Best Practices aus Europa: So optimierst Du Deine Prozesse mit Craftnote powered by Aceve
Digitale Abläufe sind in vielen europäischen Betrieben längst etabliert. Erfahre, wie Du diese praxiserprobten Methoden mit Craftnote einfach übernimmst.
Digitale Abläufe sind in vielen europäischen Betrieben längst etabliert. Erfahre, wie Du diese praxiserprobten Methoden mit Craftnote einfach übernimmst.
Im Handwerk und im Baugewerbe spielt Mobilität eine entscheidende Rolle. Nicht nur Du und Deine Kollegen müssen zwischen Baustellen und Betrieb hin und her pendeln. Auch Werkzeuge, Maschinen und Materialien müssen von einem zum anderen Ort transportiert werden. Die Ansprüche an Firmenfahrzeuge variieren von Betrieb zu Betrieb. Ohne das passende Fahrzeug wird der Arbeitsalltag erschwert. Doch welche Anforderungen muss ein passendes Handwerkerauto erfüllen?
Inhalt:
Fahrten zur Baustelle und zum Kunden sind für Dich ein fester Bestandteil des Arbeitsalltags. Doch was ist das beste Auto für Handwerker? Zu den gängigen Handwerkerautos zählen unter anderem der Kastenwagen, der Transporter, der Hochdachkombi oder auch der Van. Je nach Bedarf des Betriebs kann ein bestimmtes Auto ideal für Dich sein.
Es existiert eine breite Palette geeigneter Fahrzeugmodelle von verschiedenen Herstellern, die unterschiedliche Bedürfnisse erfüllen können. Abhängig vom Gewerk sind verschiedene Aspekte zu berücksichtigen. Die Ansprüche eines Malers variieren beispielsweise von denen eines Schreiners oder Dachdeckers. Ein Zimmerer benötigt möglicherweise ein anderes Fahrzeug als ein Installateur. Welche Anforderungen muss ein Auto für Handwerker also erfüllen?
In der Regel verfügen Betriebe über mehrere Fahrzeuge. Diese befördern Mitarbeitern, Material und Werkzeuge und dienen den Fahrten zur Baustelle. Für die unterschiedlichen Aufgaben kann es sich lohnen, dass der Fuhrpark aus verschiedenen Fahrzeugtypen besteht. Beispiele für Handwerkerautos sind der Transporter oder Crafter Kastenwagen von Volkswagen. Zudem gibt es noch den Ford Transit Courier Lieferwagen und den Vivaro Kastenwagen von Opel. Der Citroën Jumper Kastenwagen bietet sich ebenfalls an.
Zur effektiven Einsatzplanung der Fahrzeuge kannst Du dann auf eine spezielle Softwarelösung für Handwerker zurückgreifen. Ein Beispiel dafür ist Craftnote. Ein Planungstool ist integriert. Damit kannst Du die jeweiligen Fahrzeuge koordinieren. Ebenso kannst Du andere Ressourcen wie Werkzeuge und Mitarbeiter einplanen. So behältst Du den Überblick darüber, welches Fahrzeug an welchem Tag für welche Baustelle vorgesehen ist.
Suchst Du ein Handwerkerauto für den Betrieb? Du hast die Wahl zwischen dem Kauf. Oder dem Leasing. Oder dem Mieten eines Firmenfahrzeugs.
Kaufen: Beim Kauf zahlst Du einen bestimmten Betrag und der Wagen geht in das Eigentum über. Neben dem Sofortkauf gibt es auch die Möglichkeit eines Ratenkaufs.
Leasen: Beim Leasing schließt Du mit einem Leasingspartner einen Vertrag über die Nutzung des Fahrzeugs. Der Vertrag regelt die Dauer der Nutzung, die monatlichen Raten, die Rückgabekonditionen, Instandhaltung und Wartung. Dabei gibt es verschiedene Leasingmethoden, wie das Restwertleasing oder das Kilometerleasing.
Mieten: Beim Mieten zahlst Du eine festgelegte Gebühr und kannst das gemietete Fahrzeug dann für einen bestimmten Zeitraum nutzen.
Neben Diesel- oder Benzinmotoren gibt es inzwischen auch viele Modelle in einer elektrischen Variante. Darunter zum Beispiel der Ford Transit, Opel Vivario, Fiat Doblo oder Fiat Ducato. Das Angebot an Elektrofahrzeugen wächst.
Welche Antriebsart sich für den Betrieb bewährt, hängt von der Länge der Strecke ab. Auch die Ladekapazitäten der Stadt sind wichtig. Die Anschlüsse bei Kunden und die Parkplätze vor Ort spielen ebenfalls eine Rolle. Vor der Entscheidung sollte klar sein, wie viele Kilometer gefahren werden und wie die Infrastruktur der Umgebung aussieht.
Für innerstädtische Fahrten mit einem guten Netz an Ladesäulen oder einer eigenen Ladesäule am Betrieb kann ein Elektrofahrzeug eine gute Option sein. Bei deutschlandweiten Montagefahrten sind Verbrennungsmotoren aufgrund ihrer größeren Reichweite in der Regel bisher noch die bessere Wahl. Die elektrischen Varianten Ford Transit, Opel Vivario, Fiat Doblo oder Fiat Ducato haben je nach Modell eine Reichweite von um die 314 km bis um die 430 km.
Tanken geht deutlich schneller als Aufladen. Dafür sind Elektrofahrzeuge emissionsärmer vor Ort und geräuschärmer. Umweltzonen in städtischen Gebieten und potenzielle Fahrverboten für Dieselfahrzeuge können definieren, welches Fahrzeug sinnvoll ist. Vor der Anschaffung sollte auf die jeweiligen Regelungen vor Ort geachtet werden, etwa wie Umweltzonen dort jeweils geregelt sind.
Eine weitere Möglichkeit kann auch ein Hybrid-Fahrzeug darstellen. Solche Fahrzeugtypen kombinieren Verbrennungsmotoren mit Elektromotoren. Dadurch erreicht er höhere Reichweiten und hat gleichzeitig weniger Emission. Allerdings ist der Hybrid durch seine zwei Motoren schwerer und weniger effizient.
Ob sich Elektroautos im Handwerk aber tatsächlich zum Einsatz eignen, richtet sich nach den individuellen Anforderungen des Betriebs.
Nicht immer wird das Firmenfahrzeug ausschließlich für berufliche Fahrten verwendet. Eine private Nutzung wird als geldwerter Vorteil betrachtet und muss entsprechend versteuert werden. Ausnahmen können hier für Handwerkerautos gelten, die aufgrund ihrer Beschaffenheit typischerweise für den Transport von Gütern bestimmt sind. Das ist beispielsweise der Fall, wenn hinten keine Sitze vorhanden sind, der Wagen mit Fächern und Regalen ausgestattet ist, eine Abtrennung zwischen den Vordersitzen und dem hinteren Fahrzeugteil besteht oder die Ladefläche fensterlos ist.
Solche Fahrzeuge werden häufig auch als Werkstattwagen bezeichnet. Es wird davon ausgegangen, dass sie sich nicht zur privaten Nutzung eignen. Je nach Fall ist das Fahrzeug dann von der Versteuerung des Privatnutzungsanteils befreit. Wenn sich das Fahrzeug aber für die private Nutzung eignet, muss der Privatanteil doch versteuert werden. Für Privatfahrten steht kein privates Auto zur Verfügung. Hierfür gibt es zwei verschiedene Methoden:
Ein-Prozent-Regelung: Hierbei zahlst Du monatlich ein Prozent des Bruttolistenpreises. Es handelt sich um eine pauschale Versteuerung des geldwerten Vorteils für private Fahrten.
Fahrtenbuch: Alternativ kannst Du ein Fahrtenbuch führen, in dem alle Fahrten aufgezeichnet werden. Die lückenlosen Aufzeichnungen dienen als Nachweis, mit dem sich der tatsächliche Anteil der privaten Nutzung ermitteln lässt.
Grundsätzlich gibt es also kein Verbot, ein Firmenfahrzeug privat zu nutzen. Allerdings hat diese private Nutzung Auswirkungen auf die Versteuerung. Je mehr private Fahrten Du mit dem Handwerkerauto unternimmst, desto eher kann sich die Anwendung der Ein-Prozent-Regelung eignen. Nutzt Du das Firmenfahrzeug überwiegend betrieblich, kann sich das Führen des Fahrtenbuchs bezahlt machen.
Um den Arbeitsalltag zu bewältigen, nutzen Handwerksbetriebe und Bauunternehmen in der Regel ihren eigenen Fuhrpark. Die dazugehörigen Firmenfahrzeuge werden für den Transport von Personal, Werkzeugen und Materialien eingesetzt. Mit einer speziellen Softwarelösung für Handwerker planst Du die Fahrzeuge ebenso wie andere Ressourcen für den Einsatz auf einer bestimmten Baustelle ein. So behältst Du stets den Überblick behalten. Welches Fahrzeug sich letztlich am besten als Handwerkerauto eignet, hängt von den individuellen Ansprüchen des Betriebs ab.
Wenn Du einen bestimmten Auftrag erhältst, verpflichtest Du Dich, die Leistungen entsprechend den Vereinbarungen zu erbringen. Manchmal gibt es Mängel, die nicht vor oder während der Abnahme identifiziert werden. Es ist möglich, dass sie sich erst Monate oder Jahre nach Abschluss des Auftrags zeigen. Die Gewährleistungspflicht dient dem Schutz der Kunden und soll sicherstellen, dass die erbrachte Leistung auch noch nach der Abnahme den ursprünglichen Vereinbarungen entspricht. Innerhalb bestimmter Fristen bist Du als Handwerker dazu verpflichtet, auftretende Mängel zu beseitigen oder zu beheben.
