Das ändert sich 2022 für Dich als Handwerksunternehmer
In diesem Artikel:
- Die Solarpflicht kommt in einigen Bundesländern
- Arbeitgeberzuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge für Altverträge
- Auszahlung des Corona-Bonus bleibt bis Ende März steuerfrei
- Corona Wirtschaftshilfen werden bis Ende März verlängert
- Die C02-Steuer steigt
- EEG-Umlage sinkt 2022 deutlich
- Thema Ausbildung: Die Mindestausbildungsvergütung steigt
- Der gesetzliche Mindestlohn sowie Branchenlöhne steigen 2022
- Krankmeldungen werden digitalisiert
- Portokosten für Produkte der Deutschen Post werden teurer
- Die Fristen zur Meldepflicht beim Transparenzregister laufen ab
- Innovationsprämie für E-Fahrzeuge bleibt auch noch 2022
- Laut Koalitionsvertrag: Homeoffice-Pauschale bis 2023 verlängert
- Laut Koalitionsvertrag: Investitionsprämie für Klimaschutz und digitale Wirtschaftsgüter kommt
Ein weiteres Jahr mit den Herausforderungen der Corona-Pandemie geht für Handwerksbetriebe zu Ende. Damit gut in das neue Jahr gestartet werden kann, gilt es auch die zahlreichen Veränderungen bei Regelungen, Gesetze und Prämien im Auge zu behalten. Die meisten wurden bereits im Laufe des Jahres beschlossen und treten mit dem 01. Januar 2022 in Kraft. Damit Du nichts verpasst, haben wir Dir eine kleine Übersicht zu Änderungen im neuen Jahr zusammengestellt. Was fällt, was steigt und was kommt voraussichtlich auf die Unternehmen zu?
Die Solarpflicht kommt in einigen Bundesländern
Wie wir bereits berichtet haben (Artikel-Link) kommt in zwei Bundesländern eine Solarpflicht und somit Arbeit auf das Handwerk zu. In Baden-Württemberg müssen beim Bau von Nichtwohngebäuden Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung installiert werden. Das gilt ebenfalls für neue Parkflächen ab 35 Stellplätzen. Hierbei muss demnach für eine Überdachung mit Solaranlagen gesorgt werden. Für neu gebaute Wohngebäude zählt diese Pflicht erst ab dem 1. Mai 2023.
Neben Baden-Württemberg setzt auch Nordrhein-Westfalen eine Pflicht für PV-Anlagen um. Genau wie im südlicheren Bundesland sollen Parkflächen ab 35 Stellplätzen mit Solarzellen überdacht werden. Allerdings nur, wenn dies nicht zu Wohngebäuden gehören. Wer mehr zum Thema wissen will, kann sich in unserem Blogartikel informieren.
Arbeitgeberzuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge für Altverträge
Arbeitgeber müssen ab dem kommenden Jahr 2022 den Mitarbeitern mit einer betrieblichen Altersvorsorge einen Zuschuss von 15 % zahlen. Zuvor galt diese Regelung nur für Arbeitnehmer, die ihre betriebliche Altersvorsorge seit 2019 abgeschlossen hatten. Dieser Zuschuss gilt für Verdienste unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung. Demnach 58.050 Euro brutto an Jahresgehalt. Ist das Gehalt höher, darf der Zuschuss abgesenkt werden.
Auszahlung des Corona-Bonus bleibt bis Ende März steuerfrei
Der steuerfreie Corona-Bonus kann vom Arbeitgeber an seine Belegschaft nun bis Ende März 2022 gezahlt werden. Maximal darf dieser Bonus 1.500 Euro betragen. Genau bedeutet das, wer letztes Jahr schon eine Zahlung von 1.500 Euro an einen bestimmten Mitarbeiter geleistet hat, kann dies nicht noch mal steuerfrei tun. In wie vielen Schritten die 1500 Euro pro Mitarbeiter gezahlt werden ist egal. Jedoch müssen Unternehmen bei der Kennzeichnung als Sachzuwendung darauf achten, dass der Arbeitnehmer die Zahlung schriftlich bestätigt.
Corona Wirtschaftshilfen werden bis Ende März verlängert
Beschlossene Sache war die Verlängerung der Coronahilfen schon im November, doch diese bezieht sich bis Ende März 2022.
Die Neustarthilfe für Soloselbständige
Härtefallhilfen
Steuerstundungen
Die Überbrückungshilfe III, die nun unter der Nummer IV weitergeführt wird
Und der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld
Hier muss noch dazugesagt werde , dass Unternehmern die zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge nur noch zur Hälfte erstattet werden. Außer die betroffenen Arbeiter nehmen in der Zeit an einer Weiterbildung teil. Dann werden die restlichen 50 % doch noch erstattet. Wer sich näher dazu belesen möchte besucht die Website der Bundesbehörde.
