.
Wichtiger Hinweis: Die Rechte des Kunden als Auftraggeber sind die Pflichten des Unternehmers als Auftragnehmer. Je gewissenhafter er arbeitet, desto weniger Spielraum bleibt umgekehrt dem Verbraucher für die Bemängelung der Handwerksleistung.
4. Praktische Tipps für Unternehmer:innen
Die Erstellung von Angeboten und Kostenvoranschlägen ist ein entscheidender Schritt zwischen dem Generieren und dem Ausführen von Handwerksaufträgen. Auch wenn Handwerksmeister von Haus aus keine reinen Bürokraten sind, sondern Angehörige eines handwerklichen Berufsstandes, geht es dennoch nicht ohne Büro und Verwaltung. Den Aufwand zum Angebot erstellen, gilt es zu minimieren und möglichst effektiv zu gestalten.
Dazu an dieser Stelle einige praktische Tipps
Vorlagen, Textbausteine und Rechenprogramm sparen Zeit und vermeiden Kalkulationsfehler
Transparenz sowie Nachvollziehbarkeit von Zahlen, Daten und Fakten schaffen Vertrauen
Einpreisen des eigenen Verwaltungsaufwandes in den Stundensatz
Rechte des Verbrauchers als Pflichten des Unternehmers beachten und berücksichtigen
Benennung der Bindungsfrist für das Angebot mit Datum und Wochentag
klare Definition über Verbindlichkeit oder Unverbindlichkeit des Angebotes
Klarheit, Übersichtlichkeit sowie optischer Eindruck heben die Wertigkeit des Angebotes
Hinweis auf die Notwendigkeit einer Nachkalkulation bei nicht erfassten Kostenarten oder bei Kostenüberschreitungen
Fazit
Als Resümee bleibt für Handwerksunternehmer:innen festzustellen, dass ein Angebot zu erstellen einerseits kein Hexenwerk ist, andererseits jedoch durchaus aufwendig sein kann. Die ideale Möglichkeit, um das Angebot zu einem verbindlichen Auftrag und insofern zum Vertrag machen, ist die Unterzeichnung durch den Kunden mit Ort, Datum und händischer Unterschrift. Eine Ausfertigung verbleibt bei der Unternehmer:in, die zweite Ausfertigung des Angebotes bekommt die Handwerker:in.
Für viele Unternehmer:innen ist der eigene Betrieb gleichzeitig auch der wichtigste Posten der Vorsorge im Alter. Wie Du schon heute herausfinden kannst, was in einigen Jahren beim Verkauf herauskommt, erfährst Du in diesem Artikel.
Die Altersvorsorge ist in letzter Zeit zu einem zentralen Thema geworden – nicht nur in der Handwerksbranche. Auch der Staat warnt mittlerweile davor: Die staatliche Rente wird in den meisten Fällen nicht reichen, um den gewohnten Lebensstandard im Alter aufrechtzuerhalten. Viele Unternehmer:innen sehen den eigenen Betrieb als Vorsorgeposten und planen einen Verkauf bzw. eine Übergabe. Deshalb erfährst Du im Folgenden:
Wie kann der Unternehmenswert ermittelt werden?
Wer unterstützt mich bei dem Ganzen?
Und welche Faktoren beeinflussen eigentlich den Wert meines Betriebes?
Vorsorge für Unternehmer:innen
Wie viel Geld Du nach dem Berufsleben einmal benötigen wirst, hängt von vielen Faktoren ab und ist vollkommen individuell. Das oft angesprochene “Rentenloch” – also der Unterschied zwischen der gesetzlichen Rente und dem eigentlich benötigten monatlichen Geldbetrag, um den Lebensstandard aufrechtzuerhalten, können Handwerksunternehmer:innen mit verschiedenen Mitteln schließen (oder zumindest minimieren):
Private Lebens- und Rentenversicherungen
Kapitalvermögen bzw. -einnahmen (z. B. aus Wertpapieren und anderen Anlagen)
Sparprodukte wie Sparbücher und Bausparverträge
Neben diesen “klassischen Vorsorgemöglichkeiten” stellt für die meisten Unternehmer:innen aber der Erlös aus dem Verkauf des Betriebes den wichtigsten Baustein der Absicherung im Alter dar.
Verkauf des Betriebes zur Absicherung im Alter
Trotz der Tatsache, dass der Erlös aus einem späteren Verkauf des Betriebes oft essentiell für die Vorsorge im Alter ist, haben nur die wenigsten Handwerker:innen eine Idee, wie viel ihr Unternehmen eigentlich wert ist. Eine Umfrage des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) unter Handwerksbetrieben hat ergeben, dass gar nur 22 Prozent der Handwerksunternehmer:innen schon einmal eine Unternehmensbewertung haben durchführen lassen. Gezählt wurden bei dieser Befragung übrigens nur jene Inhaber, die in den kommenden fünf Jahren eine Übergabe geplant hatten.
Der Verkauf ist zwar der wichtigste Schritt, oftmals aber nur der erste. In den meisten Fällen ist es die klügste Entscheidung, das dadurch erwirtschaftete Kapital nicht einfach auf dem Konto liegenzulassen. Vielmehr solltest Du eine möglichst gute Verzinsung bei hoher Verfügbarkeit des Geldes anstreben. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten. Ein kompetenter Finanz- oder Anlageberater kann Dir hier am besten weiterhelfen.
Aber gehen wir noch einmal einen Schritt zurück. Bevor an eine Veranlagung überhaupt gedacht werden kann, musst Du selbstverständlich klären, mit wie viel Geld Du überhaupt rechnen kannst.
Ermittlung des Ertragswertes beim Verkauf
Grob zusammengefasst gibt es zwei Möglichkeiten, den Unternehmenswert zu bewerten. Die Untergrenze bildet der sogenannte Substanzwert. Dieser wird ermittelt, indem die aktuellen Zeitwerte des gesamten Inventars (Geräte, Maschinen, Kraftfahrzeuge und sonstige Ausstattung) zusammengerechnet werden. Auch das Betriebsgebäude zählt natürlich zum Substanzwert. Dieser stellt also den Wert im Falle einer Liquidierung des Unternehmens dar. Das bedeutet: Wenn Du alle zum Betrieb gehörigen Gegenstände, Geräte usw. verkaufst, dann bekommt Du den Substanzwert.
