Versicherungen für Gründer im Handwerk
Was Du in dieser Lektion lernen wirst:
- Welche Versicherung sollte man als Gründer im Handwerk unbedingt haben?
- Welche Versicherungen machen für Handwerksgründer zusätzlich Sinn?
- Was für Kosten kommen auf ein Handwerksgründer pro Monat und Jahr zu?
- Was gibt es außerdem zu beachten?
- Wo soll ich mich beraten lassen und wer ist der richtige Ansprechpartner für mich?
Welche Versicherung sollte man als Gründer im Handwerk unbedingt haben?
Ein „Must Have“ ist zum Ersten die Betriebshaftpflicht. Dabei ist es von Vorteil, sich vor der Betriebsgründung damit auseinandersetzen, da die Preise der Versicherung stark variieren. Ein Grund dafür sind die verschiedenen Gefahrensituationen bei den Gewerken. Dachdecker sind beispielsweise stärker gefährdet als ein Büroarbeiter. Deswegen schwankt die Versicherung zwischen 500 bis 6000 Euro Jahresbeitrag. Außerdem ist darauf zu achten, dass alle Tätigkeiten, die ausgeübt werden sollen, dem Versicherungsmakler genau mitteilt und von ihm in die Tätigkeitsbeschreibung aufgenommen werden. Sonst kann es zu fatalen Versicherungslücken kommen. Ein Tipp von Profi Rainer Schamberger, für die meisten Gründer gibt es Existenzgründernachlässe, die die Betriebshaftpflicht in den ersten 1-2 Jahren erheblich günstiger erscheinen lassen.
Als weiteres „Must Have“ gilt die Rechtsschutzversicherung. Falls diese schon im privaten Rahmen abgeschlossen ist, muss diese auf den „Selbstständigen Tarif“ umgestellt werden. Sonst greift sie nicht mehr. Durch die Umstellung wird sie allerdings etwas teurer. Allerdings gilt auch hier die Empfehlung, die Rechtsschutz vor der Gründung abzuklären, da meistens Wartezeiten vor dem Abschluss anfallen.
Welche Versicherungen machen für Handwerksgründer zusätzlich Sinn?
Die zusätzlichen Versicherungen unterscheiden sich nach der Art der Arbeit. Gibt es viele Anschaffungskosten oder Maschinen, die es sich lohnen könnte zu versichern? Hier sollte sich die Frage aufdrängen, was der Inhalt des Gewerkes ist und was es in der Richtung auf dem Versicherungsmarkt gibt. Speziell empfiehlt sich zum Beispiel eine Elektronikversicherung. Diese umfasst alles, was in irgendeiner Weise technisch gegen Schäden abzusichern ist. Falls das Messgerät, das Handy oder der Laptop kaputt geht, ist es dadurch für kleines Geld realisierbar.
Was für Kosten kommen auf ein Handwerksgründer pro Monat und Jahr zu?
Die Kosten sind im Handwerk meistens vom Gewerk, der Mitarbeiterzahl und dem Umsatz abhängig. Ein Beispiel wäre die vorher genannte Betriebshaftpflicht, die je nach Gefahrenlage zwischen 500 und 6000 Euro in Jahr variiert. Sollen alle empfohlenen Versicherungen berücksichtigt werden, ergeben sich vorsichtig gerichtet Kosten von 600 bis 1000 Euro im Jahr. Die Elektronikversicherung beläuft sich auf ungefähr 90 Euro und die Inhaltsversicherungen bei 50 bis 200 Euro im Jahr. Der Rechtsschutz liegt hingegen bei 200 und 600 Euro Jahresbeitrag. Damit muss ein Neugründer, der auf der sicheren Seite stehen will, mit ungefähr 80 bis 120 Euro im Monat rechnen.
Was gibt es außerdem zu beachten?
Nach Experte Rainer Schamberger, empfiehlt es sich, vor der Unternehmensgründung mit der gesetzlichen Rentenversicherung zu befassen. Hier kann in den ersten Jahren nur der halbe Regelsatz bezahlt werden. Somit können pro Monat 250 Euro eingespart werden, die dann zum Beispiel in betriebliche Versicherungen investiert werden können. Zudem ist es sinnvoll sich mit der gesetzlichen Krankenversicherung zu beschäftigen. Zwar ist es möglich die ersten Jahre nur den Mindestbeitrag zu bezahlen, aber spätestens nach dem Jahresabschluss wird es auf den Umsatz angepasst. Wurde viel Umsatz gemacht, wird ein gewisser Betrag nachverlangt. Dort können schnell hohe Nachzahlungen drohen.