Die C02-Steuer steigt
Nach der Steigerung in diesem Jahr folgt wie angekündigt eine Weitere in 2022 um 5 Cent. Damit steigt die Bepreisung, die den Klimaschutz attraktiver machen soll von 25 auf 30 Cent je ausgestoßene Tonne CO2. Laut Bundesumweltministerium verteuerten sich damit die Kraftstoffe Diesel um 9,4 Cent pro Liter und Benzin um 8,4 Cent pro Liter. Außerdem Heizöl um 9,4 Cent pro Liter und Erdgas um 7 Cent pro 10 Kilowattstunden (kWh).
EEG-Umlage sinkt 2022 deutlich
Die EEG-Umlage hingegen wird 2022 auf ein 10-Jahres-Tief sinken. Von 6,5 Cent pro Kilowattstunde auf 3,72 Cent. Wer dazu mehr wissen will findet alles Nötige in unserem weiteren Artikel. Das führt eher zu einer Stabilisierung bei steigenden Strompreisen für Handwerksbetriebe als zu einer klaren Entlastung. Jedoch will die neue Bundesregierung eine komplette Abschaffung der Umlage bis 2023 erwirken.
Thema Ausbildung: Die Mindestausbildungsvergütung steigt
Seit 2020 ist die sogenannte Mindestvergütung im Berufsbildungsgesetz verankert. Demnach müssen Ausbildungsbetriebe ihren Azubis ein angebrachtes Gehalt zahlen, dass mindestens nach den jeweiligen Lehrjahren steigt. Neue abgeschlossene Ausbildungsverträge nach dem 01. Januar 2022 müssen mindestens eine Vergütung von 585 Euro betragen. Danach kommt auf den Betrag eine Steigerung von 18 % im ersten Lehrjahr, 35 % im zweiten und 40 % im dritten hinzu. Branchenspezifisch kann sich hingegen die Mindestvergütung noch unterscheiden.
Der gesetzliche Mindestlohn sowie Branchenlöhne steigen 2022
Daneben wird der Mindestlohn im neuen Jahr zweimal angehoben. Zum einen am 01. Januar um 22 Cent auf 9,82 Euro pro Stunde und zum zweiten am 01. Juli auf 10,45 Euro pro Stunde. Danach soll laut Bundesregierung eine Anhebung auf 12 Euro erfolgen, die allerdings noch nicht in trockenen Tüchern ist. Abweichend vom gesetzlichen Mindestlohn gibt es im Handwerk zum Teil höhere Branchenmindestlöhne. Zum Beispiel im Elektro, Dachdecker, Gerüstbauer oder Gebäudereiniger-Handwerk.
Bei den Elektrikern ab Januar 2022 bei 12,90 von vorher 12,40 Euro
Bei den ungelernten Dachdeckermitarbeitern auf 13 Euro und bei Gesellen auf 14,50 Euro
Im Bereich Gebäudereinigung auf 11,55 Euro (ungelernt) und 14,81 Euro (gelernt)
Und im Gerüstbau auf 12,85 Euro

Krankmeldungen werden digitalisiert
Nachdem durch die Corona-Pandemie Krankschreibungen auf telefonisch bestätigt werden konnten, kommt ab Juli 2022 eine weitere Möglichkeit hinzu. Dann stellen die Krankenkassen nämlich den Arbeitgebern digitale Krankmeldungen zur Verfügung. Der obligatorische gelbe Schein wird deshalb nicht verschwinden, nur wird er Schritt für Schritt digitalisiert. Denn die Pflicht, die Bescheinigung dem Versicherten auszustellen, bleibt bestehen.
Portokosten für Produkte der Deutschen Post werden teurer
Wie die Deutsche Post bekannt gab, werden die Portokosten um mindestens 5 Cent in 2022 angehoben. Zur Begründung sagte die Post, dass die Erhöhung aus sinkenden Sendemengen und steigenden Transportkosten resultieren würde. Welches Produkt wie viel genau kostet, siehst du zusammengefasst in einem PDF der Post.