In den meisten Fällen ist der Substanzwert nicht wirklich aussagekräftig. Viel wichtiger ist die Bestimmung des Ertragswertes mittels der sogenannten AWH-Methode (kommt von “Arbeitsgemeinschaft der Wertermittelnden Betriebsberater im Handwerk”). Hierbei wird versucht, aufgrund der Gewinne der letzten Jahre, eine bestmögliche Prognose für die Zukunft abzugeben. Dem wird aber schließlich noch ein Teil abgezogen, um verschiedene Risikofaktoren einzukalkulieren (z.B. Inhaberabhängigkeit oder Personalsituation). Ebenfalls abgezogen werden einige kalkulatorische Kosten, um beispielsweise für den Unternehmerlohn aufzukommen.
Und wer hilft mir nun dabei?
In den vorhergehenden Absätzen hast Du schon Einiges zum Verkauf bzw. zur Wertermittlung Deines Handwerksunternehmens gehört. Selbstverständlich sind das alles nur Ansätze, für eine genaue Beschreibung ist das Thema einfach viel zu umfangreich und zu individuell. Außerdem müsstest Du wahrscheinlich in einem früheren Leben in der Buchhaltung tätig gewesen sein, um diese Dinge wirklich ordnungsgemäß durchzuführen. Entsprechend kann es durchaus sinnvoll sein, hier die Hilfe eines Profis mit entsprechender Erfahrung in Anspruch zu nehmen. Eine gute Anlaufstelle dafür sind die Verbände und Organisationen mit eigens geschulten Beratern. Auch die Handwerkskammern oder der ZDH können Dir hier weiterhelfen, um Dir kompetente Berater:innen zur Seite stellen.
Checkliste für eine optimale Bewertung Deines Betriebes
Nachdem Du die groben Grundzüge zum Thema der Unternehmensbewertung und des Verkaufs zur Altersvorsorge gelernt hast, geben wir Dir noch einige Beispiele für Punkte, die den Wert Deines Unternehmens positiv oder negativ beeinflussen können:
Anlagevermögen und -güter: Hier geht es vor allem um den zuvor angesprochenen Substanzwert. Je moderner und generell hochwertiger Deine Geräte und Ausstattung sind, desto höher ist dieser, was natürlich insgesamt den Wert Deines Betriebes hebt.
Lieferanten- und Kundenstruktur: Klar, je besser das Verhältnis zu Deinen wichtigsten Kunden und Zulieferern ist, desto besser lassen sich Einnahmen und Ausgaben in der Zukunft abschätzen. Hier ist andererseits aber eine mögliche Abhängigkeit von wenigen Großkunden und Lieferanten eher schlecht.
Mitarbeiter:innen bzw. Fachkräfte: Solltest Du nicht gerade Einzelunternehmer:in sein (wovon wir hier nicht ausgehen, da ein Verkauf des Betriebes sonst schwierig wäre), dann sind Deine Mitarbeiter:innen Deine wertvollste Ressource. Je mehr erfahrene Fachkräfte Du (langfristig) in Deiner Belegschaft hast, desto besser.
Abhängigkeit vom von Dir: Besonders kleinere Betriebe haben das Problem, zu sehr von der Führungsperson abzuhängen. Wer langfristig denkt und eine zusätzliche Führungsebene (vielleicht mit einem Stellvertreter:in) einbaut, der profitiert beim Verkauf.
Diese Liste ist natürlich keinesfalls vollständig, sondern soll Dir nur einige Aspekte nennen, was bei der Bewertung Deines Unternehmens wichtig sein kann. Weitere Infos und Tipps hierzu und generell zum Thema bekommst Du beispielsweise bei den oben angesprochenen Verbänden und Organisationen sowie bei der Handwerkskammer.
Fazit
Zusammengefasst kann man sagen, dass das Thema des Betriebsverkaufs zum Zwecke der Absicherung im Alter – besonders bei viel beschäftigten Handwerksunternehmer:innen – gerne im Tagesgeschäft untergeht. Wer plant, in den nächsten Jahren in Rente zu gehen, der tut gut daran, sich im Voraus Tipps und Hilfe zu holen oder sich zumindest über die Möglichkeiten zu informieren.
In dieser Folge des DigiGuides befassen sich Hans-Peter Trimborn und Marion Kenklies mit dem Thema Scoring und Rating von Unternehmen und erklären, wieso das Thema für Deinen Handwerksbetrieb relevant ist.
Banken tun es und Lieferanten auch. Gemeint ist das Scoring und Rating der Bonität von Unternehmen und ganzen Branchen. Wichtig werden diese Werte für Handwerksunternehmen beispielsweise bei der Vergabe von Krediten oder bei der Materialbestellung von Zwischenlieferanten. Je besser die Scoring- und Rating-Werte, desto höher ist die Erfolgschance. Doch wie funktioniert dieses System, was muss ein Handwerksunternehmer dazu wissen, welche Rolle spielt die Pandemie dabei und wie lassen sich die Werte optimieren? Unsere Experten setzen genau da an: Zum einen Hans-Peter Trimborn, Senior Produktspezialist bei der Deutschen Verrechnungsstelle GmbH in Frankfurt am Main. Und zum anderen Marion Kenklies, Juristin für das Handwerk mit Spezialisierung auf Unternehmensrecht.
Was Scoring und Rating der Bonität von Betrieben bedeutet
Das Scoring oder Rating-Verfahren wird beispielsweise von Banken, Unternehmen oder Versicherungen zur Einschätzung von Kunden benutzt. Zum einen für die Zahlungsfähigkeit (Bonität) der Kunden und zum anderen zur Risikoerwartung eines Zahlungsausfalls. Genau gesagt fließen beim Scoring persönliche wie auch wirtschaftliche Faktoren vom Kunden mit ein. Das wären bei Betrieben beispielsweise die Art der Betriebsführung sowie Bilanzen. Der Score am Ende der Analyse beeinflusst zum Beispiel die Konditionen der Materiallieferung und die Höhe des angestrebten Bankkredits. Dabei wird das Scoring zur Risikoeinschätzung häufig nicht nur von Banken, sondern auch von Unternehmen verwendet, wohingegen das Rating eher ausschließlich bei Banken zum Einsatz kommt. Durchgeführt werden die Analysen meist von Wirtschaftsauskunfteien.