In diesem Artikel:
Bei der Gewährleistung handelt es sich um eine gesetzliche Regelung, die Kunden vor Mängeln schützen soll. Wenn eine mangelhafte Leistung erbracht wurde, muss der ausführende Handwerksbetrieb dafür einstehen. Du als Handwerker haftest also dafür, dass Deine Leistung frei von Mängeln ist. Deshalb wird die Gewährleistung auch als Mängelhaftung bezeichnet.
Ein Mangel liegt zum Beispiel dann vor, wenn eine erbrachte Leistung oder ein hergestelltes Produkt von den vertraglichen Vereinbarungen abweicht. Dabei kann sich ein Mangel auf unterschiedliche Arten zeigen. Undichte Fenster oder Leitungen, ungleichmäßige Oberflächen, feuchte oder rissige Wände sind nur einige Beispiele für Mängel. Werden diese während der Abnahme entdeckt, handelt es sich um offene Mängel. Zeigen sich die Mängel erst Wochen, Monate oder Jahre nach der Abnahme, spricht man von versteckten Mängeln. Die Ursachen sind vielfältig und können zum Beispiel in minderwertigen Materialien, Komplikationen während der Ausführung der Arbeiten oder schlechten Witterungsbedingungen begründet sein.
Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie im Handwerk
Die Begriffe Gewährleistung und Garantie bedeuten nicht dasselbe. Während die Gewährleistung gesetzlich geregelt ist, können Hersteller ihren Kunden zusätzlich noch eine freiwillige Zusage über den einwandfreien Zustand von Eigenschaften und Funktionen machen.
Werden Mängel entdeckt, können Kunden diese in einer Mängelanzeige oder Mängelrüge reklamieren. Das entsprechende Dokument enthält neben einer Auflistung und Beschreibung der Mängel auch eine Frist. Innerhalb dieses Zeitraums haben Handwerker dann das Recht auf Nachbesserung.
Wenn ausdrücklich vereinbart wurde, dass die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) als Grundlage für den Vertrag dient oder im Fall von Aufträgen aus öffentlicher Hand, gelten die dortigen Regelungen. Stellt der Kunde eine Mängelanzeige und der Handwerksbetrieb kümmert sich um die Beseitigung der Mängel, stoppt die Verjährungsfrist. Nach der Ausbesserung beginnt dann eine neue Verjährungsfrist von zwei Jahren.
Für Verträge zwischen privaten Auftraggebern und Handwerkern gilt, wenn nichts anderes vereinbart wurde, das Bürgerliche Gesetzbuch, kurz BGB. Das BGB sieht eine längere Verjährungsfrist vor als die VOB. Während der Mängelrüge und der anschließenden Mängelbeseitigung läuft diese Verjährungsfrist hier jedoch ununterbrochen weiter. Es beginnt entsprechend keine neue Verjährungsfrist. Abhängig von der jeweiligen Vertragsgrundlage unterscheiden sich die Gewährleistungsfristen also.
Sobald Deine Arbeiten als Handwerker beendet sind und der Kunde das Ergebnis abgenommen hat, beginnt die Gewährleistung. Das gilt sowohl für die Endabnahme als auch für Teilabnahmen. Im Fall von Teilabnahmen greift die Gewährleistung ab dem Zeitpunkt des abgenommenen Abschnitts und damit schon früher. Dann müssen verschiedene Fristen überblickt werden. Ab dem jeweiligen Zeitpunkt liegt die Beweislast beim Auftraggeber. Dass die Mängel bereits zum Zeitpunkt der Abnahme vorhanden waren, muss dann durch den Kunden nachgewiesen werden.
Tritt ein Mangel innerhalb eines bestimmten Zeitraums, also während der jeweils geltenden Frist auf, können Kunden zunächst von ihrem Recht Gebrauch machen, den Mangel durch den ausführenden Handwerksbetrieb beheben zu lassen.
Auf die Frage, wie lange die Gewährleistungsfristen gelten, gibt es keine pauschale Antwort. Das hängt von den Vereinbarungen und den jeweiligen Leistungen ab. Für Renovierungs- und Reparaturarbeiten oder kleinere Umbaumaßnahmen beträgt die Gewährleistung zwei Jahre. Dabei handelt es sich um Bauleistungen mit geringem Risiko. Darunter fallen etwa ein neuer Anstrich einzelner Räume, ein gefertigtes Möbelstück oder das Verlegen von Bodenbelägen. Handelt es sich um die Errichtung eines Bauwerks oder Leistungen, die damit zusammenhängen, richtet sich die Gewährleistung nach der Vertragsgrundlage. Das BGB sieht hierfür eine Frist von fünf Jahren vor, nach VOB sind es vier Jahre. Beispiele, für die diese Fristen gelten, sind der Einbau einer neuen Heizungsanlage, Photovoltaikanlage oder Sanitäranlage.
Ist die jeweils geltende Frist verstrichen, bist Du nicht mehr dazu verpflichtet, Mängel zu beseitigen. Durch Dritte verursachte Schäden, Verschleiß oder verarbeitete Materialien, die im Nachhinein mangelhaft sind, fallen übrigens nicht unter die Mangelhaftung.
Fehler sind unvermeidlich, eine Mängelrüge durch den Kunden jedoch nicht immer berechtigt. Bis zur Abnahme musst Du beweisen, dass die Arbeiten vertragsgemäß durchgeführt wurden. Um zu beweisen, dass die Leistungen so erbracht wurden wie vertraglich vereinbart, kannst Du den Fortschritt der Projekte samt der einzelnen Arbeitsschritte dokumentieren.
Effektiv gelingt das zum Beispiel mit einer digitalen Baudokumentation. Eine spezielle Handwerkersoftware ermöglicht Dir, den Projektverlauf lückenlos nachzuverfolgen. Ein Beispiel dafür ist Craftnote.
Mit der begleitenden App lassen sich Bilder und Notizen abspeichern. Auf diese Weise kannst Du festhalten, wann welche Leistungen ausgeführt und welche Materialien verarbeitet wurden. Mithilfe der hinterlegten Informationen lässt sich außerdem nachweisen, welche Mängel bereits vorher bestanden haben und auf den Vorarbeiten anderer Gewerke beruhen. Das Bildmaterial und die Anmerkungen ergeben zusammen mit dem entsprechenden Datum eine präzise Dokumentation des Bauprojekts. Die gesammelten Informationen sind für alle Beteiligten zugänglich und können von den Mitarbeitern auf der Baustelle oder im Büro aufgerufen werden. So können mögliche Uneindeutigkeiten mit dem Kunden geklärt werden.
Als Handwerker verpflichtest Du Dich dazu, Leistungen frei von Mängeln zu erbringen. Durch die Gewährleistungsfristen von zwei, vier oder fünf Jahren werden Kunden vor auch noch später sichtbaren Mängeln geschützt. Eine vollständige und detaillierte Baudokumentation ist ein hilfreiches Werkzeug, um ungerechtfertigte Beanstandungen abzuweisen und den Bedarf an Nachbesserungen zu reduzieren.
Bauunternehmen und Handwerksbetriebe müssen vereinbarte Leistungen frei von Sachmängeln erbringen. Trotz größter Sorgfalt lassen sich Mängel an Bauprojekten nicht immer vermeiden. Es gibt viele Arten von Baumängeln, wie undichte Fenster, feuchte Wände, Unebenheiten im Boden oder Risse in den Wänden. Solche Mängel können Auftraggeber mithilfe einer Mängelanzeige bei der ausführenden Firma anzeigen. Aber nicht immer ist eine Mängelanzeige berechtigt. Ein Mangel kann auch vorher schon vorhanden gewesen sein, etwa, weil ein anderes Gewerk den Mangel verursacht hat. Wie kannst Du Dich im Fall einer unberechtigten Mängelanzeige schützen und wie solltest Du auf solch ein Schreiben reagieren?
In diesem Artikel:
Eine Mängelanzeige ist eine schriftliche Meldung von Baumängeln, die Du als Handwerker vom Kunden erhältst. Für Auftraggeber stellt sie also ein wichtiges Hilfsmittel dar, um Baumängel zu reklamieren. Das ausführende Gewerk wird aufgefordert, die beschriebenen Mängel innerhalb einer bestimmten Frist zu beheben.
Mängelanzeige vs. Mängelrüge
Die Begriffe Mängelanzeige und Mängelrüge werden häufig synonym verwendet. Gibt es einen Unterschied zwischen den beiden? Sowohl eine Mängelanzeige als auch eine Mängelrüge beschreiben eine schriftliche Auflistung von Baumängeln. Der Unterschied liegt nur in der gesetzlichen Grundlage. In der Vertrags- und Vergabeordnung (kurz VOB) spricht man von der Mängelanzeige. Im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) heißt es Mängelrüge. Die Begriffe Mängelanzeige und Mängelrüge werden häufig synonym verwendet. Gibt es einen Unterschied zwischen den beiden? Sowohl eine Mängelanzeige als auch eine Mängelrüge beschreiben eine schriftliche Auflistung von Baumängeln. Der Unterschied liegt nur in der gesetzlichen Grundlage. In der Vertrags- und Vergabeordnung (kurz VOB) spricht man von der Mängelanzeige. Im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) heißt es Mängelrüge.
Mängel treten in unterschiedlichen Formen auf. Die Entstehung von Mängeln kann auf verschiedene Ursachen zurückgeführt werden. Zum Beispiel die Verarbeitung minderwertiger Materialien, Komplikationen während der Ausführung der Arbeiten oder auch ungünstige Witterungsbedingungen können einen Mangel verursachen. Oftmals beruhen die Mängel auch auf den Vorleistungen anderer Gewerke. Ein Aspekt zur Erfüllung eines Vertrags ist es jedoch, dass die von Dir erbrachten Leistungen frei von Sachmängeln zu erbringen sind. Entsprechen die erbrachten Leistungen nicht den vertraglich vereinbarten Anforderungen, dann liegt ein Mangel vor. Hast Du mit dem Kunden Regelungen zur Art, Qualität oder Güte der Leistung vereinbart? Vertragsunterlagen oder auch Leistungsbeschreibungen können Auskunft darüber geben, ob die Beschaffenheit den Vereinbarungen entspricht oder ob sie davon abweicht. Findest Du in den Unterlagen keine Informationen, gelten laut VOB die anerkannten Regeln der Technik. Die erbrachte Leistung muss funktionstauglich sein und sich für die gewöhnliche Verwendung eignen. Ansonsten kann die erbrachte Leistung als mangelhaft angesehen werden. Mit Bildern, Skizzen oder Schreiben von Gutachtern oder Sachverständigen können die Umstände festgehalten werden.
