Flexibilisierung von Kurzarbeit
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Die Störungen der Handelsströme oder anderweitige Störungen von Einnahmen sollen nicht zu Kündigungswellen vieler Firmen führen. Um dem entgegenzuwirken, hat der Bund die Regelungen zum Kurzarbeitergeld seit dem 01.03.2020 erleichtert. Vorübergehender Arbeitsausfall und damit einhergehender Lohnausfall wird von der Bundesagentur für Arbeit teilweise ersetzt, um so die Arbeitgeber finanziell zu entlasten.
Wann es beantragt werden kann
Kurzarbeitergeld kann jederzeit beantragt werden, wenn mindestens 10% der beschäftigten Arbeitnehmer von einem Entgeltausfall von jeweils mindestens 10% ihres monatlichen Bruttoentgelts betroffen sind und vorausgesetzt, dass die Arbeitnehmer weiterhin versicherungspflichtig beschäftigt bleiben sollen. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer nach der Kurzarbeitszeit ihre Arbeit fortsetzen werden und somit die Stelle gerettet werden kann. Die Inanspruchnahme des Kurzarbeitergeldes ist bereits ab einem Arbeitnehmer möglich.
Der Arbeitsausfall muss schriftlich bei der örtlichen Agentur für Arbeit angezeigt und ausführlich begründet werden.
Der Arbeitsausfall muss schriftlich bei der örtlichen Agentur für Arbeit angezeigt und ausführlich begründet werden. Als Gründe für den Arbeitsausfall können wirtschaftliche Ursachen angegeben werden oder aber ein unvermeidbares Ereignis, das dem Antrag für Kurzarbeitergeld voran ging. Hier gilt, dass die Situation, die überbrückt werden soll, nur vorübergehender Natur und eine Verbesserung der Situation abzusehen ist. Bevor Kurzarbeitergeld beantragt werden kann, muss sichergestellt werden, dass bereits wirtschaftlich zumutbare Maßnahmen getroffen wurden wie beispielsweise das Einbringen des Resturlaubs aus dem vergangenen Jahr oder auch der Verzicht des Aufbaus negativer Arbeitssalden.
Welches Amt ist dafür zuständig?
Der Antrag auf Kurzarbeitergeld soll recht schnell bearbeitet werden. Arbeitgeber können bei der örtlichen Agentur für Arbeit Kurzarbeit anmelden. Das zuständige Amt ist das, das sich im Bezirk des Firmensitzes befindet. Hier können alle relevanten Anträge gestellt werden.
Zu den Umsetzungen
Da der Antrag auf Kurzarbeitergeld mit der Verkürzung der Arbeitszeit und einer Lohnminderung einhergeht, bedarf es einer Vereinbarung mit den Arbeitnehmern. Die Vereinbarung sollte enthalten in welchem Umfang die Arbeitszeit reduziert wird und wann Beginn und Ende der Kurzarbeitszeit ist. Das Ende sollte innerhalb der gesetzlichen Bezugsdauer von 12 Monaten liegen. Damit ein Monat noch rechtzeitig angerechnet werden kann, muss der Antrag bis spätestens am letzten Tag eines Monats eingehen, andernfalls kann erst für den kommenden Monat Kurzarbeitergeld beantragt werden.
Die Agentur prüft dann, ob ein Betrieb die Voraussetzungen erfüllt. Sollte die Agentur für Arbeit den Antrag bewilligen, muss der Arbeitgeber das Kurzarbeitergeld berechnen. Hierfür kann man sich einer speziellen Software bedienen oder aber die Tabelle nutzen, die die Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung stellt. Die Arbeitgeber zahlen dann das reduzierte Gehalt aus, sowie den Betrag für das Kurzarbeitergeld, dass man sich am Anschluss von der Bundesagentur für Arbeit zurückholen kann.
Die Arbeitgeber zahlen dann das reduzierte Gehalt aus, sowie den Betrag für das Kurzarbeitergeld, dass man sich am Anschluss von der Bundesagentur für Arbeit zurückholen kann.
Die Höhe des Kurzarbeitergeldes berechnet sich nach dem Ausfall des Nettoentgelts. Genau genommen werden hier 60% des ausgefallenen pauschalierten Nettoentgelts berechnet. Arbeitnehmern mit Kindern stehen hier 67% des Nettoentgelts zu. Es müssen nicht alle Arbeitnehmer um die gleiche Menge an Arbeitszeit reduziert werden, wichtig hierbei ist lediglich auf Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder einzelvertragliche Regelungen zu achten. Die Reduzierung kann bei einzelnen Abteilungen Anwendung finden und kann bis zu 100% betragen. Hier wird die Arbeit komplett eingestellt bis sich die Auftragslage des Unternehmens gebessert hat oder die vorweg getroffenen Vereinbarungen erfüllt wurden.
Sollten Arbeitgeber Fragen zum Thema Kurzarbeitergeld haben, können sie gegebenenfalls Hilfe bei den Arbeitgeberverbänden erbitten oder auch direkt auf die Kammern wie zum Beispiel die Handwerkskammer zugehen.