Für Betriebe sind also gute Ratings und Scores wichtig, um die bestmöglichen Konditionen bei Krediten oder Materialzulieferern zu bekommen. Denn gibt es nicht genügend Daten über Unternehmen, greifen die Analysten auf ganze Branchenmittelwerte zurück. Steht die ganze Branche momentan etwas schlechter da, kann es das Potenzial des einzelnen Betriebes unterminieren.
Welche Möglichkeiten haben Betriebe im Bereich Scoring und Rating
Hier raten die Experten dazu, sich eine Übersicht über den eigenen Betrieb direkt bei den Wirtschaftsauskunfteien anzufordern. Beispielsweise bei “CrifBrügel” und “Creditreform”, die wie “Datenkraken” Daten über Branchen und Unternehmen sammeln. Danach lässt sich abschätzen, wie die drei wichtigsten Parteien beim Bewertungssystem – Banken, Zulieferer und Kunden – den eigenen Betrieb und deren Branche einschätzen. Anschließend kann in Gesprächen mit den Auskunfteien erfragt werden, was für Daten benötigt werden oder was getan werden kann, um die Bewertung zu verbessern.
Läuft in der Hinsicht alles reibungslos, können sich Handwerksbetriebe von der Branche abheben. Gerade in Zeiten von wackeligen Finanzanlagen durch die Corona-Pandemie oder knappen Materialien bei Zulieferern ist eine gute Bewertung Gold wert.
Was passiert wenn ein Betrieb schlechte Bewertungen hat
Experte Trimborn mahnt an der Stelle vor dramatischen Folgen: zum Beispiel schlechtere Preisangebote oder verzögerte Bestellungen bei Lieferanten, da andere Unternehmen bevorzugt werden. Im schlimmsten Fall verlangen Lieferanten bei künftigen Bestellungen Zahlungen per Vorkasse, da ihnen das Risiko eines Zahlungsausfalls zu hoch ist. Lieferfirmen würden es selten zugeben, solche Bewertungslisten zu führen, allerdings kommt heutzutage kein Großhändler und Betrieb um solche Ratings und Scores herum. Wichtig zu wissen: die Auskunfteien bewerten in jedem Fall die Branche – auch wenn das Unternehmen keine eigenen Informationen liefert.
Wie es gelingt die eigene Bonität des Betriebs zu optimieren und vor negativen Einflüssen aus der Branche zu schützen
Laut unserer beiden Experten ist es ratsam, mit dem verbesserten Rating von der Auskunftei plus den aktuellen Geschäftszahlen zu seinem Kreditgeber, seiner Hausbank zu gehen. Denn die Bank macht einmal im Jahr ebenfalls ein eigenes Rating. Die Grundlage ist immer einer der beiden Wirtschaftsauskunfteien. Möchte eine Handwerksfirma einen ersten Kredit aufnehmen, geht das meist problemlos, aber bei einem zweiten Kredit wollen die Banken meist immer mehr Auskunft über die Betriebssituation.
Gibt es Zahlungsprobleme, werden meist die Bewertungen der Auskunfteien hinzugezogen. Heute ist der Gang zur Bank oft der Pandemielage geschuldet, da finanzielle Reserven weggeschmolzen sind. Dazu gibt es im Handwerk momentan kein Problem mit der Auftragslage, sondern mit der Materialbeschaffung, um Aufträge fertigzustellen. Ein gut aufgestelltes Unternehmen weiß – laut Trimborn – über ihre Bewertung Bescheid, hat diese verbessert und weiß, was in dem Moment zu tun ist.
Welche Faktoren ein Bankenrating beeinflussenWelche Faktoren ein Bankenrating beeinflussen
Zum einen sind dies quantitative Faktoren: Bei einer GmbH wäre das zum Beispiel das Verhältnis Stammkapital zur Bilanzsumme. Ein Viertel der Bilanzsumme sollte mindestens haftendes Eigenkapital sein. Wächst das Unternehmen und mit den Investitionen steigt die Verschuldung, sollte das Eigenkapital auch entsprechend erhöht werden. Die Erhöhung der Verschuldung ohne Anhebung des haftenden Eigenkapitals kann das Rating deutlich verschlechtern – ohne, dass das Unternehmen das sofort bemerkt. Hans-Peter Trimborn empfiehlt an dieser Stelle eine Besprechung mit dem Steuerberater.
Desweiteren kommen in das Bankrating qualitative Faktoren hinzu: Dazu zählt unter anderem alles, was mit der Unternehmerpersönlichkeit zu tun hat. Wie wird das Unternehmen geführt, wie sichert der Unternehmer sich ab, was tut er für die Weiterbildung seiner Mitarbeiter. Dabei sollte unbedingt auf die vollen Kompetenzen der Mitarbeiter eingegangen werden. Ein Meister hat zum Beispiel zusätzlich eine betriebswirtschaftliche Ausbildung, was vielleicht der Banker gar nicht weiß, da er kein detailliertes Wissen über den Ausbildungsweg hat. Darauf sollte hingewiesen werden. Alle Attribute, die den Betrieb ausmachen, werden so auf den Tisch gelegt. Bevor es in das Ratinggespräch mit den Banken geht, rät Trimborn unbedingt dazu, sich mit einer Fachkraft wie einem Steuerberater vorzubereiten.
Tipps der Experten
Aussicht auf Erfolg hat das Unternehmen? Gut vorbereitet auf solche Themen kann man die Auskunfteien und die Kreditgeber überzeugen, einen positiven Scorewert bzw. Rating zu vergeben. Dafür müssen Handwerksbetriebe sich allerdings aktiv mit Scoregebern auseinandersetzen. Das ist gerade in diesem Jahr wichtig, da die Branchen wahrscheinlich durch die Folgen der Pandemie in den Bewertungen neu bewertet und ggfs. abgestuft werden.
Am Montag, den 29. Juni, winkten Bundestag und Bundesrat im Eilverfahren das Konjunkturpaket und die darin enthaltene Umsatzsteuersenkung zum 1. Juli durch. Neben einigen positiven Stimmen von Verbänden äußerten sich auch Kritiker aus Wirtschaft und Handwerk, die schon jetzt Nachbesserung verlangen.
Nun wurde beschlossen, was in unserem letzten Bericht zur Umsatzsteuersenkung im Handwerk bereits klar war: Der Steuersatz wird von 19 auf 16 Prozent gesenkt und gilt vom Zeitraum des 1. Juni bis 31. Oktober. Hierbei soll die Steuersenkung im Optimalfall die Konjunktur ankurbeln, indem Unternehmen die drei Prozent direkt in Preissenkungen an die Kunden weitergeben.