In der Regel werden Mängel bei der Abnahme festgestellt. Sowohl Zwischenabnahmen als auch die Endabnahme stellen einen Zeitpunkt dar, zu dem beurteilt wird, ob ein Mangel vorliegt oder nicht. Sobald ein solcher Mangel bekannt wird, sollte er reklamiert werden. Unabhängig vom Zeitpunkt sollten die festgestellten Mängel dann unmittelbar und vollständig dokumentiert werden. Ist ein Mangel klar als solcher erkennbar, zum Beispiel bei Rissen an der Wand, spricht man von einem offenen Mangel. Bis zur Abnahme liegt die Beweislast für Mängel beim ausführenden Handwerksbetrieb oder Bauunternehmen. Bis dahin musst Du also nachweisen, dass die geleisteten Arbeiten frei von Mängeln sind. Nicht immer werden Mängel aber sofort bei der Abnahme entdeckt. Feuchte Wände oder Ähnliches zeigen sich häufig erst später. Dann spricht man von versteckten Mängeln. Innerhalb der Verjährungsfristen können Mängel dann aber immer noch immer durch den Auftraggeber reklamiert werden. Dass ein Mangel bereits vorher bestanden hat, muss nach der Abnahme der Kunde beweisen (vgl. BGH, Urteil v. 25.2.2016, AZ.: VII ZR 210/13).
Die Verjährungsfrist für Mängel beginnt mit der Abnahme der ausgeführten Arbeiten, also mit dem Unterzeichnen des Bauabnahmeprotokolls. Dabei richtet sich die Gewährleistungsfrist nach der Vertragsgrundlage. BGB und VOB enthalten unterschiedliche Regelungen. Bei Arbeiten, die Du und Deine Kollegen an Bauwerken durchführt, beträgt die Gewährleistungsfrist nach VOB fünf Jahre, nach BGB sind es vier Jahre. Hierzu zählen dauerhaft mit dem Bauwerk verbundene Elemente, wie der Einbau von Zentralheizungen, Photovoltaikanlagen oder Sanitäranlagen. Für Reparaturen, kleinere Umbaumaßnahmen oder Renovierungsarbeiten gilt eine Frist von zwei Jahren, unabhängig davon, ob das BGB oder die VOB als Grundlage für den Vertrag dient.
Allgemeingültige Regelungen, wie viel Zeit Dir und Deinen Kollegen für die Beseitigung von Mängeln eingeräumt wird, gibt es nicht. In einer Mängelanzeige wird durch den Auftraggeber üblicherweise eine Frist zur Mängelbeseitigung festgelegt. Eine angemessene Frist berücksichtigt verschiedene Aspekte, wie den Umfang der erforderlichen Arbeiten oder die Lieferzeiten für benötigte Materialien. Im Regelfall wird bei kleineren Arbeiten eine Frist von ein bis zwei Wochen als angemessen erachtet. Innerhalb des festgelegten Zeitraums hat das ausführende Gewerk die Möglichkeit, die Mängel durch Nachbesserung oder Austausch zu beseitigen. Grundsätzlich steht Dir und den Kollegen das Recht auf die Beseitigung der Mängel zu. Solltest Du nicht auf die Mängelanzeige reagieren und die Frist verstreichen lassen, behält sich der Kunde das Recht vor, die Mängel durch einen externen Dritten auf Kosten des ausführenden Betriebs beheben zu lassen. Zusätzlich dazu kann der Kunde in Erwägung ziehen, Teile der vereinbarten Vergütung zurückzuhalten, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatzansprüche geltend zu machen.
Bevor Kunden ihre Ansprüche geltend machen können, muss die Möglichkeit bestehen, dass die Mängel durch den ausführenden Betrieb beseitigt werden. Grundsätzlich hast Du das Recht auf Nacherfüllung und damit auf die Gelegenheit, die Mängel zu korrigieren. Erhältst Du eine Mängelanzeige, ist eine zeitnahe, aber nicht vorschnelle Reaktion gefragt. Wichtig ist, dass Du die Mängelanzeige nicht grundlegend ablehnst. Ansonsten könnte der Kunde direkt vom Gewährleistungsrecht oder der Mangelhaftung Gebrauch machen. Außerdem solltest Du auf Deine Formulierungen achten. Vermeide Aussagen, bei denen Du den Mangel als solchen anerkennst und mache keine Versprechungen, die ausdrücken, dass Du den Mangel aufgrund der Mangelhaftung beseitigen wirst. Unter bestimmten Bedingungen könnte sich ansonsten dadurch die Gewährungsfrist verlängern und es ist nicht mehr möglich, dass Du Dich auf die Verjährung berufst. Zusätzlich ist es möglich, dass sich daraus Auswirkungen auf den Versicherungsschutz ergeben. Um das zu vermeiden, kannst Du vom als mangelhaft eingestuften Zustand sprechen und zum Beispiel auf Deine Kulanz hinweisen. Bestätige dem Kunden den Eingang der Mängelanzeige und stimme innerhalb der Frist einen Termin zur Besichtigung ab. Empfindest Du die Frist als zu knapp kalkuliert, solltest Du das Gespräch suchen und eine gemeinsame Lösung finden. Vor Ort dokumentierst Du die Mängel und klärst die Ursache dafür. Mit dieser Dokumentation kannst Du dann entscheiden, ob die Mängelansprüche berechtigt sind und bestimmst auf dieser Basis das weitere Vorgehen.
Mängel lassen sich nicht immer vermeiden. Werden Mängel bereits während der Ausführung der Arbeiten festgestellt, sollten diese ebenso durch den Handwerker dokumentiert werden, wie nach einer Mängelanzeige. So können die Verantwortlichen die Mängel einsehen und beheben. Dazu ist es wichtig, die Mängel sowie deren Beseitigung richtig zu erfassen. Mit einer speziellen Software für Handwerker kannst Du alle Informationen zum Projekt digital zusammenführen. Ein Beispiel dafür ist Craftnote. Dort steht Dir eine PDF-Vorlage zur Verfügung, die Dir die digitale Erfassung der Mängel direkt vor Ort ermöglicht. Dazu trägst Du alle wichtigen Daten, unter anderem Name des Kunden, Objekt, Mangelart und -ort, in das Dokument ein. Du vermerkst, wer für die Behebung verantwortlich ist und bis wann die Mängelbeseitigung erfolgt sein muss. In der Vorlage beschreibst Du die vorhandenen Mängel und dokumentierst die anschließende Mangelbeseitigung. Außerdem hast Du Platz, um Fotos und Skizzen hinzuzufügen. Mit Nahaufnahmen und Überblickfotos hältst Du die Umstände fest. Sie dienen als wichtige Beweise für Dich und Deine Kollegen. Craftnote speichert alle Informationen an einem Ort. Die zugehörigen Dokumente, wie das Mangelerfassungs-Formular, sind dann für alle Beteiligten abrufbar. Direkt vor Ort lässt sich die Beseitigung der Mängel vom Kunden unterzeichnen. Mitarbeiter im Büro können das unterschriebene Formular direkt weiterbearbeiten.
Dass es mit Kunden zu Unstimmigkeiten kommt, ist immer mal möglich. Eine Mängelanzeige ist jedoch nicht immer berechtigt. Um zu belegen, dass Arbeiten korrekt ausgeführt wurden, ist eine genaue und vollständige Dokumentation auf der Baustelle notwendig.
Auch hierbei kann eine spezielle Handwerkersoftware, wie Craftnote, helfen. Mithilfe der dazugehörigen App hältst Du den Arbeitsprozess und alle durchgeführten Schritte von Beginn bis zum Abschluss fest. So lässt sich der zeitliche Ablauf nachverfolgen und Du kannst belegen, zu welchem Zeitpunkt welche Arbeiten ausgeführt und welche Materialien verwendet wurden. Integriert ist auch eine Fotofunktion, mit der Du ganz einfach Aufnahmen machst und sie im jeweiligen Projekt hinterlegst. Im Anschluss hast Du noch die Option, die Bilder zu bearbeiten. Du kannst Markierungen hinzufügen oder die Bilder mit Notizen oder Maßen versehen. Die Aufzeichnungen werden durch das Hinterlegen der Fotos detaillierter und die vollständige Dokumentation wird somit erleichtert.
Die Baudokumentation unterstützt Dich dabei, unberechtigte Mängelanzeigen zurückzuweisen und Nacharbeiten zu vermeiden.
Fehler lassen sich ebenso wenig vermeiden wie eine durch den Kunden gestellte Mängelanzeige. Wichtig ist, wie Du damit umgehst. Auf eine Mängelrüge solltest Du zeitnah reagieren und innerhalb der gesetzten Frist einen Besichtigungstermin mit dem Kunden vereinbaren. Um unrechtmäßige Mängelanzeigen zurückzuweisen, hilft Dir eine vollständige Baudokumentation. So lassen sich alle Arbeitsschritte nachweisen und Du kannst besser nachvollziehen, ob es sich tatsächlich um einen Mangel handelt, der durch Deinen Betrieb verschuldet wurde.