Die Fristen zur Meldepflicht beim Transparenzregister laufen ab
Für Unternehmensgesellschaften, die 2022 noch ihre wirtschaftlich berechtigten Personen nachmelden müssen bzw. wollen, gilt es im neuen Jahr wichtige Fristen im Auge zu behalten. Grund dazu ist eine Änderung beim Transparenzregister. Laut dem Zentralverband des Deutschen Handwerks sind sämtliche deutsche Gesellschaften dazu verpflichtet und aufgerufen, ihre wirtschaftlich Berechtigten an das Transparenzregister zu übermitteln. Eine Ausnahme gilt für Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) sowie eingetragene Vereine. Ein Eintrag in einem anderen öffentlich einsehbaren Register als dem Transparenzregister, wie zum Beispiel dem Handelsregister, reicht in Zukunft nicht mehr. Die Fristen lauten wie folgt:
Aktiengesellschaften, Europäische Gesellschaften (SE) oder Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA) müssen die Meldepflichten bis zum 31. März 2022 erfüllen
Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Genossenschaft, Europäische Genossenschaft oder Partnerschaften haben Zeit bis zum 30. Juni 2022.
In allen anderen Fällen endet die Übergangsregelung am 31. Dezember 2022.
Innovationsprämie für E-Fahrzeuge bleibt auch noch 2022
In Sachen Fuhrpark und Neuanschaffungen verlängert das Bundeswirtschaftsministerium die Prämie für Elektrofahrzeuge bis Ende 2022. Wer sich für rein elektrisch betriebene Fahrzeuge interessiert, kann eine Förderung von bis zu 9.000 Euro erwarten. Bei Kauf von Hybrid-Modell hingegen bis zu 6.750 Euro.
Laut Koalitionsvertrag: Homeoffice-Pauschale bis 2023 verlängert
Die Pauschale nutzt auch Handwerkern, die durch die Coronalage im Land ihre Rechnungen, Rapporte oder Kostenvoranschläge im Homeoffice bearbeiten müssen. Für jeden Kalendertag im Jahr mit reinem Homeoffice können 5 Euro geltend gemacht werden. Maximal jedoch 600 Euro, was 120 Tagen entspricht. Die Ampelparteien wollen diese Pauschale laut Koalitionsvertrag bis 2023 verlängern. Eine Entscheidung ist zeitnah zu erwarten.
Laut Koalitionsvertrag: Investitionsprämie für Klimaschutz und digitale Wirtschaftsgüter kommt
Zudem plant die neue Bundesregierung, Unternehmen, die in den kommenden Jahren 2022 und 2023 in Klimaschutz und Digitalisierung investieren, steuerlich zu entlasten. Geschehen soll dies mit einer Abschreibung, bei der ein Teil der Herstellungs- oder Anschaffungskosten vom steuerlichen Gewinn abgezogen werden kann. So steht es jedenfalls im Koalitionsvertrag.
Wie Du deinen Betrieb vor Hackern und Ransomware schützt
Schadsoftware und Hackerangriffe stellen Unternehmen weltweit und digital auf die Probe. Sie sind nicht nur lästig, sondern können auch für erheblichen Schaden sorgen. Erst kürzlich meldete die IT-Sicherheitsbehörde in Deutschland die Rückkehr einer gefürchteten Ransomware namens Emotet. Zudem scheint eine riesige Sicherheitslücke bei Serveranbietern eine neue Hackerwelle auf Unternehmen und Behörden im kommenden Jahr auszulösen. Grund genug, dass sich auch das Handwerk nochmals mit dem Thema IT-Sicherheit beschäftigt. In diesem Artikel findest Du einen Überblick zum Thema sowie eine Checkliste, wie Du Dein Betrieb vor Hackern schützen kannst.
In diesem Artikel:
Was ist Emotet und was hat macht die Schadsoftware so gefährlich?
Emotet zählt zu den gefährlichsten IT-Schadsoftwares für Unternehmen, die es gibt. Das liegt an der hohen Erfolgsquote von Hackern bei deren Einsatz. Allein in der Bundesrepublik Deutschland hat die sogenannte Ransomware Schäden in Höhe von 14,5 Millionen Euro verursacht. Dabei ließ sich keine bestimmte Branche und Größe der betroffenen Firmen ausmachen. Der Virus installiert sich durch unachtsames Anklicken von beispielsweise manipulierten Links oder E-Mail-Anhängen auf den Systemen der Opfer und sorgt danach für erhebliche Probleme. Wichtige Daten oder Funktionen des Nutzers werden blockiert, verschlüsselt und mit einer Lösegeldforderung verbunden. Ob die Daten zu retten sind? Unklar.