Diese Maßnahme soll Kunden dazu anreizen mit Investitionen nicht erst bis nächstes Jahr zu warten, um die wirtschaftlichen Folgen des Corona-Lockdowns für Unternehmen zu schmälern. Doch schon nach dem Bekanntwerden der temporären Steuersenkung äußerten sich Verbandsvertreter aus dem Handwerk kritisch. Die Rede war von zu viel bürokratischem Aufwand und steuerrechtlichen Problemen für Betriebe. Wo genau die möglichen Probleme liegen und was genau kritisiert wird, haben wir im Folgenden für euch zusammengestellt.
Ohne Nachbesserung mehr Probleme und weniger Vertrauen.
… , dass eine „massive Bürokratie für die Betriebe“ entstehen werde.
Vor allem stößt der Aufwand für Unternehmen und Händler auf Kritik. So hebt etwa der Zentralverband des Deutschen Handwerks (kurz: ZDH) hervor, dass eine „massive Bürokratie für die Betriebe“ entstehen werde. Denn, auf den gesamten Wertschöpfungsstufen müssen Buchhaltungsprogramme, Warenverkehrssysteme sowie Kassen an den neuen Steuersatz angeglichen werden. Zwar könne die Umsatzsteuersenkung tatsächlich dazu beitragen die Nachfrage zu erhöhen, doch nur, wenn weitere Erleichterungen und Billigkeitsregelungen folgen.
Ohne diese Maßnahmen ist es möglich, dass der drohende Ärger mit dem Finanzamt und der bürokratische Aufwand die positiven Effekte vermindern. Zudem hängt der Erfolg der Umsatzsteuersenkung auch von der Akzeptanz der Unternehmen ab. Diese sieht der Generalsekretär des ZDH Holger Schwannecke, ohne dringende Nachbesserungen, schwinden. Aus diesem Grund habe der ZDH auch der Bundesregierung bereits zwei praxistaugliche Verbesserungsvorschläge unterbreitet:
etwa eine verlängerte Frist zur Aufrüstung von Kassensystemen
oder die Grenze für Sofortabschreibungen von geringwertigen Wirtschaftsgütern zu erhöhen.
Schwierige Umsetzung im Baubereich.
„Ob dieser Mehraufwand durch erwartete konjunkturelle Wirkung gerechtfertigt ist, bleibt abzuwarten“ Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des ZDB.Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des ZDB.
Dennoch bleiben bestimmte Fragen, wie zum Beispiel Verträge, Angebote und Anzahlungen gerade in den Übergangszeiten der Umsatzsteuersenkung zu behandeln sind, in Gewerken wie dem Baubereich weiter bestehen. Der Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa vom Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (kurz: ZDB) schließt sich der Meinung des ZDH an, dass sich eine zusätzliche bürokratische Belastung durch die Umstellung der Mehrwertsteuersätze ergebe. „Ob dieser Mehraufwand durch erwartete konjunkturelle Wirkung gerechtfertigt ist, bleibt abzuwarten“, so Pakleppa. Der Präsident des Verbandes Reinhard Quast unterbreitete bereits zwei Verbesserungsvorschläge:
Für Bauvorhaben, bei denen bereits im zweiten Quartal 2020 Abschlagsrechnungen gestellt wurden, sollte der Steuersatz von 19 Prozent dauerhaft gelten.
Bei Bauaufträgen, die zwischen dem 1. Juli und 31. Dezember 2020 unterzeichnet werden, soll unabhängig vom Fertigstellungstermin der Mehrwertsteuersatz von 16 Prozent angewendet werden.
Gerade im Baugewerbe erstrecken sich die Aufträge über einen längeren Zeitraum. Bei manchen Aufträgen kann es deshalb vorkommen, dass Verwirrung und Fehler auftreten, mit welchen Steuersatz nun gerechnet werden muss.
Die Schwierigkeit mit den für gewöhnlich vereinbarten Bruttopreisen.
Handwerksunternehmer vereinbaren mit Verbrauchern gewöhnlich Bruttopreise. Der Verbraucher muss demnach den vereinbarten Preis bezahlen und der Unternehmer den jeweils geltenden Umsatzsteuerbetrag an das Finanzamt abführen. Vom neuen reduzierten Steuersatz profitiert also der Bauunternehmer. Werden stattdessen Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer vereinbart, was unter Unternehmern üblich ist, ist die Lage anders: dabei zahlt der Vertragspartner die geltende Steuer und der Unternehmer führt diese ab.
Somit kann sich bei Nettopreisvereinbarungen der Endpreis für Auftraggeber verringern. Denn diese sind als private Auftraggeber nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. Die eingekaufte Dienstleistung wird für sie aufgrund des reduzierten Steuersatzes billiger. Deshalb sollten Handwerksunternehmer mit Kunden im ersten Schritt Bruttopreise vereinbaren. Im zweiten Schritt sollte geprüft werden, ob sich der Fertigstellungstermin oder abgeschlossene Teilleistungen während des Zeitraums der reduzierten Umsatzsteuer realisieren lassen. Falls nicht, lohnt sich der Aufwand nicht.
Keine Pflicht für Unternehmen, aber öffentlicher Druck?
„Kein Unternehmer ist gezwungen, die Senkung an seine Kunden weiterzugeben. Händler und Kunde vereinbaren in der Regel schließlich Bruttopreise“ Brigitte Neugebauer, Umsatzsteuerexpertin zur „Welt am Sonntag“
Die Planung der Bundesregierung im Zuge der Umsatzsteuersenkung sieht vor, dass Unternehmer die Steuersenkung in Form von fallenden Preisen direkt an die Kunden weitergeben. Die Frage, ob Betriebe allerdings dazu verpflichtet sind, kann mit „Nein“ beantwortet werden. „Kein Unternehmer ist gezwungen, die Senkung an seine Kunden weiterzugeben. Händler und Kunde vereinbaren in der Regel schließlich Bruttopreise“, sagte Umsatzsteuerexpertin Brigitte Neugebauer der „Welt am Sonntag“.