Außerdem ist die Frage nach gesetzlich oder privat versichert ein Thema für Gründer. Hier rät Schamberger in den ersten Jahren erst einmal gesetzlich versichert zu sein. Allerdings lohne sich ein regelmäßiger Vergleich, ob die gesetzliche Variante wirklich billiger bleibt. Als Tipp nebenbei sieht der Experte eine kleine Anwartschaft von 8 Euro monatlich zu machen. Das bedeutet, dass der Gesundheitszustand und das Eintrittsalter eingefroren wird. Diese beiden Sachen sind entscheidend für den Preis der Versicherung und die Chance auf den Eintritt in eine private Krankenversicherung (kurz: PKV). Selbst wenn sich letztendlich gegen eine PKV entschieden wird, ist es möglich, Anwartschaft ohne Gesundheitsprüfung in Zusatzversicherung, wie Zahn oder Ambulanz, umzuwandeln.
Wo soll ich mich beraten lassen und wer ist der richtige Ansprechpartner für mich?
Ein Tipp vorneweg, Rainer Schamberger empfiehlt keine Bankberater, da diese für das Thema nicht geeignet seien. Am besten findet man Beratung bei einem Versicherungsberater oder Makler wie unser Experte. Diese Bezeichnung Makler oder Berater ist zudem wichtig. Nur sie müssen gesetzlich verankert auf der Seite des Kunden stehen. Versicherungsvertreter können sich logischerweise auch der Seite des Unternehmens platzieren. Das kann einen Unterschied ausmachen, da der Makler flexibel den ganzen Markt nutzen kann.
Allerdings ist nicht jeder Makler genau spezialisiert für das Handwerk. Deswegen wird geraten eher auf spezielle Makler zurückgreifen, die sich im Handwerk und im Gewerk auskennen. Experte Schamberger bietet beispielsweise die 59 Gewerke mit Meisterzulassung an. Bei Fragen zum Thema steht unser Experte natürlich zu Verfügung.
Warum eine Kündigung im Handwerk nicht schwerfallen muss
In diesem Artikel:
Jeder Handwerksunternehmer wird früher oder später mit einer Kündigungssituation konfrontiert sein, was vielfältige Gründe haben kann. Zum einen ist es möglich, dass der Betrieb Überkapazitäten besitzt oder Umsatz- und Auftragsrückgänge verzeichnet. Zum anderen kann es ein, dass ein Mitarbeiter mit dauerhaft mangelhafter Leistung oder gar anhaltenden Regelbrüchen auffällt. Wer hier nicht richtig handelt, riskiert, dass die Firma zusätzlich Schaden nimmt. Inkonsequenz kann auf die Arbeitsmoral der anderen Mitarbeiter drücken. Kommt es letztlich zur Kündigungsentscheidung gibt es für Chefs einiges zu beachten, damit es im Nachhinein nicht zu bösen Überraschungen kommt.
Was es bei der Kündigung zu beachten gilt.
Zu allererst gilt es als Chef formell genau und fair zu handeln. Hierbei muss eine Kündigung immer schriftlich erfolgen. E-Mail oder SMS zählen also nicht. Wird eine Freistellung des Mitarbeiters vor Ablauf der Kündigungsfrist gewünscht, muss dies im Schreiben kommuniziert werden. Zudem ist der Chef verpflichtet den Arbeitnehmer darauf hinzuweisen, sich umgehend beim Arbeitsamt zu melden, um Sperren des Arbeitslosengeldes zu verhindern. Formell ist eine ordentliche und außerordentliche Kündigung zu unterscheiden.
Das Schutzgesetz greift bei Betrieben von über 10 Mitarbeitern und einer Tätigkeit von mindestens sechs Monaten.
Die erstgenannte Variante, orientiert sich an der gesetzlich vorgeschriebenen Frist. Greift dabei das Kündigungsschutzgesetz, muss nach einer Aufforderung eine Begründung beigelegt werden. Das Schutzgesetz greift bei Betrieben von über 10 Mitarbeitern und einer Tätigkeit von mindestens sechs Monaten. Bei einer außerordentlichen Kündigung (fristlos) muss sich nicht an die gesetzliche Frist gehalten werden, da ein wichtiger Kündigungsgrund besteht. Dieser muss auf Nachfrage mitgeteilt werden und spätestens für das Arbeitsgericht nachvollziehbar sein. Darunter fallen zum Beispiel Straftaten oder Beleidigungen bei der Arbeit.
Kündigung richtig Kommunizieren.
Eine Kündigung richtig zu kommunizieren fällt vielen Chefs nicht leicht. Zum einen ist das Arbeitsverhältnis im Handwerk meist freundschaftlicher, zum anderen spielt die Unsicherheit aufseiten des Arbeitgebers eine große Rolle. Fragen wie: „Ist das der letzte Ausweg, lag der Fehler vielleicht bei meinem Führungsstil, reichen die Verfehlungen aus für eine Entlassung oder was gibt es formell zu beachten, hat der Mitarbeiter vor dem Arbeitsgericht gute Chancen?“, kommen häufig dabei auf.