Die manipulierten Dateien sehen harmlos aus. Mit Endungen wie “docm, .xlsm oder Passwort geschützten ZIP-Ordnern”
Getarnt sind sie zum Beispiel als Bewerbung, Rechnung oder personalisierte Nachricht innerhalb der Firma. Sogar angebliche ältere Nachrichtenverläufe werden vorgetäuscht, um den Betrug schwerer ersichtlich zu machen. Anfang des Jahres galt Emotet als besiegt, als das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (kurz BSI) die Software als abgeschaltet betrachtete. Doch nun der Aufschrei: Sie ist zurück. Mit einer kurzen Mitteilung wies das BSI darauf hin: „Es muss davon ausgegangen werden, dass es in Kürze erneut zu umfangreichen Emotet-Spam-Wellen kommen wird, wie sie 2019 und 2020 häufig beobachtet werden konnten.“
Zur aktuellen Lage
Die Zahl der Cyberattacken auf deutsche Unternehmen hat in den letzten Jahren wieder stark zugelegt. Vom Jahr 2015 bis 2019 hat sich die Zahl der von dem Problem betroffenen Firmen von 50 % auf 75 % erhöht, wie sich aus einer Bitkom-Studie entnehmen lässt. Versteckte E-Mail-Angriffe, sogenanntes Phishing, hat gerade auch in der Zeit der Corona-Pandemie erheblich zugelegt. Allein zwischen Februar und März 2020 stieg die Zahl der Phishing-Versuche um 600 %.
Die aktuellste Untersuchung des Digitalverbandes Bitkom aus dem Jahr 2021 deutet auf eine verschlimmerte Lage hin. Der Verband befragte verschiedenste Unternehmen aus Deutschland nach Schäden durch Cyberattacken aus den letzten 12 Monaten. Hierbei stellte sich heraus, dass jedes zehnte Unternehmen seine wirtschaftliche Existenz durch die Attacken bedroht sieht. 86 % hatten angegeben, Opfer von Cyberattacken geworden zu sein. Zusammengerechnet ergab sich ein Gesamtschaden der deutschen Wirtschaft von rund 223 Milliarden Euro. Interessant ist zudem, dass der Mittelstand weiter in den Fokus der Täter rückt.
Wie funktioniert Ransomware bei Unternehmen?
Übersetzt bedeutet Ransomware in etwa Geisel oder Lösegeld-Software. Hierbei blockiert die Schadsoftware wichtige Anwendungen oder Zugriffe auf Funktionen eines Gerätes und fordert im Gegenzug einen Geldbetrag, um das Gerät wieder freizugeben. Höchstwahrscheinlich gefordert in Kryptowährungen, damit sich die Geldströme schwer Fake-E-Mails auf die Computer der Geschädigten. Entweder durch das Anklicken von Links oder das Öffnen von belasteten Anhängen, haben die Angreifer die Chance, Kontrolle auf das Gerät auszuüben.
Zum einen der recht harmlose, aber lästige Screenlocker, bei dem der Zugriff auf den Bildschirm verweigert wird. Erst gegen ein Lösegeld soll dieser wieder freigegeben werden.
Zum Zweiten in File-Crypter, die gezielt Daten auf der Festplatte verschlüsseln. Betroffene sollen erst wieder an ihre Daten kommen, wenn sie Geld für das vom Erpresser erstellte Passwort bezahlen.
Die Dritte und gefährlichste Art sind Wiper. Genau wie beim Typ zwei werden hier ebenfalls Daten verschlüsselt. Allerdings zielt die Schadsoftware darauf ab, diese verschlüsselten Daten auch zu löschen. Entweder um Druck bei der Bezahlung des geforderten Betrages zu machen oder einfach enormen Schaden anzurichten.
Außerdem muss betont werden, dass häufig mehrere Arten in zeitlicher Abfolge vorkommen. Wenn Hacken erst einmal auf dem Betriebssystem des Unternehmens Platz gefunden haben, können sie weitere Schadsoftware auf das betroffene Gerät installieren.
Was tun wenn das Netzwerk infiziert ist?
Kunden, Mitarbeiter und gegebenenfalls “Cyber-Polizei” informieren, Passwörter wechseln und das Netzwerk isolieren.
Ist ihr System infiziert, gilt es schnell zu handeln und den betroffenen PC und deren Software vom Rest des Systems isolieren. Das heißt, Netzwerkverbindungen unterbrechen und die Stecker ziehen, damit sich die Schadsoftware nicht weiter verbreiten kann. Danach kann der betroffene PC komplett bereinigt und zurückgesetzt werden. Ein Back-up kann den vorherigen Status wiederherstellen. Falls es bei diesen Schritten Unsicherheiten gibt, lohnt sich Hilfe von einer IT-Fachkraft. Alle anderen Geräte, die mit dem System verbunden sind, sollten ebenfalls auf Viren überprüft werden.
