Wie sieht der Arbeitsplatz der Zukunft im Handwerk aus?
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Nach einer Studie von Bitkom und dem Zentralverband des deutschen Handwerks (kurz: ZDH) aus diesem Jahr setzt jeder zweite Handwerksbetrieb bereits eine bestimmte Art von digitalen Technologien ein. Das zeigt, das Handwerk ist mitten im Umbruch der Digitalisierung, wenngleich diese in den Gewerken unterschiedlich voranschreitet. Neben der immer stärker werdenden Bedeutung des Internets für Kunden und Unternehmen, mit Präsenz bei Suchmaschinenanfragen oder „Social Media“-Auftritten, gibt es zahlreiche Innovationen für die Baustelle: Dabei geht es im Großen und Ganzen um **die Automatisierung und dem verändertem Engagement bei Arbeitsprozessen.
Bekommt demnach der Handwerker von morgen den Arbeitsfortschritt nach dem Aufstehen auf sein Smartphone geschickt, bevor er mit dem Elektroauto zur Arbeit fährt, auf der neuartige Maschinen ihn bei der Arbeit unterstützen oder sogar überflüssig machen? Nicht ganz! Deshalb wollen wir Euch Innovationen im Handwerk vorstellen, die Eure Arbeit in Zukunft erleichtern können.
Unterstützung aus der Luft für den Arbeitsplatz der Zukunft.
Was laut Angaben des ZDH schon bei jedem 5. Dachdeckerbetrieb zum Einsatz kommt und sich auch in Zukunft weiter etablieren wird, sind Drohnen. Diese erleichtern zum Beispiel die Bestandsaufnahmen vor beziehungsweise während der Arbeit an Fassaden oder Dächern. Somit können sich unter anderem Dachdecker, Gerüstbauer oder Maler, mit Bild- und Videoaufnahmen, ein genaues Bild der Baustelle machen, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen. Gerade bei schwer erreichbaren Stellen auf dem Dach wird das Verletzungsrisiko vermindert.
Noch sind die Drohnenaufnahmen mit einer Software verbunden, die aus den Bildern Daten ermittelt. Aus den Daten können danach Aufmaße oder komplette 3D-Modelle des Arbeitsbereichs erstellt werden. Allerdings arbeiten Firmen eifrig daran, den wendigen Multicoptern Messinstrumente einzubauen, die direkt fertige Daten übermitteln. So können ganze Häuser in kürzester Zeit analysiert werden, ohne diese aufwendig mit dem Team zu besichtigen.
Der Kunde sieht das Projekt bevor es überhaupt fertig ist.
Weitere Entwicklungen zielen auf das Erlebnis des Kunden, der die Handwerksdienstleistung kauft. Um Kunden mehr Transparenz und Entscheidungshoheit zu geben, bieten einige Handwerksbetriebe 3D-Modelle des geplanten Projektes an. Durch spezielle Computersoftware lässt sich die Idee vor Arbeitsbeginn digital sichtbar machen. Das hilft dem Kunden die Entscheidung zu erleichtern und Handwerkern, Missverständnisse schon im Voraus zu klären.
Passt der Boden zur Atmosphäre des Raumes?
Gefällt das komplette Dach mit der Ziegelart?
Wie sieht das fertige Gebäude ungefähr aus?
Auch Handwerker werden mit dem Modell unterstützt, da Kunden vorab ihre Wünsche äußern und damit das Projekt besser realisiert werden kann. In Zukunft soll dieses Angebot mit „Virtual Reality“ ergänzt werden. Durch VR-Brillen tauchen Kunde und Handwerker in die digitale Blaupause ein, was die Kommunikation bei der Planung erleichtert und Eindruck macht.
Mehr Zeit für das Handwerk durch digitale Verbindung von Büro und Baustelle.