Einige Verbände wie im Gastronomiebereich hatten bereits angekündigt aufgrund der schwierigen Lage in der Lockdown-Zeit, keine minimalen Preissenkungen vornehmen zu wollen. Allerdings muss hier im Handwerk aufgepasst werden. Kunden könnten nun genau hinschauen, wer die Preise wirklich senkt. Das kann im schlimmsten Fall dazu führen, dass sich Kunden für Konkurrenzunternehmen entscheiden.
Nachbesserung durch leichte Regelungen.
Das Bundeswirtschaftsministerium setzt sich schon jetzt dafür ein, die neuen Maßnahmen durch leichtere Regelungen umsetzbarer zu machen. Dazu zählt eine Billigkeitsregelung bei der Preisauszeichnung. Damit können auch pauschale Rabatte an der Kasse gewährt werden, ohne dass alle Preise in einer Nacht- und Nebelaktion bis zum 1. Juli 2020 geändert werden müssen.
Allerdings muss auf der Abrechnung der korrekte Steuersatz ausgewiesen werden. Zudem gibt es einen ersten Lösungsentwurf des Ministeriums, der allerdings noch von den einzelnen Ländern abgesegnet werden muss. Darin wird hervorgehoben, dass Anzahlungen, die vor dem 1. Juli vereinnahmt worden sind, nicht beanstandet werden, falls diese schon den neuen 16 Prozent-Steuersatz enthielten. Eine Korrektur in der Schlussrechnung solle dann nicht mehr nötig sein.
In dieser Lektion des Digitalisierungs-Guide zeigt Dir unser Experte Rainer Schamberger, wie Du Smartphones und Tablets für den Einsatz auf der Baustelle richtig versicherst. Rainer Schamberger ist als Versicherungsmakler auf Handwerker spezialisiert und konnte in 14 Jahren als Versicherungsmakler im bereits rund 2500 Betriebe versichern.
Als Erstes wird deshalb geklärt, welche Versicherungsarten es für das Thema gibt, wie sinnvoll diese für deinen Betrieb sinnvoll sind und worauf es dabei zu achten gilt. Im zweiten Schritt geht es weiterführend zu beantworten, was eine Versicherung zum Thema kostet, wo sie ein passendes Angebot für Ihren Betrieb finden und welche Versicherung es dazu ergänzend gibt?
Welche Versicherungsarten gibt es zu dem Thema?
Im Betrieb gibt es zum Thema Elektronik meistens die allseits bekannte Inhaltsversicherung. Diese sichert zwar gegen Feuer, Wasser, Sturm, Einbruch und Diebstahl ab, greift aber nur am Betriebsstandort. Unterwegs und auf Baustellen, ist die Versicherung unpassend. Allerdings kann eventuell die Inhaltsversicherung durch einen zusätzlichen Versicherungsbaustein auf die Baustelle erweitert werden. Ist das nicht möglich, rät Experte Schamberger, eine separate Elektronikversicherung abzuschließen. Dabei ist eine All-Gefahren-Deckung inkludiert. Das heißt, sie greift bei allen Szenarien der Inhaltsversicherung plus beim Vorsatz Dritter in Richtung Feuchtigkeit, Überschwemmung und Vandalismus. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass die Elektronikversicherung nur drei wichtige Ausschlüsse beinhaltet. Im Falle eines Krieges, beim Thema Kernenergie und dem Verschleiß. Dazu zählt natürlich auch Geräte mutwillig aus eigenem Vorsatz kaputtzumachen.
Macht eine Elektronikversicherung für deinen Betrieb Sinn?
Dazu gibt es von Rainer Schamberger im betrieblichen und gewerblichen Bereich ein klares „Ja“. Wird mit Smartphones, Tablets, Messgeräten oder sonstiger Elektronik auf der Baustelle gearbeitet, macht es durchaus Sinn. Denn die Prämien stehen in einem guten Verhältnis zum dafür Gebotenen. Im Privaten ist das eine andere Geschichte, da dort die Kosten für den Einzelfall zu hoch ausfallen können.
Worauf sollte man dabei achten?
Es ist als Erstes essenziell darauf zu achten, dass die Versicherung den Neuwert entschädigt. Der Neuwert bezieht sich dabei auf die Kosten, die beim Neukauf des Geräts angefallen sind. Anderseits bekommt man nur das von der Versicherung erstattet, was das Gerät momentan wert ist. Bei einem beispielsweise 2 Jahre alten Smartphone denkbar wenig. Außerdem sind die gewählten Versicherungssummen zu beachten, weil die Versicherung vermutlich für alle Elektronikgeräte abgeschlossen wird. Dazu können PC, Laptop, Smartphone, Tablet und Messgeräte zählen. Deswegen muss zuerst die richtige Versicherungssumme errechnet werden, notfalls mit professioneller Hilfe. Zudem gilt es auf die „Bewegungsrisiko“-Klausel bei der Versicherung zu achten. Ohne sie gilt der Versicherungsschutz nur für den Betriebsstandort, nicht für die Baustelle. Als Letztes gibt es die Frage zu beachten, ob sich ein Selbstbehalt in der Versicherung lohnt oder nicht. Hier rät Experte Schamberger; sich zu fragen, wie schusselig sie sich einschätzen. Fällt ihnen öfter etwas herunter, kann der Selbstbehalt nützlich sein. Hierbei ist ein Eigenanteil von bis zu 120 Euro Selbstbehalt ist noch im Rahmen.
Welche Stolperfallen gibt es im Versicherungsschutz beim Thema Elektronik?
Wenn das Gerät völlig zerstört ist, kann es von der Versicherung als Wiederbeschaffung gesehen werden. Bei einer guten Versicherung wird dann der Neuwert erstattet. Ist das Gerät jedoch wieder reparierbar, gibt es nur den Zeitwert erstattet. Der Zeitwert ist zum Beispiel bei einem zwei Jahre altem Tablet, bei dem nur das Display beschädigt ist, relativ gering. Die Kosten belaufen sich fiktiv auf 130 Euro mit 120 Selbstbeteiligung. Dann bekommt man tatsächlich nur 10 Euro dazu. Deswegen rät Schamberger, darauf achten, was wie versichert wird.
Was darf eine Elektronikversicherung kosten?
Die Kosten für eine solche Versicherung belaufen sich je nach Versicherungssumme auf zwischen 110 Euro und 250 Euro im Jahr. Zusätzlicher Nutzen ergibt sich meist daraus, dass Datenverlust sowie die Datenrettung bei kaputten Geräten abgesichert sind. Fallen beispielsweise Lizenzgebühren bei einem kaputten Tablet an, werden diese Gebühren im besten Fall ebenfalls erstattet. Ob das möglich ist, muss allerdings im Vorfeld geklärt werden.