Falls du mit einer Erpressung konfrontiert bist, wie oben genannt, kann es auch ratsam sein, neben IT-Profis die spezielle Polizeibehörde einzuschalten, um Anzeige zu erstatten. Es ist nämlich nicht gesagt, wenn das Lösegeld für die Daten gezahlt wird, dass danach die Daten wieder freigegeben werden. Sich also auf die Forderungen einzulassen, ohne Hilfe hinzuziehen, ist selten eine gute Option. Vielmehr hilft es, sich einen Plan B zu erstellen. Wie kann ich mein Geschäft weiter am laufen halten, ohne bestimmte Daten und betroffene Geräte bzw. welche Geschäftszweige können trotzdem weiterlaufen und was muss ich dafür tun?
Hacker gehen zunehmend gezielter und professioneller vor
Ransomware-Angriffe beobachtet das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (kurz: BSI) zunehmend häufiger wie die Zahlen von oben zeigen. Hierbei machten die Kriminellen keine Unterschiede bei Unternehmensgrößen und Branchen. Die Schadprogramme und Hacker gingen zudem immer gezielter und professioneller vor. Deshalb sie mindestens der BSI-Grundschutz notwendig, um gerüstet zu sein.
Kammern bieten kostenlose Seminare und Programme zur IT-Sicherheit an
Wer sich zum Thema weiterbilden möchte oder Hilfe im Umgang mit IT-Problemen sucht, kann auf die Handwerkskammern zugehen. Diese bieten kompakte Seminare zu IT-Sicherheit im Handwerk an, um den Terminkalender der Unternehmer nicht platzen zu lassen. So kann kostenlos für eine erste Orientierung gesorgt werden, die dann durch externe Anbieter erweitert werden kann. Außerdem helfen die Kammern bei der Suche nach Förderprogrammen in Fall, dass doch etwas passiert und das System neu aufgesetzt werden muss.
Datensicherung nach der 3-2-1-Regel
Manche Firmen beachten die sogenannte 3-2-1-Regel. Das bedeutet, drei Kopien von wichtigen Dokumenten anzulegen. Zwei davon im Unternehmen und eine außerhalb, um diese sicher zu hinterlegen. Bei verwendeten Cloud-Diensten rät das BSI, auf den Serverstandort Deutschland zu achten. Auch wir bei Craftnote nutzen bei unserer Handwerker App Server in Deutschland, um für optimalen Datenschutz zu sorgen.
Checkliste für einen grundlegenden Schutz von Unternehmen
Vom BSI gibt es Handlungsempfehlungen, um sich vor Ransomware wie EMOTET zu schützen. Im Folgenden haben wir diese für Dich zusammengefasst.
Sensibilisierung und Schulung von Personal
Mitarbeiter regelmäßig zum Thema schulen und weiterbilden bzw. sie daran erinnern aufzupassen, ist enorm wichtig.
Keine Anhänge und Links öffnen, die nicht mit dem Absender persönlich abgesprochen sind
Was etwas hart klingt, ist allerdings nur konsequent. Gerade Anhänge oder Links in E-Mails sind hier potenziell gefährlich. Hier gilt es auf auffällige Absender und Formulierungen sowie Schreibweisen bei Texten zu achten. Die Angaben können täuschend echt wirken und mit vertraulichen Informationen gespickt sein. Selbst die Absenderadresse kann gefälscht sein. Deswegen hilft es einfach bei Anhängen und Links den Absender zu kontaktieren, ob auch wirklich eine Nachricht abgesendet wurde.
Updates immer aktuell halten
Zudem ist eine einfache und schnelle Möglichkeit für guten Schutz zu sorgen, das Betriebssystem, Browser, Office-Programme und Plug-ins auf der aktuellsten Version zu halten. Meist aktualisieren sich die Programme automatisch, allerdings schadet es nicht, ab und zu nachzuschauen. Die Updates reagieren auf etwaige auftretende Sicherheitslücken aus vorherigen Versionen.
Eine Antiviren-Software benutzen
Diese Programme sorgen für einen umfassenden Schutz und nehmen viel Arbeit bei der Sicherung ab. Auch hier sollten immer die neusten Versionen benutzt werden und möglichst alle PCs, die im Arbeitsumfeld benutzt werden, damit ausgestattet werden.
Back-ups einrichten
Um vorhandene Daten effektiv vor Cyberangriffen oder Systemabstürzen zu bewahren, helfen sogenannte Back-ups. So werden auf externen Festplatten oder Cloud-Diensten regelmäßig die Daten übertragen und danach wieder vom eigentlichen System getrennt. Falls dem PC etwas passieren sollte, kann dieser komplett bereinigt und mit dem Back-up wieder bespielt werden. Die Back-ups sollten allerdings auch auf ihre Funktionsfähigkeit getestet werden, bevor sich blind darauf verlassen wird.