Schlechtwetterphasen können den Fortschritt auf Baustellen bremsen. Während Starkregen, Sturm oder extreme Temperaturen die Qualität der verwendeten Materialien und der verarbeiteten Baustoffe beeinträchtigen und das Risiko für Mängel erhöhen können, ist es auch möglich, dass die Sicherheit der Arbeitnehmer gefährdet wird. Je nach Wetterlage sind Arbeitsausfälle die Folge. Dann spielt insbesondere auch das Saison-Kurzarbeitergeld eine wichtige Rolle, um die Schlechtwetterzeiten zu überbrücken. Doch ab wann ist überhaupt Schlechtwetter auf dem Bau?
Die offizielle Schlechtwetterzeit erstreckt sich vom 1. Dezember bis zum 31. März. Bauunternehmen müssen in diesem Zeitraum mit möglichen Arbeitsausfällen rechnen. Die saisonal zu erwartenden Witterungen berücksichtigen Betriebe bereits bei der Planung und Angebotserstellung.
Arbeitsausfälle können während der Schlechtwetterzeit auch auf wirtschaftlichen Gründen wie Auftragsmangel oder auf einem unabwendbaren Ereignis wie einer Naturkatastrophe, einem Brand oder Energieausfall beruhen.
Ungünstige Witterungsbedingungen sorgen mitunter für Bauverzögerungen, die nicht nur den Ablauf durcheinanderbringen, sondern auch das Budget belasten können. Realistische Zeitpläne lassen sich nur dann gewährleisten, wenn ungünstige Witterungsbedingungen und mögliche Fristverlängerungen an Schlechtwettertagen bereits bei der Planung berücksichtigt werden.
Im Fall von Schlechtwetter erschweren oder behindern Witterungsverhältnisse die Arbeit auf der Baustelle. Typische Arten von Schlechtwetter umfassen starken Niederschlag in Form von Regen, Schnee oder Hagel oder auch niedrige Temperaturen. Abhängig vom Ausmaß werden die Arbeitstätigkeiten als sehr erschwert, erschwert oder ungünstig eingestuft. Die entsprechenden Kriterien wurden unter anderem durch den Deutschen Wetterdienst festgelegt. Mithilfe der Grenzwerte lässt sich einschätzen, inwieweit die Arbeit und damit die Bautätigkeit durch die Witterung erschwert oder behindert wird. Auf dieser Basis besteht dann die Möglichkeit, entsprechende Anträge auf Entschädigungen einzureichen.
Im Falle von witterungsbedingten Arbeitsausfällen existieren bestimmte Regelungen. Diese dienen dazu, Betriebe zu entlasten, die Beschäftigung der Arbeitnehmer aufrechtzuerhalten und damit die Arbeitsplätze zu sichern. In der Zeit, in der ihre Hauptaufgabe nicht möglich ist, können Dachdecker und andere betroffene Gewerke andere Arbeiten machen. Ist das nicht machbar und kommt es zu Arbeitsausfällen, gibt es Lohnersatzleistungen oder ergänzende Leistungen. Hierfür stellt der Betrieb einen entsprechenden Antrag.
Während der Sommerzeit können Beschäftigte Überstunden sammeln. Mit den auf dem Arbeitszeitkonto angesparten Überstunden ist es möglich, temporären und nicht vermeidbaren Arbeitsausfall zeitweise zu überbrücken. Sind das verfügbare Arbeitszeitguthaben ebenso wie Urlaubstage erschöpft, können Betriebe des Baugewerbes Saison-Kurzarbeitergeld beantragen.
Beim Saison-Kurzarbeitergeld handelt es sich um eine Lohnersatzleistung, die greift, wenn saisonale Arbeitsausfälle zu Kurzarbeit führen.
Im Sozialgesetzbuch ist festgelegt, dass Arbeitnehmer innerhalb der Schlechtwetterzeit unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf Saison-Kurzarbeitergeld haben. Dies ermöglicht Betrieben, den witterungsbedingten Lohnausfällen und einem Stellenabbau entgegenzuwirken. Um die Beschäftigten während witterungsbedingter Arbeitsausfälle finanziell abzusichern, leisten Arbeitgeber das Saison-Kurzarbeitergeld vorab. Nach der Antragstellung auf Kurzarbeit wird Arbeitgebern der Betrag erstattet. Außerdem haben Arbeitgeber auch einen Anspruch auf die Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen.
Neben dem Saison-Kurzarbeitergeld gibt es noch ergänzende Leistungen, die unter anderem durch die Winterbeschäftigungsumlage unterstützt werden. Die Entrichtung des monatlichen Beitrags für Arbeitgeber im Baugewerbe, die gewerbliche Arbeitnehmer beschäftigen, ist verpflichtend. Die Winterbeschäftigungsumlage wird durch sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer getragen. Im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit wird der Beitrag zum Beispiel durch SOKA-BAU eingezogen.
Mehraufwands-Wintergeld wird gewerblichen Arbeitnehmern gezahlt, die an ihrem Arbeitsplatz der Witterung ausgesetzt sind. Dazu zählen Beschäftigte zum Beispiel im Dachdeckerhandwerk, im Bauhauptgewerbe sowie im Garten- und Landschaftsbau. Für jede geleistete Stunde erhalten die Beschäftigten Wintergeld in Höhe von 1 Euro. Der Zeitraum hierfür ist im Verhältnis zur Schlechtwetterzeit verkürzt und gilt vom 15. Dezember bis zum letzten Tag im Februar. So sollen zusätzliche, im Winter auftretende Aufwendungen ausgeglichen werden. Die Anzahl der Arbeitsstunden, für die Arbeitnehmer Mehraufwands-Wintergeld erhalten, ist begrenzt.
Zusätzlich zum Mehraufwands-Wintergeld gibt es noch das Zuschuss-Wintergeld. Es soll verhindern, dass auf das Saison-Kurzarbeitergeld zurückgegriffen werden muss. Es soll einen Anreiz dafür schaffen, Arbeitszeitguthaben zu nutzen, um die Entgeltausfälle zu vermeiden. Nach Beantragung des Zuschuss-Wintergeldes erhalten die Beschäftigten für jede ausgefallene Arbeitsstunde 2,50 Euro.
Während der Schlechtwetterzeiten können die Einwirkungen und Folgewirkungen von Witterungen so stark sein, dass die Arbeit auf Baustellen nicht aufgenommen oder fortgesetzt werden kann. Zur Einstufung von Schlechtwetter werden bestimmte Grenzwerte herangezogen, unter denen die Arbeit technisch unmöglich oder für Arbeitnehmer nicht zumutbar ist.
Der offizielle Zeitraum, in dem mit Schlechtwetter auf dem Bau zu rechnen ist, ist vom 1. Dezember bis zum 31. März. Im Falle von Arbeitsausfällen gibt es dann verschiedene finanzielle Möglichkeiten, auf die Arbeitgeber zurückkommen können.
Auf Baustellen und in Handwerksbetrieben bleibt nicht immer Raum für Pausen, gelegentlich werden sie im hektischen Alltag vernachlässigt. Dabei beeinträchtigt pausenloses Arbeiten die Gesundheit und die Arbeitsleistung.
Es ist die Pflicht des Arbeitgebers, dafür zu sorgen, dass die Vorschriften zu Arbeits- und Pausenzeiten eingehalten werden. Während ihrer Pausen können sich die Beschäftigten erholen und neue Energie schöpfen. Das hilft dabei, die Arbeitsfähigkeit zu erhalten. So werden mangelnder Konzentration, natürlicher Müdigkeit und Erschöpfung vorgebeugt und das Unfallrisiko wird gesenkt.
Ruhepausen sind temporäre Unterbrechungen der Arbeit. Während der gesetzlich geregelten Pausen sind die Arbeitnehmer von ihren beruflichen Aufgaben befreit und müssen sich auch nicht für die Arbeit bereithalten. Die freie Zeit dient unter anderem dazu, Kräfte zu erneuern und die Leistungsfähigkeit wiederherzustellen. Arbeitnehmer haben dazu die Möglichkeit, ihre Pause selbst zu gestalten. Es steht Beschäftigten also frei, ob sie ihre Zeit zum Beispiel mit einem Spaziergang oder einem Mittagessen verbringen. Ruhepausen zählen in der Regel nicht zur bezahlten Arbeitszeit. Sofern in einer Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag keine anderweitigen Angaben zu finden sind, werden Pausen nicht vergütet.
Anders ist es bei Betriebspausen. Zu solchen unvorhergesehenen Pausen kommt es, wenn die Arbeitszeit betriebsbedingt unterbrochen und die Weiterarbeit zum Beispiel durch Störfälle, Maschinenprobleme oder Stromausfall unterbunden wird. Währenddessen bleiben die Mitarbeiter verfügbar und sind jederzeit bereit, ihre Arbeit wieder aufzunehmen. Deshalb zählen solche unfreiwilligen Arbeitsunterbrechungen zur Arbeitszeit und werden entsprechend bezahlt.
Nicht nur die Pausenzeiten, sondern auch die Vorgaben zur Ruhezeit müssen von Vorgesetzten beachtet werden. Beide dienen dazu, dass sich Arbeitnehmer regenerieren. Anders als Pausen, bei denen die Arbeit während der normalen Arbeitszeit unterbrochen wird, umfasst die Ruhezeit den Zeitraum zwischen Arbeitsende und Wiederaufnahme der Tätigkeit. Damit liegt die Ruhezeit zwischen den Arbeitstagen und außerhalb der normalen Arbeitszeit. Die ununterbrochene Ruhezeit soll dabei mindestens 11 Stunden betragen.
In Einzelfällen, so zum Beispiel in Krankenhäusern, in Verkehrsbetrieben, in der Gastronomie, in der Landwirtschaft sowie im Rundfunk, ist auch eine Reduktion auf 10 Stunden möglich. Jedoch unter einer Voraussetzung: Die fehlende Stunde muss innerhalb eines Kalendermonats oder vier Wochen durch die Verlängerung einer anderen Ruhezeit ausgeglichen werden. Verlängert werden muss dabei ebenfalls um eine Stunde, sodass die ausgleichende, längere Ruhezeit 12 Stunden beträgt.
