Unklare Rechtslage bei der Lohnfortzahlung von Ungeimpften Handwerkern.
Im Folgenden erfährst Du:
- Wie es zum Thema Lohnfortzahlung bisher gehandhabt wurde
- Wie es zum Thema Lohnfortzahlung bisher gehandhabt wurde
- Warum die Rechtslage unklar ist und Juristen sich bei einer Festlegung schwertun
- Keine Entschädigung für Ausbildungsunternehmen
- Forderungen zur Lohnfortzahlung des ZDH
- Allerdings lautet die Devise Abwarten
Bisher galt in den meisten Bundesländern noch, wenn Arbeitnehmer durch das Gesundheitsamt in Corona-Quarantäne geschickt werden, muss der Arbeitgeber bis zu 6 Wochen das volle Gehalt weiterzahlen. In den meisten Handwerksbetrieben fallen die Arbeitskräfte dann aus, da kein Homeoffice bei Baustellentätigkeiten möglich ist. Allerdings konnte sich das Handwerksunternehmen die anfallenden Lohnkosten (+ Sozialversicherungsbeiträge) danach vom Gesundheitsministerium erstatten lassen. Nun endet dieser Anspruch aber am 1. November in allen Bundesländern für die ungeimpfte Belegschaft. Was müssen Handwerksunternehmer demnach nun beachten?
Wie es zum Thema Lohnfortzahlung bisher gehandhabt wurde
Eine vom Gesundheitsamt verordnete Quarantäne kann im Falle eines Kontaktes mit einer Corona positiven Person oder durch die Rückkehr aus einem Risiko oder Virusvarianten-Gebiet erfolgen. Bisher ist davon ausgegangen worden, dass es zu wenig Impfstoff gibt, damit alle dafür infrage kommenden Menschen eine Impfung erhalten können. So konnten sich alle von Quarantäne betroffenen Betriebe eine Entschädigungszahlung beim Gesundheitsamt einfordern. In der Bund- und Länder-Runde vom 22. September entschieden sich die meisten Gesundheitsminister allerdings, dass sich diese Lage nun geändert habe.
Was sich ab 1. November bundesweit ändert
Inzwischen habe laut Gesundheitsminister Spahn jeder die Chance, sich mit verschiedenen Impfstoffen impfen zu lassen. So sagte Jens Spahn im ZDF-Morgenmagazin „Da geht es übrigens nicht um Druck, sondern um Fairness gegenüber auch den Geimpften.” Daher solle die Allgemeinheit nun nicht mehr durch Steuern die Lohnausfälle der Ungeimpften kompensieren. Ab dem 1. November sollen die Arbeitnehmer, die der Impfempfehlung nicht nachgekommen sind und in Quarantäne landen, keine Entschädigung für Arbeitsausfälle mehr erhalten.
Von den wegfallenden Entschädigungszahlungen ausgenommen sind Beamte (Außer in Mecklenburg-Vorpommern) und Personen, für die eine Impfung aus gesundheitlichen Gründen nicht infrage kommt. Hierfür ist ein ärztliches Attest notwendig. Ebenfalls muss erwähnt werden, dass Erkrankte wie gewohnt ihre Lohnfortzahlung von ihrem Arbeitgeber erhalten.
Warum die Rechtslage unklar ist und Juristen sich bei einer Festlegung schwertun
Warum müssen Unternehmen trotzdem weiter Lohnfortzahlungen bei Verdienstausfällen durch Quarantäne zahlen? Grund für diesen Zweifelsfall sind zwei Gesetzesregelungen. Zum einen durch das Infektionsschutzgesetz und zum anderen durch das Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Das Infektionsschutzgesetz spricht sich eindeutig gegen die Fortzahlung aus, jedoch ist das beim BGB anders. Bisher ist nicht abschließend geklärt, welches Gesetz nun hochrangiger gewertet wird. Für die Rechtsexperten des ZDH (Zentralverband des Deutschen Handwerks) ergebe sich durch die Impfung eine vermeidbare Situation für ungeimpfte Beschäftigte.
So treffe der Arbeitnehmer laut ZDH-Experten eine Verschuldung gegen sich selbst, was den Lohnanspruch im Falle einer Quarantäne nach BGB entfallen lassen müsste. Es sei auch nicht im Sinne des betrieblichen Arbeitsschutzes, dass Beschäftigte behördliche Quarantäneforderungen im schlimmsten Falle missachten, um keine Lohneinbußen zu riskieren. Wie schon gesagt, ist das allerdings noch nicht endgültig geklärt. Die Klärung kann bis zum Verfassungsgericht durchgereicht werden.