Passwörter sichern und ändern
Allgemeine Passwortregeln beachten. Daneben gilt es auch die Passwörter regelmäßig zu ändern und analog oder mit einem Passwortmanager zu sichern. Speichern diese auf dem System selbst oder dem Smartphone, ist die Chance deutlich höher, dass die Passwörter Hackern zum Opfer fallen.
Automatische Makros deaktivieren
Bei Office-Produkten dienen sie zur automatisierten Aufzeichnung von häufig genutzten Befehlen und Bedienungsschritten. Diese Makros können jedoch auch ein mögliches Einfallstor für Schadsoftware sein, die sich Handwerksbetriebe aus versehen auf ihr PC-System laden. Deswegen ist es sinnvoll, die automatisierten Markos zu deaktivieren. Möglich ist das unter dem Menüpunkt “Dateien” gefolgt von “Einstellungen”, “Trust Center” und “Marko-Einstellungen”.
Administration anpassen
Damit sollen unterschiedliche Arbeitsbereiche und Anwendungsmöglichkeiten zugeteilt werden. um im Voraus zu verhindern, dass bei einer Cyberattacke direkt auf das komplette Firmensystem zugegriffen werden kann.
Auffälligkeiten melden
Falls Mitarbeitern oder einem selbst etwas komisch vorkommt, sollte dies ernst genommen und abgeklärt werden. Danach kann sich gegebenenfalls an eine Fachfirma oder selbst auf Fehlersuche begeben werden.
Weitere Tipps und Maßnahmen zur IT-Sicherheit Deines Unternehmens findest Du auf der Website des BSI.
Werden Solaranlagen bald flächendeckend zur Pflicht?
In diesem Artikel:
- Worum es bei einer Solarpflicht geht
- Worin der Sinn und Zweck einer Pflicht gesehen wird
- Wie ist der jetzige Stand bei der Solarenergie ist
- Was bisher noch den Ausbau bremst
- In welchen Bundesländern gibt es bereits eine Solaranlagenpflicht gibt
- Was die Solarpflicht für das Handwerk bedeutet: Mehr Arbeit und neue Aufgabenfelder
- Kommt einen bundesweite Pflicht durch die neue Regierung?
- Wo sie bereits in Planung ist
Was in fünf Bundesländern schon beschlossene Sache und in fünf weiteren schon in Vorbereitung ist, wird nun durch die Ampel-Parteien (aus SPD, Grünen und FDP) erneut auf Bundesebene diskutiert: Eine Pflicht für Solaranlagen bei bestimmten Gebäuden. Diese soll in Zukunft dazu beitragen, den Strom klimaneutraler zu erzeugen. Zuerst für gewerbliche Neubauten, dann für Private und letztendlich für Bestandsbauten. Auf das Handwerk kommen an der Stelle neue Aufgaben, Aufträge und Herausforderungen zu. Denn solarthermische- oder Photovoltaik Anlagen lassen sich nicht von Laien installieren. Hier sind Gewerke wie Elektro, SHK, Gerüstbau und Dachausbau.
Welche Aufgaben genau auf Handwerksunternehmen zukommen und was es um das Thema Solarpflicht zu wissen gibt, erfährst du im Folgenden.
Worum es bei einer Solarpflicht geht
Auch genannt “Solare Baupflicht”. Bei dieser Regelung bestehen Kommunen sowie Bundesländer darauf, dass Eigentümer bei Neu- und Bestandsbauten photovoltaische oder solarthermische Anlagen verbauen. Hauptsächlich geht es hierbei um Photovoltaikanlagen (kurz PV-Anlagen), die auf Dächern, an Fassaden oder freien Flächen platziert werden können. Diese Technik gilt als umweltfreundlich und bei der Erzeugung von Strom als CO2-neutral, weshalb ihr bei der Energiewende eine große Rolle zugeschrieben wird.
Worin der Sinn und Zweck einer Pflicht gesehen wird
Die Pläne der Bundesregierung, bis ins Jahr 2045 klimaneutral zu werden und in den nächsten Jahren die gesetzten Klimaziele zu erreichen, erfordern schnell umgesetzte Maßnahmen. Dazu gehört auch der stetige Ausbau von Solarenergie auf deutschen Dächern oder freien ungenutzten Flächen, der mit der Solarpflicht vorangetrieben werden soll. Somit soll der Ausstoß von CO2 pro Jahr 60.000 Tonnen verringert werden. Gleichzeitig soll somit der Bruttostromverbrauch 80 % von erneuerbaren Energien abgedeckt sein.