Durch tarifliche Bestimmungen oder durch das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) werden Arbeitszeit und Pausen geregelt. Im Arbeitszeitgesetz wird die Arbeitszeit als die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne Ruhepause definiert. Die reguläre Arbeitszeit liegt bei 8 Stunden täglich. Es gibt jedoch auch branchenspezifische Regelungen, die eine Verlängerung der Arbeitszeit zum Beispiel auf Montage oder auf Baustellen möglich machen.
Sobald die Arbeitszeit eine bestimmte Dauer überschreitet, erhalten Arbeitnehmer entsprechende Erholungspausen. Abhängig von der Arbeitszeit variieren die vorgeschriebenen Pausenzeiten:
Bis 6 Stunden: Keine Pause notwendig
Ab 6 Stunden: Ruhepause von mindestens 30 Minuten vorgeschrieben
Bei mehr als 9 Stunden: Pausenzeit beträgt mindestens 45 Minuten
Die Pause muss nicht am Stück genommen werden, sondern kann aufgeteilt werden. Ein Zeitabschnitt muss jedoch mindestens 15 Minuten dauern. Dabei ist es nicht möglich, die Pausen zum Arbeitsbeginn oder zum Feierabend zu legen.
Bei den im Arbeitszeitgesetz festgelegten Pausenzeiten handelt es sich um Mindestzeiten, die eingehalten werden müssen. Für Raucher gibt es übrigens keine gesetzlichen Regelungen für zusätzliche Pausen, es besteht also kein Anspruch auf eine Zigarettenpause.
Abweichungen für Jugendliche: Die Pausenzeiten für Minderjährige werden im Jugendarbeitsschutzgesetz geregelt. Ab einer Arbeitszeit zwischen 4,5 und 6 Stunden steht Jugendlichen eine Pause von mindestens 30 Minuten zu. Ab 6 Stunden sind es mindestens 60 Minuten.
Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, ihren Angestellten angemessene Pausen zu ermöglichen. Damit Arbeitnehmer sich auf ihre Pause einstellen können, sollte der Zeitpunkt für Pausen bereits im Voraus feststehen. Die Unterbrechung der Arbeitszeit kann etwa zu einer bestimmten Uhrzeit oder innerhalb einer bestimmten Zeitspanne erfolgen.
Im Rahmen ihres Direktionsrechts können Arbeitgeber die zeitliche Lage der Pausen vorgeben. Wenn es einen Betriebsrat gibt, hat dieser ein Mitbestimmungsrecht, das sich im Rahmen der gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen bewegt. Hat der Betriebsrat bestimmte Regelungen festgelegt, müssen Arbeitgeber diese wahren. Außerdem berücksichtigen Vorgesetzte auch die Vorgaben, die sich aus dem Arbeits- oder Tarifvertrag ergeben. Arbeitgeber verantworten gleichzeitig aber auch die Einhaltung der Pausenzeiten. Verstößt der Arbeitgeber dagegen, kann diese Missachtung Strafen nach sich ziehen.
Um die Einhaltung der Höchstarbeitszeit und auch der vorgeschriebenen Pausen nachweisen zu können, sollte der Betrieb die jeweiligen Zeiten dokumentieren. Dazu werden Arbeitsbeginn, Pausenbeginn und -ende sowie Arbeitsende händisch oder mit einem elektronischen oder digitalen Zeiterfassungssystem festgehalten.
Softwares bieten oftmals die Möglichkeit, die Arbeits- und Pausenzeiten exakt zu erfassen. So wie Craftnote, eine App für Handwerker, mit der Mitarbeiter ihre Pausen von überall, also auch direkt auf der Baustelle, aufzeichnen können. Das geht sowohl mittels Starten und Stoppen einer Stechuhr als auch durch das manuelle Eintragen von Pausenbeginn und -ende. Dazu werden die Startzeit der Pause und das Ende eingegeben.
Arbeitgeber können dann einsehen, welche Mitarbeiter wann und für wie lange Pause gemacht haben. Durch die Pausenzeiterfassung mit einem digitalen Hilfsmittel reduziert sich der Zeitaufwand, weil handschriftliche Stundenzettel nicht erst noch kontrolliert und in andere Systeme übertragen werden müssen. Der Einsatz von Craftnote trägt dazu bei, sicherzustellen, die gesetzlichen Vorschriften zu den Pausenzeiten zu erfüllen.
Pausenregelungen ergeben sich aus dem Arbeitszeitgesetz oder gegebenenfalls aus dem Tarifvertrag. Die Beachtung und Einhaltung der Pausenzeiten sind nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern können auch die Arbeitsleistung und damit die Effizienz der Arbeitsabläufe beeinflussen.
Eine digitale Zeiterfassung, wie sie in Craftnote enthalten ist, unterstützt Dich dabei, die Arbeits- und Pausenzeit unkompliziert zu dokumentieren und zu kontrollieren. So fällt es leichter, die jeweiligen Vorschriften einzuhalten.
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Nachhaltigkeit ist ein zentrales Thema in der Gesellschaft geworden. Umfragen des Kölner Instituts für Handelsforschung unterstreichen das: Ein Viertel der Kunden achtet beim Kauf auf die Nachhaltigkeit von Anbietern. Daneben hat jeder zweite Konsument demzufolge bereits ein Unternehmen, das Grundsätze in puncto Nachhaltigkeit verletzt, boykottiert. Eine Branche, die nicht nur in vielfältiger Form für Nachhaltigkeit steht, sondern diese auch jeden Tag umsetzt, ist das Handwerk. Doch kommunizierst Du das als Handwerker und Unternehmer auch so?
Falls nicht, dann ist es höchste Zeit, dass Du Nachhaltigkeit im Handwerk nicht nur lebst, sondern auch mitteilst. Wir zeigen Dir im Folgenden auf,
was mit Nachhaltigkeit im Handwerk gemeint ist,
wie ein Handwerksbetrieb davon profitieren kann,
welche Rolle die Digitalisierung dabei spielt und
wie Du Dir durch nachhaltiges Marketing einen Wettbewerbsvorteil verschaffst.
Das fängt bei der Restauration und Reparatur von unzähligen verschiedenen Produkten an und hört bei der Verwertung von möglichen Abfällen auf. Somit werden in mehreren Hinsichten Ressourcen geschont, effizient verwertet und dabei noch auf Kundenwünsche eingegangen. Zudem, welcher Handwerksunternehmer kann es sich leisten, mit Materialien verschwenderisch umzugehen?
Gerade Bau- und Ausbaugewerbe wie das SHK- und Elektrohandwerk sind hier im Fokus: Intelligente Smart-Home-, Solar- und Sanitär-Systeme müssen schließlich auch eingebaut werden. Genauso zählt das für energieeffiziente Dämmmaterialien, die Häuser und Wohnungen nachhaltiger werden lassen.
Nachhaltig geführte Betriebe sorgen für sichere Arbeitsplätze, bieten mit Ausbildungsplätzen berufliche Orientierung, bilden Angestellte weiter oder helfen mit Jobs bei der Integration von Geflüchteten. Das prägt die Nahversorgung und Attraktivität der Regionen auf dem Land sowie in städtischen Gebieten. Denn einer Region ohne Handwerk fehlen wichtige regionale Beschäftigungsperspektiven und notwendige Anbieter für die Lebensqualität der Bürger.
Hierbei muss betont werden, dass Handwerksbetriebe in den Bereichen Denkmalpflege und Restaurierung eine kulturerhaltende Rolle übernehmen. Dasselbe gilt für die Weitergabe von Arbeitstechniken, die für folgende Generationen unabdingbar sind. Nachhaltigkeit drückt sich in dem Sinne nicht nur in der materiellen Erhaltung aus.
Grundsätzlich bedeutet Nachhaltigkeit, bestimmte Ressourcen von einer Menge an Kapazitäten so zu nutzen, dass langfristig darauf zugegriffen werden kann. Zum Beispiel den Handwerksbetrieb so zu führen, dass er langfristig erhalten bleibt und Gewinne erzielt werden können, anstatt kurzfristig zu planen. Möglich ist das unter anderem durch einen schonenden Umgang mit Ressourcen, eine gute Ausbildung der Fachkräfte oder effiziente Arbeits-technologien. Zudem modernisieren, reparieren und restaurieren Gewerke bei ihrer Arbeit Dinge, die für die Gesellschaft nötig sind oder bieten umweltschonende Produkte an.

Zum einen bietet ein wirtschaftlich nachhaltig geführter Betrieb einen krisenfesten Arbeitsplatz für Bewerber und Personal. Das hebt die Attraktivität des Arbeitsplatzes, zahlt sich bei der Personalsuche aus und stärkt die Firmenbindung der Mitarbeiter.
Zum anderen sorgt eine wirtschaftlich ausgeglichene Situation für eine gesicherte Nachfolge. Ist ein Handwerksbetrieb ökonomisch und ökologisch gut aufgestellt, ist die Nachfolge und deren Erfolg höchstwahrscheinlich.
Außerdem kann ein nachhaltiger Handwerksbetrieb die Auftragslage verbessern und sichern. Wie vorher erwähnt, entscheiden sich vermehrt Kunden für Unternehmen, die Wert auf Nachhaltigkeit bei ihren Produkten und Dienstleistungen legen.
Zudem kann mit Umsetzungen und Bestrebungen zur Nachhaltigkeit das Firmenimage verbessert werden. Warum den Aspekt nicht in das Marketing einbauen und gezielt damit werben, wenn es bei Dir ohnehin Alltag ist und Kunden gezielt danach suchen?
Welche simplen Kniffe dabei beachtet werden müssen, erklären wir Dir im zweiten Teil.