Keine Entschädigung für Ausbildungsunternehmen
Für Auszubildende und ihre Betriebe sieht das Infektionsschutzgesetz ebenfalls keine Entschädigungszahlungen vonseiten des Staates zu. Im Wortlaut sind dort nur Arbeitnehmer genannt. Ausbildungsbetriebe sind allerdings nach Paragraf 19 des Bildungsgesetzes zur Fortzahlung der Vergütung verpflichtet. Laut Branchenexperten vom ZDH wird das auch so bleiben. So kommt auf Arbeitgeber eine Zahlung der Ausbildungsvergütung von bis zu 6 Wochen zu.
Im Zweifelsfall Lohnfortzahlung, darf der Arbeitgeber nach dem Impfstatus des Beschäftigen fragen. Allerdings ist das bisher nicht wirkungsvoll, da der bisher Arbeitgeber nicht berechtigt die mögliche Lohnzahlung rechtssicher zu verweigern.
Forderungen zur Lohnfortzahlung des ZDH
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (kurz: ZDH) drängt auf eine schnelle gesetzliche Lösung, da sie Handwerksbetriebe einseitig belastet sehen. Behörden können die Entschädigungszahlungen in Quarantänefällen bei Ungeimpften ablehnen, Betriebe jedoch nicht. Dabei kommt für den Verband infrage Arbeitgeber und Behörden gleichzustellen. Als Ziel wird angegeben, “künftig die Vorauszahlungspflicht ebenso wie die alleinige Verpflichtung zur Kostentragung für ungeimpfte Arbeitnehmer im Quarantänefall entfallen.“
Außerdem fordert der ZDH, dass Betriebe bei Auszubildenden im Falle einer Quarantäne oder Krankheit entlastet und die Zahlungen beim Staat erstattet werden können. So soll nicht nur Entlastet werden, sondern zudem auch die Ausbildungsbereitschaft auf beiden Seiten gesteigert werden.
Allerdings lautet die Devise Abwarten
Solange nicht klar ist, ob Handwerksbetriebe für die Lohnfortzahlung verpflichtet sind, sollten Unternehmer den Lohn weiterzahlen, um Klagen vonseiten der betroffenen Beschäftigten und Unruhe im Team zu vermeiden. Eine andere Möglichkeit sieht der ZDH in “Zahlungen unter Vorbehalt”, um in Zukunft einen Rückzahlungsanspruch per Gericht zu besitzen. Allerdings ist es fraglich, wie gut das Geld dann zurückgezahlt werden kann, wenn ohnehin der Lohn fehlt. Am besten ist immer eine offene Kommunikation im Team, um solche Situationen im Voraus zu vermeiden.
Gründungsfinanzierung für Start-ups im Handwerk
In diesem Artikel:
- Überblick über mögliches Gründungskapital
- Schon die Gründungsberatung wird finanziert
- Eigenkapital – nicht nur die eigenen Ersparnisse zählen
- Fördermittel und Zuschüsse – die Auswahl ist groß
- Beteiligungskapital – vom Wissen der Kapitalgeber:innen profitieren
- Bankkredite – nicht für jede:n Gründer:in geeignet
- Alternative Finanzierungsformen – Leasing und Factoring
- Fazit
Die Gründungsphase eines neuen Unternehmens benötigt viel Kapital: Neben den notwendigen Investitionen müssen Gründer:innen auch den eigenen Lebensunterhalt sicherstellen. Wenn der Kapitalbedarf über den Businessplan berechnet wurde, folgt die Suche nach den passenden Geldgeber:innen. Dazu stehen Existenzgründer:innen mehr als 2.000 Fördermittel aus Deutschland und der Europäischen Union (EU) zur Verfügung. Einige Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden und Kredite werden zu günstigen Konditionen angeboten. Hier ein Überblick über die wichtigsten Gründungsfinanzierungen für Start-ups im Handwerk.
Überblick über mögliches Gründungskapital
Gründer:innen aus der Handwerksbranche benötigen in der Regel eine höhere Summe zur Existenzgründung. Die Einrichtung einer Werkstatt oder der Kauf von Spezialwerkzeug ist teuer und muss genau geplant werden.
Eigenkapital
Fördermittel
Beteiligungskapital
Bankkredite
Alternative Finanzierungsformen
Schon die Gründungsberatung wird finanziert
Vor der Gründung können sich Start-ups über die zukünftige Selbstständigkeit beraten lassen. Die Kosten für die Beratung übernehmen in vielen Fällen die einzelnen Bundesländer. Berater:innen können bei der Erstellung des Businessplans helfen und Tipps zur Finanzierung und zum Aufbau des eigenen Unternehmens geben.