Wie ist der jetzige Stand bei der Solarenergie ist
Auch ohne Pflicht stieg die Nachfrage im ersten Halbjahr 2021 bereits um 22 % laut Bundesnetzagentur.
Der Bundesverband Solarwirtschaft drängt allerdings auf noch mehr Tempo, wenn die angestrebten Klimaziele bis 2045 erreicht werden sollen. Grund dazu ist das Ziel, die Stromerzeugung durch Photovoltaik bis 2030 auf 200 Gigawatt zu erhöhen. Der erzeugte Strom aus PV-Anlagen liegt bisher bei rund 60 Gigawatt. In den kommenden neun Jahren ist deshalb ein Ausbau von 140 Gigawatt nötig. Umgerechnet werden so 3 – 4 Mal so viele PV-Anlagen wie bisher benötigt, um die steigende Stromnachfrage umweltfreundlich abzudecken. Dieser ergibt sich durch den Ausbau der Elektromobilität sowie dem Wegfall durch den Kohle- und Atomausstieg.
Was bisher noch den Ausbau bremst
Laut Handwerksverbänden wird der freiwillige Ausbau noch zu sehr durch hohe Komplexität bei der Steuergesetzgebung und der Beantragung von Förderanträgen gebremst. Da solle zuerst vereinfacht werden, bevor es zu einer Pflicht komme. Außerdem wird oft gefordert, durch Solaranlagen erzeugten Strom leichter für umliegende Abnehmer zugänglich zu machen, um einen weiteren Anreiz für eine PV-Anlage zu schaffen. Zudem gibt es noch andere Möglichkeiten für klimafreundlichen Strom wie Holz, Wasserstoff und Co, die mit der Solartechnik konkurrieren.
In welchen Bundesländern gibt es bereits eine Solaranlagenpflicht gibt
Baden Württemberg
Vorreiter ist Baden-Württemberg, das als erstes Bundesland eine umfassende Solarpflicht beschlossen hat. Ab Januar 2022 muss nun beim Bau von großen Parkplätzen, Gewerbeflächen und öffentlichen Gebäuden auf Solaranlagen geachtet werden. Ab Mai 2022 zählt das ebenfalls für private Bauvorhaben und mit dem 01. Januar 2023 selbst für Bestandsbauten falls eine grundlegende Dachsanierung ansteht.
Daneben haben bereits Berlin, Hamburg, Rheinland Pfalz und Nordrhein-Westfalen Gesetze zur besagten Pflicht von Solaranlagen abgesegnet. Jedoch hat jedes Bundesland für sich leicht veränderte Ausführungen. Gleich ist aber die Intention dahinter. Nämlich die Beachtung des überarbeiteten Klimaschutzgesetzes.
Berlin und Hamburg
In Berlin gilt diese Pflicht beispielsweise ab Januar 2023. Allerdings zählt sie für private Neubauten und grundlegenden Sanierungen von Bestandsbauten. In diesen Fällen muss eine Solarthermie- oder Photovoltaikanlage auf dem Dach beziehungsweise an der Fassade nachgewiesen werden.
Etwas anders sieht es in Hamburg aus. Hier greift die neue Regelung für Neubauten ab 2023. Für Bestandsgebäude allerdings erst ab 2025 und nur, wenn die Dachhaut vollständig erneuert wird.
Nordrhein Westfalen und Rheinland Pfalz
Nordrhein-Westfalen beginnt ab 2022 an einem anderen Punkt: Parkflächen. Ab Januar sollen Flächen, die 35 Stellplätze überschreiten, überdacht und mit Photovoltaikanlagen versehen werden. Doch nur, falls diese Parkplätze nicht zu Wohngebäuden gehören.
Die Landesregierung in Rheinland-Pfalz hat sich dazu entschieden, eine Solarpflicht erst ab 2023 einzuführen. Auch hier wird an Parkplätzen ab 50 Stellplätzen begonnen, bei denen 60 % der Gesamtfläche mit Dach und PV-Anlage ausgerüstet sein müssen. Dazu greift die Regelung bei gewerblichen Neubauten. Dabei betont die Landesregierung, dass sich Bauherrn neben der PV-Anlage auch für eine Solarthermische Anlage entscheiden können.
Was die Solarpflicht für das Handwerk bedeutet: Mehr Arbeit und neue Aufgabenfelder
Eines ist klar, auf das Handwerk kommt jede Menge Arbeit zu. Gerade da die Nachfrage nach Solaranlagen ohnehin schon gestiegen ist und zum anderen, da viele Länder in den nächsten Jahren eigenmächtig auf eine Pflicht in bestimmten Fällen setzen. Dazu zeichnet sich eine bundesweite Regelung unter den “Ampel-Parteien” ab. Bereits jetzt arbeiten circa 450.000 Handwerksunternehmen in rund 30 Gewerken an der Umsetzung der Energiewende. Mit den vorgenommenen Klimazielen und der Solarpflicht kommen damit mehr Aufträge hinzu.