Einen nennenswerten Aspekt bei der Umsetzung von Nachhaltigkeit im Handwerk stellt die Digitalisierung dar: Digitale Techniken im Arbeitsalltag erlauben effizienteres und umweltschonenderes Arbeiten. Apps wie Craftnote helfen dabei, die Organisation, Dokumentation und Kommunikation eines Projektes über einen Kanal zu lenken. Alle am Projekt Beteiligten sind schnell erreichbar, haben individuellen Zugriff auf wichtige Dokumente und den jeweiligen Arbeitsfortschritt. Und das überall, jederzeit, digital und über eine App.
So wird zu einer papierlosen Baustelle beigetragen, was Ressourcen schont und Zettelchaos vermeidet. Außerdem drückt sich Nachhaltigkeit auch in der Form von Datensicherung aus: Hierbei werden alle Daten „DSGVO“-konform gesichert. Das schafft Vertrauen und zusätzliche Sicherheit bei Mitarbeitern und Kunden, was letztendlich durch Marketing nach außen kommuniziert werden kann.
Nachhaltigkeit prägt demnach Deinen Arbeitsalltag oder soll in Zukunft mehr in den Fokus rücken? Dann lass die Öffentlichkeit daran teilhaben. Die Verwendung von umweltschonenden beständigen Materialien und ressourcenschonenden Arbeitstechniken oder die Reparatur und Restauration von Veraltetem sind nur einige Beispiele. Wer das passend in sein Betriebsmarketing einbaut, kann sich einen Wettbewerbsvorteil verschaffen und sein Unternehmen gerade in Zeiten von Corona krisensicher machen.

Der Knackpunkt hierbei ist Glaubwürdigkeit: Wer das nicht beachtet, dem wird schnell sogenanntes „Greenwashing“ vorgeworfen. Das bedeutet so viel wie etwas als nachhaltig zu bezeichnen, ohne es wirklich umzusetzen. Doch wie wir an den oben beschriebenen Beispielen gezeigt haben, gibt es genug Gründe für Handwerksunternehmen, nachhaltiges Marketing zu betreiben.
Im Grunde geht es darum, den Kunden mit relevanten und vollständigen Informationen über das angebotene Produkt oder die Dienstleistung zu versorgen. Informationen, die den Kunden bei der Kaufentscheidung interessieren könnten, die die Kaufentscheidung positiv beeinflussen und Informationen, die letztendlich auch wahrheitsgemäß sind, um das Vertrauen des Kunden zu gewinnen.
Das erfordert Transparenz, die mit Beispielen aus dem Arbeitsalltag oder erklärten Eigenschaften des Angebotenen erreicht wird:
Wie läuft die Fertigstellung eines Projektes oder Produktes ab?
Gibt es besonders erwähnenswerte Arbeitsschritte?
Werden nachhaltige Materialien genutzt oder
auf die Entsorgung und Wiederverwertung von Abfällen geachtet?
Was zeichnet den Betrieb in Sachen Nachhaltigkeit aus? Eine Möglichkeit diese Aspekte des eigenen Unternehmens sichtbar zu machen, ist die eigene Firmenwebsite oder die Social-Media-Kanäle zu nutzen.
Eine Möglichkeit, Transparenz und Verantwortung nach außen zu zeigen, sind Nachhaltigkeitsberichte oder Abzeichen von Institutionen. Kostenlos ist beispielsweise der “Nachhaltigkeits-Navigator Handwerk“. Mit diesem Online-Tool lässt sich feststellen, wie und in welchen Bereichen Dein Unternehmen nachhaltig ist. Die Ergebnisse können anschließend als Übersicht für Kunden, Bewerber oder Geschäftspartner genutzt werden. Neben dem Navigator bietet der “Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK)” ebenfalls Berichte nach international anerkannten Standards an. Allerdings lässt sich auch mit eigenen überzeugenden Argumenten und Belegen für Transparenz und Verantwortungs-bewusstsein sorgen.
Diese Strategie zielt darauf ab, dem Kunden die Begeisterung für das angebotene Handwerk zu vermitteln, indem zum Beispiel das Produkt mit einer Philosophie, einer Story dahinter verbunden wird: Wo kommt das Holz für die Möbel eines Tischlers her und was macht es so besonders? Was ist das Nachhaltige an der Unternehmensidee, den Werkzeugen oder der verbauten Solaranlage in Kombination mit dem Sanitärsystem? Die Antworten auf diese Art von Fragen können für Kunden oder Bewerber entscheidend sein.
Dieses Prinzip bezieht sich auf das nach außen getragene Bewusstsein für Nachhaltiges. Jeder hat wahrscheinlich schon einmal die Werbung einer Biermarke gesehen, die für jeden gekauften Kasten einen bestimmten Betrag für ökologische oder soziale Projekte spendet. Das Prinzip lässt sich ebenfalls im Handwerk anwenden. Gibt es regionale Projekte, die Dir in den Sinn kommen oder unterstützt Du sogar etwas ehrenamtlich? Dann mach darauf aufmerksam und achte immer darauf auch den Nutzen des nachhaltigen Projekts in den Vordergrund zu stellen.
Schlussendlich ist es wichtig, nicht den Moralapostel zu spielen und mit erhobenem Zeigefinger zu kommunizieren. Zu schnell schalten Menschen dabei ab. Vielmehr geht es darum, auf Aspekte der Nachhaltigkeit hinzuweisen, die Deinen Handwerksbetrieb auszeichnen oder für die Dein Unternehmen einsteht.
In diesem Artiekel:
Handwerksunternehmer, Erfolgscoach und Autor Udo Herrmann fand sich mit seiner Schreinerei früher beim Thema Zusatzleistungen in unbequemen Situationen wieder. Denn es kam im Nachhinein häufig zu Diskussionen rund um den Preis von Zusatzleistungen. Zusatzleistungen im Sinne von Leistungen, die zusätzlich zum Leistungsvorschlag und Angebot durchgeführt worden sind. Kundenreaktion wie „Mit so viel Geld hatten wir nicht gerechnet, können Sie uns da preislich entgegenkommen?“, hast Du bestimmt auch schon erlebt. Damit solche Situationen bereits im Voraus vermieden werden können, führte Udo Herrmann ein gezieltes Formularsystem ein.
Ein Beispiel: Herrmann bekam in der Vergangenheit einen Auftrag für die Sanierung eines Parkettbodens im Wohnzimmer. Mit allen nötigen Maschinen angerückt, schaffte es sein Team, den Boden wieder eine schöne Farbe zu geben. Der Kunde war davon so begeistert, dass er darum bat, zwei Treppenstufen gleich mit zu sanieren. Herrmanns Mitarbeiter kamen der Bitte nach. Die Stufen und Rundungen wurden neu geschliffen und sauber lackiert. Daraufhin fand sich auf der Rechnung eine Zusatzleistung von 250 Euro. Zwar war der Kunde zufrieden, allerdings auch von der Höhe der Zusatzkosten überrascht. Er hätte es nicht machen lassen, wenn er den Preis vorher gewusst hätte.
Für Udo Herrmann war ab diesem Zeitpunkt klar, dass der Kunde vorher Informationen bekommen müsse, welche Zusatzkosten auf ihn zukommen. Sichergestellt wird das nun mit einer Mappe, die sich in jedem Betriebsfahrzeug befindet. In der Mappe finden sich alle wichtigen Informationen und Dokumente für den Auftrag. Darunter auch Formulare für die Erfassung von Zusatzleistungen. In Herrmanns Betrieb sind das gebundene Blöcke mit Blaupapier-Blättern, um immer eine Kopie des Geschriebenen zu haben. Daneben benutzt er die Fotos- und PDF-Scanner-Funktion in der Craftnote Handwerker App, um die Dokumente an das Büro zu schicken.
Bezogen auf das vorherige Beispiel der zwei Treppenstufen wird in das Formular nun eingetragen, was an Zusatzleistungen und Kosten anfallen. So weiß der Kunde genau, auf was er sich einlässt. Im Falle der zwei Treppenstufen:
Manche Facharbeiter können durch ihre Erfahrung den Preis vor Ort bestimmen, andere stimmen sich telefonisch mit dem Büro ab, bevor sie dem Kunden das Formular vorlegen. Das Ziel am Schluss ist es, dass der Kunde guten Gewissens unterschreibt.
Dabei ist es wichtig, das Formular in Richtung Kundennutzen anzufertigen. Bei Udo Herrmann wird das sichergestellt durch den Grundsatz „Meine Mitarbeiter dürfen diese Zusatzleistung nur ausführen, wenn uns der unterschriebene Auftrag vorliegt“. So werden unerwartete Kosten vermieden. Das unterzeichnete Zusatzleistungsdokument wird dann an das Büro weitergeleitet und in die Rechnung mit einbezogen. Seit Herrmann und sein Team diese Art von Formularen eingeführt haben, gibt es im Nachhinein keine Diskussionen mehr über Preise von Zusatzleistungen. Es ist alles klar und frühzeitig kommuniziert.
Schießen Mitarbeiter bei der Preiserstellung über das Ziel hinaus, kann zudem das Formular für Zusatzleistungen korrigiert werden. Wenn beispielsweise weniger Zeit- oder Materialkosten anfallen, korrigiert Herrmann das in der Endabrechnung. Damit hat er gute Erfahrungen gemacht, da Kunden sich für die faire Behandlung bedankt hätten. Letztendlich stärkt es das Vertrauen der Kunden sowie die Kundenbindung.
Nutzt solche Formulare, fertigt Kopien für das Büro an und habt am besten auch immer ein paar Vorlagen im Betriebsauto parat. Zieht es konsequent durch, die Preise für Zusatzleistungen im Voraus anzugeben. Dann gibt es später keine Diskussionen mehr. Viel Erfolg dabei.