Auf dem Arbeitsplatz der Zukunft gibt es mehr Zeit für das Wesentliche – die handwerkliche Arbeit. Durch Softwarelösungen, wie unsere Craftnote Handwerker App, lassen sich Zettelwirtschaft vermeiden sowie Büro und Baustelle miteinander verbinden. Möglich wird das durch die Nutzung auf dem PC sowie auf mobilen Endgeräten. Die projektbasierte App schafft es, die komplette Kommunikation und Dokumentation auf der Baustelle digital zu vereinen, da alle auf und neben der Baustelle Beteiligten einem Projekt zugeordnet werden können. Damit lassen sich unter anderem:
Aufgaben zuteilen
Arbeitszeiten erfassen
Chats zur einfachen Kommunikation mit Team und anderen Gewerken einrichten
Arbeitsfortschritte direkt mit Bildern, Videos und Notizen dokumentieren
wichtige Dokumente per App-Funktion einscannen
Verbindungen zu Branchensoftware herstellen
Das alles Made in Germany und konform der Datenschutzgrundverordnung (kurz: DSGVO). Somit bist Du nicht nur rechtlich auf der sicheren Seite, sondern hast auch alle wichtigen Dokumente immer griffbereit auf Deinem Smartphone oder Tablet.
Von 3D-Druckern, CNC-Maschinen und Robotern.
Gemeinsam haben diese Werkzeuge, dass sie alle auf dem Computer bedient werden. Tischler benutzen beispielsweise CNC-Fräsen, um individuelle Designs und Kundenwünsche schnell und kostengünstig zu verwirklichen. Durch ein vorher am PC erstelltes 3D-Modell erschafft die Fräse danach das Werkstück selbstständig. Zudem könnten am Arbeitsplatz der Zukunft 3D-Drucker stehen. Diese erzeugen Schicht für Schicht ein vorher computeranimiertes Modell und lassen es real werden.
Meist werden Materialien wie Kunststoffe, Keramiken und Metalle benutzt. Damit können zum Beispiel Sanitärtechniker schnell passgenaue Aufsätze herstellen. Außerdem konnte 2019 in der französischen Stadt Nantes ein komplettes Haus per 3D-Druck hergestellt werden. Lediglich die Einbauarbeiten wurden von Handwerkern erledigt. Die Zukunftsvision dieser beiden Techniken besteht darin, Bauprozesse schneller und wirtschaftlicher durchzuführen, dabei weniger Fehler zu machen und für Entlastung bei monotonen und gefährlichen Arbeiten zu sorgen.
Der ungebrochene Wunsch nach handwerklicher Arbeit
Zusammenfassend lässt sich über den Arbeitsplatz der Zukunft im Handwerk sagen, dass **neue Innovationen nicht den Handwerker ersetzen, sondern unterstützen wollen. Zudem fällt die Digitalisierung in den Gewerken unterschiedlich aus. Während Dachdecker sich beispielsweise der Drohnentechnik annehmen können, müssen SHK-Betriebe durch die steigende Nachfrage an digitalen Smartphone-Systemen sich zwangsweise mit neuen Technologien auseinandersetzen. Allerdings werden alle Handwerker sich mehr digitale Kompetenz aneignen müssen.
Neben der Entwicklung von Technik und automatisierten Arbeitsschritten lässt sich aber ebenfalls ein „Gegentrend“ ausmachen. Wenn die Arbeit zunehmend durch Maschinen unterstützt wird, steigt auch die Nachfrage nach rein handwerklicher Herstellung im höheren Preissegment. Betriebe können sich dadurch mit maßgefertigten, individuell umgesetzten Kundenwünschen abheben.
Die Umsatzsteuersenkung – Beschlossene Sache, aber kritische Stimmen bleiben
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Nun wurde beschlossen, was in unserem letzten Bericht zur Umsatzsteuersenkung im Handwerk bereits klar war: Der Steuersatz wird von 19 auf 16 Prozent gesenkt und gilt vom Zeitraum des 1. Juni bis 31. Oktober. Hierbei soll die Steuersenkung im Optimalfall die Konjunktur ankurbeln, indem Unternehmen die drei Prozent direkt in Preissenkungen an die Kunden weitergeben.