Wo findet ihr das passende Angebot für euren Betrieb?
Auch für den Experten ist tatsächlich relativ schwer zu beantworten. Hierbei ist es schwer den Markt zu überblicken, da es kaum Vergleiche oder Tests vorhanden sind, um sich zu orientieren. Das einzige was Schamberger hier empfehlen kann, ist sich an regionale Versicherungsmakler zu wenden, die unabhängig den Markt analysieren und schauen, was aktuell die beste Option für ihren Betrieb ist. Diese können auf besondere Klauseln oder Sonderkonzepte für bestimmte Betriebe hinweisen, ohne dass Sie dafür viel Zeit opfern müssen.
Welche Versicherung empfiehlt sich ergänzend dazu?
Wenn eine Elektronikversicherung abgeschlossen werden soll, lohnt es sich zuerst zuschauen, ob es bei der Inhaltsversicherung ein Elektronikbaustein dazu gibt. Ansonsten kann dieser separat abgeschlossen werden. Wird zusätzlich viel mit digitaler Technik und Daten hantiert, kann es sich ergänzend lohnen, neben der Elektronik- eine Cyberversicherung abzuschließen. Dadurch kann sich, laut dem Experten, ein Betrieb in Zukunft vor Datenmissbrauch und Datenklau absichern. Bei weiteren Fragen oder einer Beratung, hilft ihnen Rainer Schamberger gerne unter seine Kontaktdaten weiter.
Klappern gehört zum Handwerk, besagt die Redensart. Die damit verbundenen administrativen Aufgaben gehören jedoch auch dazu. Leider werden in vielen Betrieben diese administrativen Aufgaben immer noch etwas stiefmütterlich behandelt. Rechnungswesen, Personalmanagement und Einkaufskalkulation sind lästige, aber unabdingbare Bestandteile dieser administrativen Arbeiten. Auch das Erstellen von Angeboten gehört dazu. Jedoch lassen sich nur durch gute Angebotserstellungen für den Handwerksbetrieb lohnenswerte Aufträge generieren. Auch die Chance, durch eine gute Angebotserstellung den Auftrag vor dem Mitbewerber zu kassieren, wird von vielen Unternehmern verkannt. Dabei sind die notwendigen Vorgehensweisen weder geheimnisvoll noch kostenintensiv.
Nachfolgend ein paar Tipps, die die Angebotserstellung nicht nur zeiteffizienter machen, sondern auch beim Kunden für eine Bindung an den Handwerksbetrieb sorgen können.
2. Der Kundenkontakt
Ein gut geplantes Vorgespräch ist die Voraussetzung für ein optimal erstelltes Angebot. Der Handwerker ist qualifizierter Ansprechpartner für den Kunden, der zumeist Laie ist und keine oder nur wenige Vorkenntnisse über die auszuführenden Arbeiten hat. Dem handwerklichen Unternehmer obliegt es an dieser Stelle, als qualifizierter Fachmann Möglichkeiten und Wege aufzuzeigen, wie das geplante Projekt am besten umgesetzt werden kann.
Hierbei ist es äußerst hilfreich, möglichst viel über den Kunden zu wissen. Der Handwerker sollte ganz gezielt herausfinden, was der Kunde wirklich wünscht. Oftmals kann man durch ein gutes Vorgespräch dem Kunden auch Alternativen zu seinen bisherigen Vorstellungen liefern. Eine Dokumentation des Vorgespräches leistet gute Dienste bei der folgenden Bearbeitung des potenziellen Auftrages.
Das Angebot selbst sollte mehr als nur eine reine Kostenrechnung sein. Der Auftraggeber ist in erster Linie natürlich an dem Preis interessiert, den der Handwerker ihm präsentiert. Unkommentiert kann dies allerdings in manchen Fällen schon für Abschreckung sorgen. Der Kunde weiß nicht, welche Rechnungen sich genau hinter diesem Gesamtpreis verstecken. Deshalb ist es wichtig, dem Kunden möglichst transparent die Zusammensetzung des Preises darzulegen.
Als Faustregel sollte der Unternehmer beachten, dass alle Aufträge über 3000 € persönlich mit dem Kunden besprochen werden sollten. In einem persönlichen Gespräch können alle Posten erläutert und geklärt werden. Auch über die allgemein übliche Vergütung im Handwerk kann in diesem Zusammenhang gesprochen werden. Mit den entsprechenden Erklärungen wird ein Gesamtpreis im Nachhinein oftmals nachvollziehbarer für den Auftraggeber.
3. Das Angebot selbst
Wie bei der Bewerbung für einen neuen Job ist es wichtig, dass ein Angebot ordentlich und sauber präsentiert wird. Auch sollten im Angebot die Formulierungen entsprechend gewählt werden. Oftmals kann man aufgrund der gegebenen Situation im Vorhinein noch nicht erkennen, ob es vielleicht zu unvorhersehbaren Situationen kommen oder ein erhöhter Materialbedarf entstehen kann, ob es terminlich zu Verzögerungen kommen oder ob beispielsweise im Baugewerbe die vorhandene Bausubstanz im Laufe der Auftragsausführung zu weiteren Kosten führen kann oder das Baurecht zu anderen Maßnahmen und Ausführungen zwingt. Dies sollte durch entsprechende Formulierungen im Angebot aufgefangen werden.
Es bieten sich Formulierungen an wie „… für unvorhersehbar anfallende Arbeiten wird ein Stundenlohn von xx berechnet …“. Auch fährt der Unternehmer gut damit, das Angebot als freibleibend zu deklarieren. Dies bedeutet, dass man sich für einen gewissen Zeitraum, meistens ein oder zwei Monate, an dieses Angebot gebunden sieht. Schwankungen bei Material- und Rohstoffpreisen können damit unter Umständen ausgeglichen werden.
4. Kostenminimierung bei der Angebotserstellung
Umsatz und Gewinn bringt einzig und allein geleistete handwerkliche Arbeit. Hierfür erzielte Erlöse müssen allerdings auch den Zeitaufwand für die administrativen Aufgaben „bezahlen“. Deshalb empfiehlt es sich, bei der Angebotserstellung schon im Vorfeld die eigenen Zeitaufwände zu minimieren. Besonders gut eignen sich hierfür Textbausteine (Vorlagen), die man für die in der Regel angefragten Arbeiten im Vorfeld formulieren kann. Hier müssen dann im besten Fall nur noch die Zahlen aktualisiert werden.