Gerade im Bereich Elektro und SHK bei der Umsetzung der PV- oder Thermietechnik. Daneben aber auch auf die Dachdecker, Zimmerer und Gerüstbauer, die die Rahmenbedingungen schaffen. Handwerksunternehmen sollten sich also in Zukunft auf mehr Aufträge aus dem Bereich Solar einstellen. Hierbei ist auch immer mehr die beratende Funktion der Betriebe gefragt, um Kunden bei Solartechnik und Klimaschutz optimal beraten zu können. Hierzu bieten bereits Verbände und Handwerkskammern Weiterbildungen an.
Kommt einen bundesweite Pflicht durch die neue Regierung?
Aus dem neuen Koalitionsvertrag geht hervor, dass SPD, Grüne und FDP sich auf eine Solarpflicht für Gewerbe-Neubauten festgelegt haben. Bei privaten Neubauten „soll es zur Regel werden“. Was das genau heißt, bleibt allerdings abzuwarten, da noch kein Gesetzesentwurf abgesegnet wurde. Vorlagen für eine bundesweite Pflicht gibt es wie oben gezeigt bereits in einigen Bundesländern. Auch wie genau die Ausbauziele in der Umsetzung erreicht werden sollen, bleibt der Koalitionsvertrag bisher schuldig.
Bisher kam von Grüner Seite der Vorschlag die Pflicht auf Neu- und Bestandsbauten anzuwenden und nur im Falle von Denkmalschutz oder Dachbegrünung Ausnahmen zu erteilen. Jedoch lässt sich aus dem Vertrag herauslesen, das zuerst die Genehmigungs- und Planungsverfahren für erneuerbare Energien vereinfacht werden sollen.
Wo sie bereits in Planung ist
Pläne für eine mögliche Solarpflicht arbeiten aktuell Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Sachsen, Bremen und Bayern aus.
Schleswig Holstein
Angefangen beim Bundesland Schleswig-Holstein, in dem die Landesregierung angekündigt hat, noch in diesem Jahr ein Beschluss zu fassen, der bereits im kommenden Jahr gelten soll. Das Landesministerium für Energiewende berichtet, dass PV-Anlagen verpflichtend bei Neubauten und Bestandsgebäuden, bei denen über 10 % der Dachfläche saniert wird, gelten sollen. Zudem für neue Parkflächen, die über 100 Stellplätze überschreiten.
Niedersachsen und Bremen
In Niedersachsen liegt ein Gesetzesentwurf zur Photovoltaikpflicht vor, der ab 2022 verabschiedet werden könnte. Dieser Entwurf betrifft neu gebaute Gewerbegebäude, bei denen die Dachfläche über 75 Quadratmeter überschreitet. Diese sind dann dazu verpflichtet, die Hälfte ihres Daches mit einer PV Anlage zu versehen. Hinzu kommt ein Verpflichtung, bei der Planung von Wohngebäuden eine Nachrüstung von Solaranlagen zu ermöglichen.
Der Stadtstaat Bremen geht dies möglicherweise pragmatischer an. Hier liegt der Bürgerschaft (gleichbedeutend wie der Landtag in anderen Ländern) ein 2020 verabschiedetes Gesetz vor, das eine Solarpflicht für alle Neubauten geltend macht. Außerdem zählen Bestandsbauten dazu, bei denen umfassende Sanierungen anstehen. Zwar ist das Gesetz wie bereits erwähnt beschlossen, allerdings noch nicht in Kraft getreten.
Sachsen und Bayern
So konkret ist es in Sachsen noch nicht. Das sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft teilt bisher mit, dass man sich noch in einem Meinungsbildungsprozess befinde, sich allerdings vorgenommen habe, Möglichkeiten zur Solarpflicht zu prüfen. Als Möglichkeiten zählen PV-Anlagen auf größeren Parkflächen und Dächern.
Oft in der Diskussion aber noch nie konkret umgesetzt, ist eine Solarpflicht in Bayern. Bereits 2021 sollte eine PV-Pflicht für Gewerbegebäude kommen, die 2022 auf private Bauten ausgeweitet werden sollte. Doch aus den Plänen wurden letztendlich nichts. Jedoch wird diese Pflicht in der Koalition noch diskutiert und ist somit noch nicht vom Tisch.