Diese Maßnahme soll Kunden dazu anreizen mit Investitionen nicht erst bis nächstes Jahr zu warten, um die wirtschaftlichen Folgen des Corona-Lockdowns für Unternehmen zu schmälern. Doch schon nach dem Bekanntwerden der temporären Steuersenkung äußerten sich Verbandsvertreter aus dem Handwerk kritisch. Die Rede war von zu viel bürokratischem Aufwand und steuerrechtlichen Problemen für Betriebe. Wo genau die möglichen Probleme liegen und was genau kritisiert wird, haben wir im Folgenden für euch zusammengestellt.
Ohne Nachbesserung mehr Probleme und weniger Vertrauen.
… , dass eine „massive Bürokratie für die Betriebe“ entstehen werde.
Vor allem stößt der Aufwand für Unternehmen und Händler auf Kritik. So hebt etwa der Zentralverband des Deutschen Handwerks (kurz: ZDH) hervor, dass eine „massive Bürokratie für die Betriebe“ entstehen werde. Denn, auf den gesamten Wertschöpfungsstufen müssen Buchhaltungsprogramme, Warenverkehrssysteme sowie Kassen an den neuen Steuersatz angeglichen werden. Zwar könne die Umsatzsteuersenkung tatsächlich dazu beitragen die Nachfrage zu erhöhen, doch nur, wenn weitere Erleichterungen und Billigkeitsregelungen folgen.
Ohne diese Maßnahmen ist es möglich, dass der drohende Ärger mit dem Finanzamt und der bürokratische Aufwand die positiven Effekte vermindern. Zudem hängt der Erfolg der Umsatzsteuersenkung auch von der Akzeptanz der Unternehmen ab. Diese sieht der Generalsekretär des ZDH Holger Schwannecke, ohne dringende Nachbesserungen, schwinden. Aus diesem Grund habe der ZDH auch der Bundesregierung bereits zwei praxistaugliche Verbesserungsvorschläge unterbreitet:
etwa eine verlängerte Frist zur Aufrüstung von Kassensystemen
oder die Grenze für Sofortabschreibungen von geringwertigen Wirtschaftsgütern zu erhöhen.
Schwierige Umsetzung im Baubereich.
„Ob dieser Mehraufwand durch erwartete konjunkturelle Wirkung gerechtfertigt ist, bleibt abzuwarten“ Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des ZDB.Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des ZDB.
Dennoch bleiben bestimmte Fragen, wie zum Beispiel Verträge, Angebote und Anzahlungen gerade in den Übergangszeiten der Umsatzsteuersenkung zu behandeln sind, in Gewerken wie dem Baubereich weiter bestehen. Der Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa vom Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (kurz: ZDB) schließt sich der Meinung des ZDH an, dass sich eine zusätzliche bürokratische Belastung durch die Umstellung der Mehrwertsteuersätze ergebe. „Ob dieser Mehraufwand durch erwartete konjunkturelle Wirkung gerechtfertigt ist, bleibt abzuwarten“, so Pakleppa. Der Präsident des Verbandes Reinhard Quast unterbreitete bereits zwei Verbesserungsvorschläge:
Für Bauvorhaben, bei denen bereits im zweiten Quartal 2020 Abschlagsrechnungen gestellt wurden, sollte der Steuersatz von 19 Prozent dauerhaft gelten.
Bei Bauaufträgen, die zwischen dem 1. Juli und 31. Dezember 2020 unterzeichnet werden, soll unabhängig vom Fertigstellungstermin der Mehrwertsteuersatz von 16 Prozent angewendet werden.
Gerade im Baugewerbe erstrecken sich die Aufträge über einen längeren Zeitraum. Bei manchen Aufträgen kann es deshalb vorkommen, dass Verwirrung und Fehler auftreten, mit welchen Steuersatz nun gerechnet werden muss.
Die Schwierigkeit mit den für gewöhnlich vereinbarten Bruttopreisen.
Handwerksunternehmer vereinbaren mit Verbrauchern gewöhnlich Bruttopreise. Der Verbraucher muss demnach den vereinbarten Preis bezahlen und der Unternehmer den jeweils geltenden Umsatzsteuerbetrag an das Finanzamt abführen. Vom neuen reduzierten Steuersatz profitiert also der Bauunternehmer. Werden stattdessen Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer vereinbart, was unter Unternehmern üblich ist, ist die Lage anders: dabei zahlt der Vertragspartner die geltende Steuer und der Unternehmer führt diese ab.