Wenn der Unternehmer für alle ihn üblicherweise betreffenden Arbeiten Vorlagen formuliert, können aus diesem Fundus heraus fast alle Angebotserstellungen kombiniert werden. Eine eigene Dokumentation ist hierbei äußerst hilfreich. Die eingesparte administrative Arbeit summiert sich aufs Jahr gerechnet zu einer erstaunlichen Stundenanzahl.
5. Die Nachkalkulation
Unabdingbar und zwingend erforderlich ist, dass nach Abschluss der Arbeiten eine Nachkalkulation erfolgt. Diese Nachkalkulation sollte penibel mit der vorherigen Angebotserstellung abgeglichen werden. Wenn sich eine Abweichung nach oben von mehr als 15 % ergibt, ist es notwendig, bei der nächsten Angebotserstellung genauer zu kalkulieren. Auch wenn es sich rechtlich argumentieren lässt, ist ein Überschreiten des vorherigen Angebotes um mehr als 15 % beim Kunden oftmals einen Grund zur Ärgernis.
Die allgemein übliche Vergütung im Handwerk sollte stets zugrunde gelegt, Material- und Rohstoffpreise jedoch stets aktuell gehalten werden.
Wir haben Kanzlei-Manager Christian Heil von der Kanzlei TAXolution Steuern und Recht Fragen gestellt, was es bei der Auswahl des Steuerberaters zu beachten gibt.
1. Welche Atmosphäre sollte beim Erstgespräch herrschen?
Der Steuerberater sollte insbesondere Zuhören, um die Sorgen/Gedanken und Bedenken des Gegenübers aufzunehmen. Hierauf bezogen sollte der Steuerberater mit einfachen Worten den Neukunden in seinen Bann ziehen.
2. Wie lange sollte sich der Steuerberater im Erstgespräch für mein Anliegen Zeit nehmen
Es kommt natürlich immer auf die Fragestellungen des Neukunden an, aber unter einer Stunde sollte kein Gespräch geplant werden. Sofern man im Erstgespräch gleich einen groben Überblick über die steuerlichen Möglichkeiten verschaffen möchte, sind schnell 2 Stunden vorüber, die sich der Steuerberater auch vorher so einplanen sollte.
Länger sollte das Erstgespräch jedoch nicht dauern, da das Besprochene ansonsten gedanklich nicht mehr verarbeitet werden kann und eher überfordert.
3. Wie soll ich reagieren, wenn der Steuerberater mit Fachbegriffen um sich wirft?
Man sollte dem Steuerberater klar zu verstehen geben, dass man als steuerlicher Laie nicht folgen kann. Ändert dieser nichts an seiner Kommunikations- und Ausdrucksweise, sollte man sich hier bereits überlegen eine Zweitmeinung bzw. einen Zweiteindruck in einer weiteren Kanzlei einzuholen. Der Steuerberater muss einem ja nicht nur im Erstgespräch, sondern auch in allen Folgeterminen und Bilanzgesprächen Wissen vermitteln können.
4. Ist es empfehlenswert Erstgespräche bei verschiedenen Kanzleien zu führen, um vergleichen zu können?
In der Praxis ist es häufig so, dass Kanzleien Neumandanten aufgrund Empfehlungsmarketing erhalten. Daher sollte grundsätzlich ein Vergleich von Kanzleien nicht notwendig sein, vor allem wenn man sich im ersten Termin bereits sehr wohl und verstanden fühlt. Hiervon würde ich allerdings auch immer die Atmosphäre im Gespräch mit dem Steuerberater, aber auch die kanzleiinterne Atmosphäre abhängig machen, sofern man diese beim Erstgespräch bereits wahrnehmen kann.
5. Inwiefern sollte der Steuerberater seine Kostenstruktur erläutern?
Die Kostenstruktur sollte im Erstgespräch bereits transparent dargelegt und in einem späteren Angebot detailliert dargestellt werden. Einen Gebührenrahmen kann man sicherlich vorab immer abschätzen.
6. Welche Leistungen sollte ein Steuerberater für Handwerksbetriebe anbieten?
Neben den klassischen Leistungen einer Steuerkanzlei wie die Erfassung der Buchhaltung, die Erstellung von Lohnabrechnungen für das Personal, sowie die Jahresabschlusserstellung und der Erstellung der Steuererklärungen, sollte der Steuerberater auch offen und befähigt für Betriebswirtschaftliche Beratungsleistungen sein. Das bloße Abschreiben von Belegen sollte nicht das Kerngeschäft des Beraters sein, sondern die Beratung des Mandanten. Um hierfür auch entsprechende Kapazitäten zu haben, sollte die Bearbeitung der Mandate so digital wie erfolgen und Schnittstellen genutzt werden.
Der Berater sollte sich mit den gängigen Softwarelösungen für Mandanten, sprich Handwerker auskennen. Zusatzdienstleistungen wie das Mahn- und Zahlungswesen sollten kein Fremdwort für den Berater sein. Natürlich nur sofern die Softwarelösung des Handwerkers dies nicht bereits abdeckt. Der Handwerker soll sich überwiegend auf sein Tagesgeschäft konzentrieren können.
7. Wie wichtig ist die kurzfristige Erreichbarkeit des Steuerberaters?
Natürlich kann der Steuerberater nicht selbst zu jeder Zeit für jeden Mandanten gleichzeitig erreichbar sein. Es sollte im Idealfall auch so sein, das ein Großteil sämtlicher Anfragen von den Sachbearbeitern der Mandanten zufriedenstellend beantwortet werden können. Bei speziellen Fragestellungen an den Steuerberater sollte zumindest innerhalb von 48 Stunden eine Rückmeldung erfolgen.
8. Kennt sich der Steuerberater mit einigen Besonderheiten des Handwerks gut aus?
Beispiele:
Schlechtwetterkonto, Gewährleistungsbürgschaften,
Sicherheitseinbehalt, Leiharbeiter und Subunternehmer,
Mindestlohn, Mahnwesen und Umgang mit schwierigen Kunden.