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Um die Arbeitsprozesse von Kundenmanagement über Betriebsmittel bis hin zu Kapitalverwaltung zu erleichtern, greifen viele Unternehmen zu Softwarelösungen. Auch im Handwerk ist die sogenannte Branchensoftware bekannt. Diese soll betriebliche Daten digitalisieren, übersichtlich verwalten und ordnen. Möglich wird das durch handwerksorientierte Funktionen und die gewerkstechnische Ausrichtung der Hersteller auf die Anforderungen eines Handwerksunternehmens.
Allerdings passt nicht jede Branchensoftware zu jedem Handwerksunternehmen.
Meist verbindet die Software „Enterprise Ressource Planning“- (kurz: ERP) und „Customer Relationship Management“-Varianten (kurz: CRM) in einem System. Hinter dem Kürzel ERP verbergen sich Programme für die Optimierung von Personal-, Betriebsmittel- und Kapitalmanagement sowie Materialbestellung oder Kommunikation. Hingegen zielen CRM-Programme auf die Kundenpflege ab. Allerdings passt nicht jede Branchensoftware zu jedem Handwerksunternehmen. Warum das so ist und welche Merkmale eine moderne Branchensoftware ausmachen, erfährst Du im Folgenden.
Als integrierte Systeme werden Computerprogramme bezeichnet, die verschiedene Teilbereiche abdecken und in einem System vereinen. So kommen zum Beispiel Personal-, Kunden- und Materialverwaltung in einer Software zusammen. Eine Branchensoftware im Handwerk sollte das vorweisen können. Je mehr Funktionen einzelne Bereiche im Unternehmen abdecken, desto leichter lassen sich wichtige Daten abspeichern und wieder abrufen. Der Vorteil liegt hier in einem gemeinsamen digitalen Speicherort, am besten zentral einer sicheren Cloud. Ist dies nicht der Fall, müssen Firmendaten separat abgespeichert und wieder zusammengesucht werden, um sie korrekt auszuwerten. Eine Branchensoftware für dein Handwerksunternehmen sollte demnach so viele einzelne Systeme wie möglich in die Software integrieren können – entweder direkt oder per Schnittstelle.
Letztendlich muss sich die Software mit Update- und Zusatzpaketen erweitern lassen
Neben dem ersten Merkmal ist die Skalierbarkeit ein weiterer wichtiger Faktor einer guten Branchensoftware für das Handwerk: Mit “skalierbar” ist in diesem Kontext gemeint, dass die Software auf die Unternehmensgröße und die gewerkespezifischen Aufgaben abgestimmt werden kann. Das heißt, es gilt vorher zu bestimmen, wie viele Mitarbeiter aus verschiedenen Aufgabenbereichen mit dem Programm arbeiten sollen und was für Funktionen benötigt werden. Im Nachhinein sollten diese genannten Punkte schnell anpassbar sein, um auf Veränderungen reagieren zu können. Letztendlich muss sich die Software mit Update- und Zusatzpaketen erweitern lassen, um alle Anforderungen optimal zu erfüllen. Oft sind zusätzliche Lizenzen und Erweiterungen allerdings mit zusätzlichen Kosten verbunden, liefern aber auch einen zusätzlichen Mehrwert.
Der nächste Punkt schließt an das vorherige Merkmal an. Branchensoftware sollte deshalb nicht nur skalierbar sein, sondern auch modular. Werden nach einer ersten Nutzungsphase weitere Funktionen nötig, die entweder durch ein neues Update oder in der bisherigen Produktpalette des Herstellers verfügbar sind, sollten diese hinzugebucht werden können. Dabei ist es optimal, wenn sich tatsächlich nur die gewünschten Module auswählen lassen statt größere nicht benötigte Pakete kaufen zu müssen. Modulare Branchensoftware ist also in einem „Baustein“-Muster angeordnet, die nach Belieben ergänzt werden kann. So ist es Betrieben möglich, schnell und flexibel auf Veränderungen zu reagieren.
So wird beispielsweise etwaiges Zettelchaos vermieden und Smartphones mit einbezogen, die ohnehin viele Mitarbeiter bei sich tragen.
In der heutigen Zeit von mobilen Endgeräten wie Smartphones oder Tablets, ist es außerdem wichtig, dass eine Branchensoftware auch mobil von unterwegs genutzt werden kann. Wenn auch nicht die komplette Funktionspalette abrufbar ist, sollten wichtige Funktionen, wie zum Beispiel Mitarbeiterverwaltung, Aufgabenverteilung oder Materialverbrauch per Smartphone übermittelbar sein. Erst auf diese Weise entsteht eine optimale Verbindung zwischen Baustelle und Büro. Diese Verbindung erleichtert die Erfassung und Weitergabe von Daten. So wird beispielsweise etwaiges Zettelchaos vermieden und Smartphones mit einbezogen, die ohnehin viele Mitarbeiter bei sich tragen.
Hier gilt es zum einen darauf zu achten, dass Branchensoftware-Hersteller zum einen keine veralteten Datenbanksysteme nutzen und zum anderen die Möglichkeit besteht Daten mühelos zu exportieren. Als grundlegend für Datenbanken zählt an dieser Stelle Daten konform der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu speichern. Ein weiteres Sicherheitsrisiko stellen Systeme der Marke „Eigenbau“ dar. Dabei ist es wichtig, Datenbanken ausreichend vor Hackern zu schützen und durch leistungsfähige Server Datenverlust zu vermeiden. Allerdings gibt es genug Branchensoftware für Handwerker, die einen guten und ausreichenden Schutz bieten sowie Auskunft zu diesem Thema geben.
Zum anderen sollte vorab geklärt werden, ob Daten von bereits genutzten Softwarelösungen problemlos in die neue Branchensoftware übertragen werden können. Ist das nicht der Fall, stehen Unternehmer vor komplexen Problemen, die nur schwierig beseitigt werden können. Wird das Thema Sicherheit beachtet, wird die Aufbewahrung wichtiger Daten und Dokumente mit der richtigen Branchensoftware erleichtert.
Merkmale beachten! Werden beim Kauf von Handwerksbranchen-Software diese Merkmale beachtet, wird das Risiko einer Fehlinvestition um ein Vielfaches verringert. Da der Preis meistens im vier- bis fünfstelligen Bereich liegt, lohnt es sich nicht, in eine Softwarelösung zu investieren, bei der nur zwei bis drei von zehn Funktionen für Dein Unternehmen nützlich sind.
Was Du in dieser Lektion lernen wirst:
Schon beim ersten Kundenkontakt gilt es möglichst viele Informationen über den Kunden und seine Wünsche herauszufinden, um optimal vorbereitet zu sein. Dafür hat Herrmann in seiner Auftragsmappe einen Fragebogen entworfen, der meist am Telefon abgearbeitet wird. Darauf sind einfache Fragen wie
Dieser ist wichtig, um direkt zu klären, ob in der gewünschten Zeit überhaupt Kapazitäten vorhanden sind. Außerdem musst Du wissen, wie Deine Mitarbeiter am besten auf die Baustelle gelangen und ob diese bestimmte Eigenschaften aufweist, wie zum Beispiel Altbau oder Neubau bei Wohnungen. Nur mit diesen Informationen lässt sich eine optimale Beratung des Kunden und Vorbereitung der Arbeit bewerkstelligen.
Kommen neue Mitarbeiter hinzu oder sollen Unklarheiten bei der Abfrage des Kunden vermieden werden, lohnt sich ein zusätzliches Blatt mit offenen Fragen. Dieses dient als Gedankenstütze für Mitarbeiter, um wirklich alle nötigen Informationen vom Kunden für den nächsten Auftrag zusammenzutragen. Die beiden genannten Fragebogen mit samt den Antworten bilden das Deckblatt für die Auftragsmappe jedes Mitarbeiters. Zudem werden die Blätter digital abgespeichert und in das Büro gehängt, damit jeder sofort Zugriff hat.
Nach den ersten Seiten kommen Arbeitsanweisungen, die aus den Leistungsvorschlägen des Handwerksbetriebes abgeleitet sind. Nach Belieben können die Anweisungen individuell auf bestimmte Mitarbeiter angepasst werden, falls speziellere Aufgaben nötig sind. Neben den Arbeitsanweisungen reihen sich Materiallisten ein, um fehlendes Werkzeug und Material auf der Baustelle zu vermeiden. Hier sollte darauf geachtet werden, dass Mitarbeiter nur Datum und Menge eintragen müssen, damit es so übersichtlich wie möglich gestaltet wird.
Wichtig in der Auftragsmappe sind außerdem Skizzen und Aufmaße der Baustelle, falls diese schon im Voraus angefertigt worden sind. Besonders ist bei Udo Herrmann zudem die Arbeitszeiterfassung. Erfasst wird sie nämlich per QR-Codes auf einem weiteren Blatt in der Auftragsmappe. Dabei gibt es Codes für den Kunden an sich und für bestimmte Arbeitsschritte. So können Arbeitszeiten genauer erfasst werden und für die Nachkalkulation herangezogen werden. Der Mitarbeiter scannt morgens mit seinem Smartphone den QR-Code des Kunden, um sich einzuloggen und beendet den Vorgang, wenn er Feierabend macht. Die Arbeitszeiterfassung ist übrigens nun auch in der Craftnote Handwerker App möglich.
Die Mitarbeiter schauen über ihren Outlook-Kalender was für den Tag oder in der Woche ansteht, nehmen sich darauf die passende Auftragsmappe und fahren dann informiert und gut vorbereitet zur Baustelle. Wichtig ist aber, möglichst viele Informationen beim ersten Kundenkontakt abzufragen und sicherzustellen, dass diese auch beim Mitarbeiter ankommen.
Bei Rückfragen zum Thema, nutze einfach die angegebenen Kontaktmöglichkeiten von Udo Hermann.