Somit kann sich bei Nettopreisvereinbarungen der Endpreis für Auftraggeber verringern. Denn diese sind als private Auftraggeber nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. Die eingekaufte Dienstleistung wird für sie aufgrund des reduzierten Steuersatzes billiger. Deshalb sollten Handwerksunternehmer mit Kunden im ersten Schritt Bruttopreise vereinbaren. Im zweiten Schritt sollte geprüft werden, ob sich der Fertigstellungstermin oder abgeschlossene Teilleistungen während des Zeitraums der reduzierten Umsatzsteuer realisieren lassen. Falls nicht, lohnt sich der Aufwand nicht.
Keine Pflicht für Unternehmen, aber öffentlicher Druck?
„Kein Unternehmer ist gezwungen, die Senkung an seine Kunden weiterzugeben. Händler und Kunde vereinbaren in der Regel schließlich Bruttopreise“ Brigitte Neugebauer, Umsatzsteuerexpertin zur „Welt am Sonntag“
Die Planung der Bundesregierung im Zuge der Umsatzsteuersenkung sieht vor, dass Unternehmer die Steuersenkung in Form von fallenden Preisen direkt an die Kunden weitergeben. Die Frage, ob Betriebe allerdings dazu verpflichtet sind, kann mit „Nein“ beantwortet werden. „Kein Unternehmer ist gezwungen, die Senkung an seine Kunden weiterzugeben. Händler und Kunde vereinbaren in der Regel schließlich Bruttopreise“, sagte Umsatzsteuerexpertin Brigitte Neugebauer der „Welt am Sonntag“.
Einige Verbände wie im Gastronomiebereich hatten bereits angekündigt aufgrund der schwierigen Lage in der Lockdown-Zeit, keine minimalen Preissenkungen vornehmen zu wollen. Allerdings muss hier im Handwerk aufgepasst werden. Kunden könnten nun genau hinschauen, wer die Preise wirklich senkt. Das kann im schlimmsten Fall dazu führen, dass sich Kunden für Konkurrenzunternehmen entscheiden.
Nachbesserung durch leichte Regelungen.
Das Bundeswirtschaftsministerium setzt sich schon jetzt dafür ein, die neuen Maßnahmen durch leichtere Regelungen umsetzbarer zu machen. Dazu zählt eine Billigkeitsregelung bei der Preisauszeichnung. Damit können auch pauschale Rabatte an der Kasse gewährt werden, ohne dass alle Preise in einer Nacht- und Nebelaktion bis zum 1. Juli 2020 geändert werden müssen.
Allerdings muss auf der Abrechnung der korrekte Steuersatz ausgewiesen werden. Zudem gibt es einen ersten Lösungsentwurf des Ministeriums, der allerdings noch von den einzelnen Ländern abgesegnet werden muss. Darin wird hervorgehoben, dass Anzahlungen, die vor dem 1. Juli vereinnahmt worden sind, nicht beanstandet werden, falls diese schon den neuen 16 Prozent-Steuersatz enthielten. Eine Korrektur in der Schlussrechnung solle dann nicht mehr nötig sein.
Staatliche Förderung von Firmenwagen: Unsere Tipps für Handwerksbetriebe
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Auf die Idee für ein neues Firmenfahrzeug, folgt die Frage nach der Finanzierung. Zudem müssen Fahrzeuge im Handwerk nicht nur funktional und belastbar sein, sondern auch die Liquidität des Betriebes schonen. Je nach Modell wirkt sich die Auswahl außerdem auf die Außendarstellung Deines Betriebes aus. Denn Firmenfahrzeuge werden häufig beruflich sowie privat genutzt.
Gerade in Zeiten von Hybridtechnologie, Elektromobilität und möglichen Dieselfahrverboten in Innenstädten, lässt sich mit neuen Modellen ein guter Eindruck hinterlassen und dazu noch kräftig sparen. Bisher waren die Elektroausführungen in der Anschaffung teurer als die Verbrenner, doch mit neuen gestiegenen Prämien und Fördermitteln, stellen sie eine echte Alternative dar. Das eröffnet ebenfalls attraktive Finanzierungswege für neue Firmenwagen.