Allerdings ist es wichtig, eine Kündigung im Handwerk bei einem nachvollziehbaren Grund konsequent durchzuziehen. Dabei sollte offen und fair kommuniziert werden. Deshalb ist es wichtig ehrlichen Kündigungsgrund zu nennen und seine Betroffenheit darüber zum Ausdruck zu bringen. Das zollt von Respekt dem Arbeitnehmer gegenüber, was für das Arbeitsverhältnis im Handwerk wichtig ist. Zudem kann ein Feedback für das nötige Verständnis beim Entlassenen sorgen, um es in Zukunft besser zu machen.

Die negativen Folgen von Nichtentlassung und Emotionalität.
Da es Vorgesetzten oft nicht leichtfällt, sich von einem Mitarbeiter bei Fehlverhalten zu trennen, wird dies zu oft toleriert. Wer als Chef nicht seiner Rolle entsprechend agiert, kann seine Autorität gegenüber den anderen Mitarbeitern verlieren. Im schlimmsten Fall bleibt der angemahnte Mitarbeiter und Kollegen nehmen sich in Zukunft ähnliches Fehlverhalten heraus. Das schlägt letztendlich auf die Arbeitsmoral innerhalb sowie auf das Ansehen außerhalb des Betriebes.
Eine weitere Negativsituation ergibt sich aus Emotionalität beim Kündigungsgrund. Kommt es hier zu Kurzschlussentscheidungen als Chef, kann der Kündigungsgrund vor dem Arbeitsgericht erfolgreich angefochten werden. Anschließend fallen mögliche Zusatzkosten an, die bei einer überlegten und formal korrekt ausgeführten Kündigung gespart wären.
Außerdem kann es förderlich sein, wenn die Kündigung dem Mitarbeiter nicht nur offen und fair kommuniziert wird, sondern in speziellen Fällen auch neue berufliche Perspektiven aufzeigt.
Von der Win Win Situation bis hin zur Beratung.
Außerdem kann es förderlich sein, wenn die Kündigung dem Mitarbeiter nicht nur offen und fair kommuniziert wird, sondern in speziellen Fällen auch neue berufliche Perspektiven aufzeigt. Geschieht die Entlassung zum Beispiel aus finanziellen Gründen, ist es ein Zeichen von Respekt, andere Kollegen aus dem Handwerk zu empfehlen. Somit können beide Parteien trotzdem mit einem positiven Gefühl auseinandergehen und ein geschätzter Kollege eine weitere Arbeitskraft hinzugewinnen.
Ist man als Chef immer noch unsicher in Kündigungsfällen, kann es hilfreich sein, professionelle Beratung hinzuzuziehen. Hier gibt breites Spektrum an Coaches und Personalberatern, die sich mit den Formalitäten bestens auskennen. Des Weiteren bringt es etwas, das eigene Führungsverhalten regelmäßig zu reflektieren, um in Zukunft routinierter mit solchen Situationen umgehen zu können.
Wie man durch Social Recruiting Mitarbeiter im Handwerk gewinnt
In diesem Artikel:
- Was bedeutet eigentlich der Begriff Social Recruiting
- Wo liegen die Unterschiede von klassischer Mitarbeitergewinnung und Social Recruiting?
- Die Vorteile von Social Recruiting
- Wie gehe ich vor, wenn ich die Social Recruiting in meinem Betrieb umsetzen will?
- Wer sich nicht selbst mit der Materie befassen möchte, kann sich Hilfe beim Experten holen.
Wer sich nicht selbst mit der Materie befassen möchte, kann sich Hilfe beim Experten holen.
Digitalagenturen wie die von Experte Christian Keller aus Frankfurt, bieten umfassende Dienstleistungen zum Thema Social Recruiting an. Gerade wenn es darum geht, schnell einen neuen Mitarbeiter zu finden, kann die Arbeit vom Profi Gold wert sein. Hierbei weiß die Agentur über bestimmte Kniffe mit dem Anzeigenmanager oder der Social Media Plattform insgesamt Bescheid. Mit einem ersten Terminierungstool können Handwerker eine kostenlose 30-minütige Beratungssitzung bei Christian Keller ausmachen, um zu schauen, wie dem Unternehmen am Besten zu helfen ist. Der anschließende Recruitingprozess beläuft sich auf 2 – 8 Wochen, die Investitionssumme liegt dabei für den Gewinn eines neuen Mitarbeiters bei ungefähr 2500 – 3000 Euro.
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