Eigenkapital – nicht nur die eigenen Ersparnisse zählen
Wer plant, sich mit einem Handwerksbetrieb selbstständig zu machen, sollte in den Jahren vor der Gründung möglichst viel Eigenkapital ansparen. Das eigene Geld gibt Sicherheit und Gründer:innen sind unabhängig von Banken und anderen Geldgeber:innen. Außerdem steigert das Guthaben auf dem Konto die Bonität des neuen Unternehmens. Das sorgt für ein höheres Rating bei den Kreditgebern und damit für bessere Konditionen.
Neben eigenen Ersparnissen können auch Verwandte und Freunde Eigenkapital zur Existenzgründung dazugeben. Wenn du vor der Selbstständigkeit in einem Handwerksbetrieb angestellt warst, kannst Du Deine:n Chef:in oder andere Mitarbeiter:innen fragen, ob sie sich an Deinem neuen Unternehmen finanziell beteiligen möchten. Eine weitere Möglichkeit, private Investoren zu finden, sind Online-Plattformen zum Crowdfunding oder Crowdlending. Dort geben fremde Privatpersonen Geld zu Deinem neuen Betrieb dazu, wenn Du sie von Deiner Geschäftsidee überzeugst.
Fördermittel und Zuschüsse – die Auswahl ist groß
Sowohl der Bund als auch das Bundesland am Wohnort oder am Geschäftssitz des Gründers bieten verschiedene Förderprogramme an.
Beratungsförderung
Investitionsförderung
In der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie findest Du eine Übersicht der Förderprogramme für Existenzgründer:innen von Bund, Ländern und der EU. Durch verschiedene Suchfunktionen nach Thema, Postleitzahl oder Bereich kannst Du gezielt nach einem Zuschuss, einem zinsgünstigen Darlehen oder einer staatlichen Bürgschaft suchen.
Für arbeitslose Handwerker, die Arbeitslosengeld I erhalten, zahlt die Agentur für Arbeit einen monatlichen Gründungszuschuss. Dadurch erhält der Existenzgründer für maximal 15 Monate einen festen Betrag zur Absicherung seines Lebensunterhalts.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat verschiedene Kredite mit günstigen Konditionen für Gründer im Angebot.
Beteiligungskapital – vom Wissen der Kapitalgeber:innen profitieren
Sowohl staatliche Kapitalgeber:innen als auch vermögende Unternehmer:innen und Privatpersonen stellen Eigenkapital zur Gründung eines Handwerksbetriebes zur Verfügung. Bei den Geldern der Förderbanken in den einzelnen Bundesländern handelt es sich in der Regel um stille Beteiligungen. Die Geldgeber:innen prüfen die Qualifikation der Gründer:innen und halten sich anschließend aus der Geschäftsführung heraus.
Wenn eine Privatperson als sogenannter “Business Angel” in einen neu gegründeten Betrieb investiert, erhalten Gründer:innen neben Geld auch Tipps und Ratschläge von Investor:innen. Häufig profitieren Existenzgründer:innen außerdem von dem Netzwerk und den geschäftlichen Verbindungen der Investor:innen.
Bankkredite – nicht für jede:n Gründer:in geeignet
Jedes Unternehmen benötigt ein Geschäftskonto bei einer Bank. Häufig ist die Hausbank die erste Anlaufstelle für einen Kredit.
Kontokorrentkredit
Ratenkredit oder Investitionskredit
Der Kontokorrentkredit ist die Überziehungsmöglichkeit auf dem Geschäftskonto. Diese Kreditart eignet sich nur für einen kurzfristigen Kapitalbedarf. Für die Überziehung muss der Geschäftskunde jeden Monat Zinsen zahlen. Wenn die Überziehung länger andauert, gerät das Konto immer weiter ins Soll und die Liquidität des Unternehmens nimmt ab.
Der klassische Ratenkredit oder Investitionskredit wird in festen monatlichen Raten abbezahlt, in denen die Zinsen bereits enthalten sind. Allerdings müssen die Kreditinstitute bei der Kreditvergabe die strengen Auflagen zu den Eigenkapitalvorschriften für Banken (Basel III) erfüllen. Daher verlangen die Banken hohe Sicherheiten oder Bürgschaften, die neu gegründete Unternehmen häufig nicht erbringen können. In diesen Fällen springt der Bund teilweise mit einer Bürgschaft ein.