In diesem Artiekel:
Oft werden Besprechungen mit den Mitarbeitern vor oder während des Arbeitstages zwischen Tür und Angel getroffen. In der Hektik können wichtige Informationen oder bestimmte Arbeitsanweisungen vergessen werden. Das führt zu Fehlern und Missverständnissen bei der Arbeit, was sich wiederum auf die Motivation aller niederschlägt. Unser Experte Udo Herrmann überlegt deswegen genau, wie er welche Besprechungen und Baustellen vorbereitet.
Aus großen Firmen ist bekannt, dass viel Zeit in Teambesprechungen investiert wird. Doch oft sind die häufigen Meetings nicht zielführend und kosten unnötig Zeit und Nerven. Udo Herrmann hat deswegen eine Strategie entwickelt, um Besprechungen so informativ und zielführend wie möglich zu gestalten und an der sich jeder Handwerksunternehmer schnell orientieren kann. Dabei unterscheidet er zwei Formen der Besprechung:
Größere Besprechungen benötigen größere Planungen, für die bis zu einer Stunde eingerechnet werden. Hierfür ist es wichtig, sich Zeit zu nehmen, alle Arbeitsanweisungen abzusegnen oder mit dem Angebot die Kundenwünsche zu erfüllen
Wichtig ist es, sich vor und während der Besprechung zu fragen „Wer kann zu einem guten Ergebnis beitragen?“ Dazu hat Udo Herrmann Checklisten und Leitfäden für eine gute Besprechung erstellt. Unter den Punkten der Checkliste ist die neben der vorher genannten Frage außerdem zu klären:
Werden nicht alle Handwerker oder Abteilungen gebraucht, müssen diese auch nicht an der Besprechung teilnehmen, sondern können sich anderen Dingen widmen. Wichtig ist außerdem Besprechungen gut vorzubereiten.
Somit werden Mitarbeiter nicht komplett überrascht, wenn sie zur Besprechung kommen. Bei Herrmann passiert das am Schwarzen Brett, bei dem seine Handwerker durch einen Aushang „eingeladen“ werden. Darauf sind Informationen zu finden, wie welche Mitarbeiter benötigt werden, was das Thema ist und was das Ziel des Treffens darstellt. Damit können alle produktiv am Meeting teilnehmen.
Mit einem Leitfaden stellt Herrmann sicher, dass auch wirklich zu einem Ergebnis gekommen und dabei nichts vergessen wird. Ohne einen Leitfaden, wie das Gespräch im Optimalfall abläuft, kann es passieren, dass Informationen vergessen, Arbeitsschritte nicht besprochen oder fehlende Mitarbeiter nicht einbezogen werden. Das Ganze wird zudem durch einen festgelegten Schreiber dokumentiert, um alle nötigen Informationen direkt abrufbar zu haben. So kann sich nebenbei der Besprechungsleiter auf das Wesentliche konzentrieren.
Wichtig sind daneben die erstellten Spalten auf dem Protokoll von Udo Herrmann. Die Prioritätenspalte zum Beispiel zeigt an, welches Projekt bevorzugt fertiggestellt werden muss. Des Weiteren gibt es eine Ereignisspalte, die zeigt, welcher Mitarbeiter zu welchem Projekt eingeteilt ist. Jeder Handwerker bekommt dabei eine Farbe zugeordnet, die dann im Kalender markiert wird. So weiß jeder, was zu tun ist. Zusätzlich kann festgestellt werden, ob das jeweilige Projekt Unterstützung oder zusätzliches Material braucht.
Werden Strategie, Checklisten und Leitfäden beachtet, können Besprechungen schnell, zielführend und effektiv durchgeführt werden. Unnötiger Zeitaufwand wird vermieden und alle Informationen sind zusammengefasst mit wenigen Blicken erfassbar.
In diesem Artikel:
Der Arbeitsalltag im Handwerk und auf der Baustelle ist nicht nur einer der vielseitigsten, sondern auch gefährlichsten. Relativ häufig wechselnde Baustellen und Witterungsbedingungen, Zeitdruck oder Arbeiten in luftiger Höhe, an schwer erreichbaren Stellen und mit gefährlichen Werkzeugen, verlangen Handwerkern viel Konzentration ab. In Bezug auf seine eigenen Arbeitsabläufe sowie auf die seiner Kollegen, falls an mehreren Stellen gearbeitet wird. Werden allerdings einige grundlegende Verhaltensregeln nicht beachtet, gefährdest Du nicht nur Dich selbst, sondern auch andere. Das kann zu Unfällen und längeren Ausfallzeiten führen, die für einen persönlich wie für den Betrieb unangenehm sind. Überraschende Statistiken zu Arbeitsunfällen untermauern, worauf zu achten ist.
Deshalb findest Du im Folgenden einige Grundsätze für das richtige Verhalten auf Baustellen, damit alle, egal ob Chef oder Mitarbeiter, möglichst sicher wieder zuhause ankommen.
Die meisten lassen sich auf Sturz-, Rutsch- oder Stolper-Geschehnisse zurückführen.
Laut Statistik vom „Arbeitsunfallgeschehen“ 2018” der DGUV (Deutsche gesetzliche Unfallversicherung) haben nicht alle Arbeitsunfälle einen spektakulären Grund. Die meisten lassen sich auf Sturz-, Rutsch- oder Stolper-Geschehnisse zurückführen. Typische Unfallquellen sind deshalb Unordnung und Unachtsamkeit. Hier gilt es zum einen auf herumliegende Kabel, Schläuche oder Werkzeuge zu achten und im nächsten Zug diese nach der Benutzung sicher zu verstauen. Gerade wenn sich die Baustelle mit mehreren Handwerkern geteilt wird, lassen sich so einfach Gefahren „beiseiteräumen“. Zum anderen helfen regelmäßige Pausen die Aufmerksamkeit nicht abfallen zu lassen.
Freier Blick auf den Boden
Gute Lichtverhältnisse, gegebenenfalls für künstliche Beleuchtung sorgen
Bei ausgelaufenen Flüssigkeiten wie Öl, Fett, Wasser oder Putzmittel, Boden sofort reinigen
Im Winter Streumittel verwenden, wenn Eis, Reif oder Schnee drohen
Durchgangswege auf der Baustelle frei von Gegenständen halten
Hohlräume, Ausschachtungen oder Baugruben sollten durch Absperrungen, Abdeckungen oder Fangnetze gesichert werden
Gutes Schuhwerk tragen, aufmerksam bleiben, die Ruhe bewahren
Die rund 228.000 Unfälle durch Kontrollverlust von Werkstück oder Werkzeug, …
Jeder Baustelle geht eine Gefährdungsbeurteilung voraus, auf die angepasste Sicherheitsmaßnahmen folgen. Mit welcher Schutzausrüstung muss welche Arbeit verrichtet werden, wo kommen Gefahrstoffe zum Einsatz und bei welchem Arbeitsschritt begibt sich der Handwerker in erhöhte Gefahr? Hier liegt es nicht nur an einem selbst auf das Festgelegte zu achten, sondern durch offene Kommunikation mit den Kollegen, nötigenfalls auch Andere auf die Einhaltung der Sicherheitsregeln hinzuweisen. Mit steigendem Termindruck kommt es vor, dass zum Beispiel das Anlegen der Schutzausrüstung als verlorene Zeit angesehen wird. Die rund 228.000 Unfälle durch Kontrollverlust von Werkstück oder Werkzeug, die der DGUV im Jahr 2018 zählte, unterstreichen die Wichtigkeit von Schutzausrüstung in dem Hinblick.
Nach der DGUV-Statistik passieren rund 135.000 der Unfälle, die aus der Bewegung heraus entstehen, bei der Arbeit mit Handwerkzeugen; gut 41.000 bei der Bedienung einer Maschine. Deswegen sollten nur Arbeiten von Personen vollbracht werden, die genau wissen, was zu tun ist und vor allem wie es zu tun ist. Das beugt leichtfertige Verletzungen vor. Vor dem Arbeitsbeginn getätigte Zu- und Unterweisungen helfen bei der Vermeidung von brenzligen Situationen. Nach diesen kurzen „Briefings“, sollte das Team grob über die Tätigkeiten eines jeden einzelnen Bescheid wissen, damit auf mögliche Fehler hingewiesen werden kann.
In Zeiten der Corona-Pandemie kommen außerdem neue Verhaltensregeln hinzu, um Mitarbeiter und Kunden so gut wie möglich zu schützen. Zum Ersten muss der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator der Baustelle in Planung und Durchführung des Bauvorhabens eingespannt werden. Zum Zweiten sollten eine Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung für den Sonderfall einer Infektionsgefahr durch das Corona-Virus erstellt werden. Zudem gilt es einen Mindestabstand von 1,5 Metern untereinander einzuhalten. Das ist nicht immer möglich, beispielsweise im Firmenfahrzeug mit mehreren Personen. In dem Fall geht es nur darum, die Situation auf das Nötigste zu reduzieren. Als letztes müssen genügend Möglichkeiten zum Händewaschen und Putzen von Oberflächen bereitstehen, damit das Hygieneniveau eingehalten wird.
Zusammenfassend lässt sich sagen, damit alle Handwerker einer Baustelle sicher nach Hause kommen, sind nicht nur materielle Schutzmaßnahmen von Nöten. Daneben kann auch das richtige Verhalten das Unfallrisiko im Handwerk senken. Grundlage hierfür ist meist eine ausgewogene und angemessene Kommunikation zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitern, zusammen als Team. Mit klar festgelegten Zuständigkeiten und Unterweisungen werden Unsicherheiten vermieden. Sorgt sich jeder Arbeiter zudem um einen ordentlichen Arbeitsplatz und probiert aufmerksam zu bleiben, können viele Situationen, die laut Statistik zu Unfällen führen, vorgebeugt werden. Somit lässt sich allein durch Verhaltensregeln für mehr Sicherheit auf der Baustelle sorgen.