Ob sich jeder Steuerberater mit all diesen Themen gut auskennt, kann ich natürlich nicht für alle Steuerberater abschließend beantworten, jedoch sollte es so sein, dass der Steuerberater ein Mandat auch ablehnt, wenn er von den grundsätzlichen Fragestellungen der Branche des Mandanten keine Ahnung hat. Das Bauhandwerk ist definitiv eine spezielle Branche und erfordert Expertenwissen. Der Handwerker sollte auf jeden Fall den Steuerberater darauf ansprechen ob dieses Expertenwissen für seine Branche vorhanden ist. Der Steuerberater selbst muss auch nicht zu allen Themen selbst der Fachmann sein, sofern er ein gut funktionierendes Netzwerk an Experten um sich herum hat.
So stellt die Kooperation bzw. Partnerschaft mit einem Rechtsanwalt sicherlich eine sinnvolle Kombination dar, die in der Praxis ständig benötigt wird. Der Steuerberater sollte als engster Vertrauter des Handwerkers die Leitstelle für alle betriebliche Anliegen sein.
Unser Fazit
Generell spielt es natürlich eine große Rolle, dass Sie einen Steuerfachmann mit Branchenkompetenz für das Handwerk beauftragen, der sich mit den spezifischen steuerrechtlichen Gegebenheiten dieser Branche bestens auskennt. Außerdem geben über den Steuerberaterverband absolvierte Lehrgänge Aufschluss über die betriebswirtschaftliche Fachkompetenz des Beraters.
So kann er seine Expertise wie beispielsweise in den Bereichen Controlling und Finanzwirtschaft oder Unternehmensnachfolge damit belegen. Die Wahl des für Ihren Handwerksbetrieb optimalen Partners kann sich somit positiv auf Ihren geschäftlichen Erfolg auswirken.
Falls Sie mehr über Christian Heil und die Kanzlei TAXolution Steuern und Recht erfahren möchten: Klicken Sie hier
Steuerberater für Handwerksbetriebe: Worauf kommt es an?
Für größere Unternehmen gehört die Einbindung einer Steuerberatungskanzlei, die auf die jeweilige Branche spezialisiert ist, in der Regel zu den unternehmerischen Selbstverständlichkeiten. Anders sieht es bei KMU, Start-ups, Existenzgründern und Solo-Selbstständigen aus. Oft herrscht hier die Ansicht vor, dass eine allgemeine steuerrechtliche Beratung ausreicht, die jeder Steuerberater erbringen kann.
Wer bereits einen Handwerksbetrieb führt oder sich als Handwerker selbstständig machen möchte, ist jedoch gut beraten, wenn ihm ein erfahrener Experte zur Seite steht, der über branchenspezifisches steuerrechtliches Know-how verfügt. Doch welche Vorteile bieten sich damit und worauf sollten Sie bei der Auswahl Ihres Steuerfachmanns achten? Wir haben die wichtigsten Aspekte und hilfreiche Tipps nachfolgend für Sie zusammengestellt.
Steuern sparen: Kosten senken, Gewinne erhöhen.
Egal, ob Sie beispielsweise als…
Klempner, Schreiner,
Maler, Dachdecker
oder Bäcker unternehmerisch aktiv sind,
effizientes Arbeiten erweist sich heute als wichtiger denn je, um das wirtschaftliche Überleben sicherzustellen. So wächst der Konkurrenzdruck stetig – auch durch Billiganbieter, Franchise-Ketten und die Schnäppchenmentalität vieler unserer Zeitgenossen.
Beim Thema Steuern sollten Sie deshalb nichts dem Zufall überlassen, sondern einen spezialisierten Berater engagieren, der die relevanten Steuergesetze stets im Blick behält. So gibt es für das Handwerk zahlreiche steuerrechtliche Besonderheiten, die es ermöglichen, die Steuerlast zu senken, langfristig bares Geld zu sparen und die Gewinne somit zu erhöhen. Zugleich verschaffen Sie sich dank niedrigerer Kosten einen Vorteil gegenüber konkurrierenden Unternehmen.
Zeitaufwendige, fachfremde Aufgaben auslagern: mehr Zeit für Kunden.
Wenn Sie Ihrem Steuerberatungsbüro Aufgaben wie etwa die Lohn- oder Finanzbuchhaltung übertragen, resultieren daraus natürlich Kosten. Dennoch kann es sinnvoll sein, solche zeitintensiven, regelmäßigen Arbeiten auszulagern, die nichts mit Ihrem Kerngeschäft zu tun haben. Dazu gehört auch die Erstellung des Jahresabschlusses, der aufgrund der vielschichtigen Rechtslage außerdem viele Klippen enthält, die Laien oft nicht sicher umschiffen können.
Mit der Hinzuziehung eines versierten Steuerfachmanns verschwenden Sie keine Energie für lästige Nebentätigkeiten und steigern damit zugleich Ihre Arbeitseffizienz, da Sie Zeit gewinnen für die Erledigung von Aufträgen Ihrer Kunden. Im Ergebnis eröffnet die Delegierung zeitfressender Aufgaben somit die Chance auf höhere Einnahmen, sodass sich ein vorteilhaftes Kosten-Nutzen-Verhältnis ergibt.
Langfristige Zusammenarbeit empfehlenswert.
Allerdings benötigt fast die Hälfte der Betriebe zwei Anläufe, bis der richtige Partner gefunden ist.
Wer langfristig mit einer auf das Handwerk spezialisierten Steuerberatungskanzlei zusammenarbeitet, kommt in den Genuss von weiteren Vorteilen. Da die Experten den Betrieb kontinuierlich betreuen, können sie beispielsweise frühzeitig Alarm schlagen, wenn sich anhand der Kennzahlen eine finanzielle Schieflage abzeichnet. Sie leisten Hilfestellung wie etwa mit der Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben und Prüfung auf Einsparpotenziale. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Handwerker und Steuerkanzlei bildet dabei die Basis.
Allerdings benötigt fast die Hälfte der Betriebe zwei Anläufe, bis der richtige Partner gefunden ist, so das Ergebnis einer Studie des deutschen Steuerberatungsverbandes. Die Gründe für Unzufriedenheit und den Wechsel zu einer anderen Kanzlei reichen von zu langer Bearbeitungsdauer und mangelndem Engagement über nicht nachvollziehbare Beratung bis hin zu einem gestörten Vertrauensverhältnis.
Weitere nützliche Tipps gibt es dann im 2. Teil, wofür wir einen Steuerberater hinzugezogen haben.