Alternative Finanzierungsformen – Leasing und Factoring
Leasing ist ein Mietkauf, bei dem ein Unternehmen Maschinen, Fahrzeuge oder andere Investitionsgüter gegen eine Gebühr nutzen kann. Die Leasingrate wird monatlich oder vierteljährlich gezahlt. Nach Ablauf der Leasingdauer kann der Leasingnehmer die Gegenstände zu einem vorher vereinbarten Preis kaufen oder sie zurückgeben.
Wenn der gegründete Handwerksbetrieb schon die ersten Verkaufsverträge abgeschlossen hat, können Rechnungen mit Zahlungsziel durch einen Factoringanbieter vorfinanziert werden. Die Kunden müssen die Rechnung erst nach 30 bis 90 Tagen bezahlen, während das Unternehmen den größten Teil der Rechnungssumme sofort erhält. Für die Vorfinanzierung berechnet der Factor Zinsen und Gebühren, die geringer ausfallen können als bei einem Bankkredit.
Fazit
Du findest die beste Fördermöglichkeit, indem Du Dich vor der Gründung ausführlich informierst und Dir Tipps von erfahrenen Berater:innen holst. Bei mehr als 2.000 Fördermitteln ist die Auswahl groß und du musst die Existenzgründung nicht alleine finanzieren!
Trend Automation (Teil 2): Was bedeutet die Digitalisierung für zukünftige Unternehmen im Handwerk?
Eine kurze Übersicht was Du im Artikel erfahren wirst:
Die Trendmap 2025 wirft ein Licht auf alle Trendthemen der Branche und ermöglicht einen kleinen Blick in die Zukunft. Dabei umfasst sie vier große Cluster: Automation, Engagement, Marketing und Networking. Dieser Blogartikel befasst sich mit dem Cluster Automation. Doch vorher möchten wir herausfinden, wie Digitalisierung bei den Unternehmen eigentlich ankommt.
Wie kommt die Digitalisierung bei den Unternehmen an?
Laut Umfragen sehen rund 90 Prozent der Firmen die Digitalisierung als etwas Positives an. Die meisten Unternehmen sehen in der modernen Technik neue Möglichkeiten und Chancen. Digitalisierung wird dabei sowohl für Bau- als auch für Handwerksunternehmen eine große Rolle in der Zukunft spielen. Die Befragung vieler Unternehmen zeigt, dass der zentrale Digitalisierungsschritt vor allem unter „Building Information Modeling“, kurz BIM, bekannt ist. Unter BIM versteht man normalerweise eine Software-Methode, welche für die Vernetzung, Ausführung und Bewirtschaftung von Bauwerken zuständig ist.
Für Handwerksunternehmer:innen bedeutet das klarer ausgedrückt, dass alle wichtigen Bauwerksdaten erfasst, kombiniert und visualisiert werden. Eine weitere wichtige Frage, die immer wieder aufkommt, ist, ob die Digitalisierung für Unternehmen mehr Druck oder Motivation darstellt. Laut Umfragen überschattet die Motivation zur Digitalisierung den Wettbewerbsdruck am Markt – allerdings lässt sich immer mehr ein deutlicher Trend zum sogenannten Änderungsdruck feststellen.
Viele, vor allem kleinere Unternehmen sehen in der Digitalisierung immer mehr eine Herausforderung. In erster Linie befürchten diese, dass sie von den großen Firmen abgehängt werden und im Zeitalter der Digitalisierung nicht im Stande sein werden, mit diesen zu konkurrieren.
Digitalisierung im Handwerk
Besonders wenn es sich um kleine und mittlere Handwerksunternehmen handelt, dann lohnt es sich alle Arbeitsabläufe im Betrieb zu digitalisieren. Das Erstaunliche ist: Für alle Handwerksunternehmen gibt es spezielle Apps und Software, die die Arbeitsabläufe im Berufsalltag erleichtern. Eine kostengünstige Software wie Craftnote eignet sich perfekt für Handwerker:innen und alle anderen Interessenten. Mithilfe dieser App kannst Du zum Beispiel die gesamte Dokumentation und Kommunikation eines Bauprojekts über einen einzigen Kanal regeln. Auf diese Weise sind alle Angestellten miteinander vernetzt und wissen zu jederzeit genau, was sie zu tun haben.