Milliardenschutzschild für Betriebe und Unternehmen
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Milliardenschutzschild für Betriebe und Unternehmen
Im ersten Schritt sollen Unternehmen Liquiditätshilfen durch den vereinfachten Zugang zu Krediten angeboten werden. Die Bedingungen für Kredite sollen gelockert werden, indem die Risikoübernahme erhöht wird. Die Risikoübernahme erfolgt durch die KfW Bank und beträgt nunmehr bis zu 90%. Dies soll die Bereitschaft der Hausbanken erhöhen Kredite an Firmen zu verteilen. Es können zwei Kredite in Anspruch genommen werden. Welcher Kredit für ein Unternehmen relevant ist, hängt davon ab, wie lange dieses schon aktiv ist.
Junge Unternehmen, die zwischen 3 und 5 Jahre am Markt sind bzw. zwei Jahresabschlüsse vorweisen können, kommen für den ERP-Gründerkredit Universell in Frage. Unternehmen die länger als 5 Jahre aktiv am Markt sind, können den KfW-Unternehmerkredit beantragen. Doch was beinhalten beide Kredite?
Der Kreditbetrag beider Kredite beträgt maximal 1 Milliarde Euro pro Unternehmensgruppe begrenzt auf maximal.
25 % des Jahresumsatzes 2019 oder
das doppelte der Lohnkosten 2019 oder
den aktuellen Liquiditätsbedarf für die nächsten 18 Monate (KMU) und 12 Monate bei großen Unternehmen
Die Auszahlung des jeweiligen Betrages erfolgt zu 100%, wobei der Betrag in einer Summe oder aber in Teilen abrufbar ist. Die Abruffrist beträgt hier 12 Monate nach Zusage. Die Laufzeit und Zinsbindung, ist abhängig vom Verwendungszweck, frei wählbar (sofern möglich). Nutzt man beispielsweise den Kredit für Betriebsmittel dann können Unternehmen zwischen zwei Modellen wählen
bis zu 2 Jahre mit Tilgung am Laufzeitende und Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit
bis zu 5 Jahre mit tilgungsfreien Anlaufjahr und Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit
Während der tilgungsfreien Phase werden lediglich Zinsen auf die ausgezahlten Kreditbeträge gezahlt. Der ERP-Gründerkredit Universell wird in monatlichen Raten und der Gründerkredit in vierteljährlichen Raten zurückgezahlt. Auch kann die Rückzahlung des Darlehens am Ende der Darlehenslaufzeit als Gesamtbetrag getilgt werden.
Die Beantragung dieser Kredite erfolgt in einigen wenigen Schritten. Unternehmen müssen hierfür einen Finanzierungspartner finden. Dieser beantragt dann den jeweiligen Kredit und die KfW prüft den Kreditantrag. Nach erfolgreich abgeschlossener Prüfung kann das Unternehmen mit dem Finanzierungspartner einen Kreditvertrag abschließen.
Unternehmen die nicht in diese Kategorisierungen fallen, weil sie noch keine 3 Jahre aktiv auf dem Markt sind, können zwar ebenfalls die Kredite beantragen, allerdings trägt dann die jeweilige Hausbank das volle Risiko.
Für Kleinstunternehmer und Solo-Selbstständige, die aufgrund mangelnder Sicherheiten für diese Kredite nicht in Frage kommen, will der Bund ebenfalls finanzielle Mittel in Höhe von 50 Milliarden Euro zur Verfügung stellen. Angesichts der Dringlichkeit in der aktuellen Situation, werden Anträge zunächst bewilligt und im Anschluss geprüft. Unternehmen bis zu 5 Mitarbeitern erhalten eine einmalige Zahlung bis zu 9000€ für 3 Monate, bei bis zu 10 Mitarbeitern bis zu 15.000€ für 3 Monate.
Diese Beträge müssen nicht zurückgezahlt werden. Um das verabschiedete Soforthilfe-Programm in Anspruch nehmen zu können, müssen Unternehmen und Selbstständige lediglich nachweisen können, dass sie vor März 2020 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten steckten und diese erst durch die Corona Krise ausgelöst wurden.
Unterstützung für Unternehmen in Zeiten von Corona
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Die Corona-Pandemie hat die Welt fest im Griff und noch ist nicht abzusehen wann eine Rückkehr zur Normalität möglich sein wird und welche Auswirkungen für Deutschland, die Menschen aber auch die Wirtschaft entstehen werden. Bereits jetzt haben Unternehmen zu kämpfen und können die Konsequenzen der Pandemie nur schwer abfedern. Aufgrund von unterbrochenen Lieferketten oder schlicht den Rückgang der Nachfrage, entstehen den Unternehmen Umsatzrückgänge, die, bei weiterhin laufenden Kosten, nur schwer zu verkraften sind. Um einer möglichen Wirtschaftskrise schon frühzeitig entgegenzuwirken hat der Bund ein Maßnahmenpaket zusammengestellt das Unternehmen mit ausreichend Liquidität ausstatten sollen.
Flexibilisierung von Kurzarbeit
Steuerliche Liquiditätshilfe für Unternehmen
Milliardenschutzschild für Betriebe und Unternehmen
Stärkung des Europäischen Zusammenhalts