Der andere positive Aspekt ist, dass sich der gesamte Fortschritt dank Craftnote leicht im Auge behalten lässt. Mit der Software lassen sich auch kostengünstige Internetauftritte eines Unternehmens problemlos realisieren. Dadurch schaffen sich die Handwerksunternehmen eine echte Präsenz im World Wide Web und können deutlich mehr Kunden erreichen. Tägliche Videochats mit Programmen wie „Zoom“ sind dabei besonders in Zeiten von Corona für jedes moderne Unternehmen Pflicht, da sie dadurch mit allen ihren Kunden in Kontakt bleiben können. Gezielte Internetauftritte eines Betriebs sind heutzutage nicht nur kostengünstig, sondern auch extrem wichtig, wenn es darum geht, seinen Kundenkreis zu erweitern. Kommen wir nun aber zum eigentlichen Thema des Artikels – der Trendmap 2025.
Trendmap: Automation
Hier teilt sich die Trendmap in mehrere Themeclluster auf: Cobots, Roboter, Internet der Dinge, 3D-Druck, Smart Speaker und Touchless Technology.
Cobots
Cobots ist ein Handwerks-Trend, welches für Roboter steht, die auf die Zusammenarbeit mit Menschen programmiert sind. Der Unterschied zu den Industrierobotern ist, dass die Cobots nicht in abgetrennten Bereichen ihre Arbeit verrichten, sondern Deinem Team direkt als Assistenten dienen.
Roboter
Unter Hardware-Automation findet man auch den Themenbereich “Roboter”. Unter Robotern versteht jeder von uns Maschinen, die den Menschen ihre Arbeit abnehmen. Die meisten dieser Maschinen zeichnen sich durch eine hohe KI (künstliche Intelligenz) aus. Früher waren praktisch nur die Industrieroboter in den Fabrikhallen bekannt, die nur routinierte Arbeiten übernehmen konnten. Heute haben diese die Fabriken verlassen und sind seit Kurzem sogar im Alltag zu finden. Die modernen Roboter werden immer kleiner, flexibler, günstiger und mobiler.
Internet of Things – Das Internet der Dinge
Das “Internet der Dinge” ist ein moderner Sammelbegriff, der die Technologien einer globalen Infrastruktur einer Informationsgesellschaft zusammenfasst. Das Internet der Dinge vernetzt physische Objekte mit der digitalen Welt und lässt diese mit Hilfe von Informations- und Kommunikationstechniken zusammenarbeiten. Über spezielle Sensoren erfasst das Internet der Dinge alle Informationen aus der realen Welt. Anschließend stellt es diese Informationen allen Nutzern im digitalen Netzwerk zur Verfügung.
3D-Druck
“3D-Druck” ist ein weiterer beliebter Trend – auch im Handwerk. Unter 3D-Druck versteht man ein computergesteuertes Fertigungsverfahren für dreidimensionale Objekte. Bei diesem Verfahren wird das Material einfach Schicht für Schicht aufgetragen. Aktuell eignet sich der 3D-Druck vor allem für Prototypen sowie kleinere Serienfertigungen.
Smart Speaker
Die Aufgabe der “Smart Speaker” ist es, den Kundendialog zu verändern. Smart Speaker sind im Grunde genommen nichts anderes als intelligente Dialogsysteme mit eingebauten Mikros und Lautsprechern. Das Besondere an Smart Speakern ist der persönliche Assistent, der den Nutzern per Spracherkennung zur Verfügung steht.
Touchless Technology
Was ist eigentlich “Touchless Technology”? Touchless Technology oder übersetzt: „Berührungslose Technologie“ zeichnet sich in erster Linie durch Benutzerfreundlichkeit, Robustheit und Hygiene aus. Somit ist Touchless Technology für die Entstehung eines ganz neuen Marktes verantwortlich und revolutioniert das Handwerk in nahezu allen Bereichen wie zum Beispiel Innenausbau, Sanitär- und Elektrotechnik.
Fazit
Am Ende lässt sich sagen, dass die Digitalisierung sowohl für kleinere als auch für größere Handwerksunternehmen mehr Vorteile als Nachteile bringt. Was die Trendmap für das Jahr 2025 angeht, so lässt sich sagen, dass es jedem Handwerksunternehmer:innen sehr zu empfehlen ist, sich mit den neuen Trends auseinanderzusetzen oder sich zumindest mit Ihnen vertraut zu machen, denn die neuen Trends der Digitalisierung werden die Zukunft aller Unternehmen maßgeblich bestimmen. Nur wer sich heute mit den neuesten Trends auseinandersetzt, kann seine Firma in Zukunft für den Wettbewerb ausreichend vorbereiten.