Zunächst die altbekannte Frage mit offener Antwort: Kauf oder Leasing?
Angefangen beim Kauf oder wie es am häufigsten vorkommt, dem Ratenkauf mit verbundenem Kredit. Diese Anschaffungskosten können dabei, zu ihrem Vorteil, über 6 Jahre verteilt als Betriebsausgaben abgeschrieben werden. Ein weiterer Pluspunkt: danach gehört das Fahrzeug direkt zum Firmeneigentum. Allerdings muss beachtet werden, dass nur die Zinsen des Darlehens absetzbar sind, nicht die Tilgungsraten.
In der Zeit des Abzahlens reduziert sich durch Abnutzung zwar der Wert des Autos, aber am Ende müssen keine Nachzahlungen wie beim Leasing erwartet werden. Außerdem kann ein gekauftes Fahrzeug nach Wunsch für die Anforderungen auf der Baustelle umgebaut werden, was bei Leasingmodellen schwerer zu realisieren ist. Zu den Nachteilen zählen sicherlich die sinkende Unternehmensliquidität durch den Kaufpreis sowie die Verringerung des Eigenkapitals durch den Kredit.
Der Wagen gehört nach Vertrag dem Leasinggeber und muss erst nach Bedarf am Vertragsende ausgelöst werden.
Beim Leasing hingegen sind die monatlichen Raten meist etwas niedriger im Vergleich zum Kauf. Daneben zählen die Leasingraten ebenfalls als Betriebsausgaben und können einen steuerlichen Vorteil bringen, indem sie abgesetzt werden. Mit Sonderzahlungen sogar direkt im ersten Jahr im Gegenteil zum Ratenkauf. Ein weiterer Vorteil stellt die höhere Flexibilität dar, da sie die Chance haben, den Firmenwagen ihres Handwerksbetriebes nach Ablauf des Vertrages ohne Verkauf abzugeben und sich direkt ein anderes Modell zu sichern. Hier liegt allerdings auch ein Nachteil: Der Wagen gehört nach Vertrag dem Leasinggeber und muss erst nach Bedarf am Vertragsende ausgelöst werden.
Hierbei können zusätzliche Kosten entstehen, da der tatsächliche Verkaufspreis häufig unter dem vorher festgelegten liegt. Ansonsten können Strafen und Vertragskündigungen schon nach zwei verpassten Leasingraten geltend gemacht werden, was zusätzliches Risiko birgt. Wer allerdings genau weiß wie und vor allem wie viel das Leasingfahrzeug genutzt wird, kann mit dieser Finanzierungsmethode sparen.
Wer zukunftsorientiert kauft, spart durch Prämien und Förderung.
Wer keine Strecken über 110 Kilometer am Tag zwischen Baustelle und Firma zurücklegt, liegt im E-Bereich richtig.
Hast Du Dich für eine Finanzierungsvariante entschieden, kann der Preis des Firmenwagens im Handwerk zusätzlich durch bestimmte Förderungen im Bereich Elektromobilität gedrückt werden. Zuvor teurere Elektro- oder Hybridwagen lassen sich dadurch deutlich günstiger bekommen. Wer keine Strecken über 110 Kilometer am Tag zwischen Baustelle und Firma zurücklegt, liegt im E-Bereich richtig. Gerade wurde in der Politik nämlich entschieden den Umweltbonus bei Fahrzeugen dieser Art bis 2025 zu verlängern und im Zuge der Corona-Krise diesen sogar bis 2021 zu erhöhen.
Für E-Autos auf der BaFa-Liste werden nun je nach Verkaufspreis 5000 bis 9000 Euro bezuschusst. Dazu kommen die Nachlässe der Hersteller für batteriebetriebene Wagen mit circa 3000 Euro. Bei Plug-In-Hybriden auf der BaFa-Liste (Link wie oben) sind Förderungen von 3750 bis 6750 Euro zu erreichen. Allerdings ist zu beachten, dass Förderungen erst nach Verkaufsabschluss in Anspruch genommen werden können und der Besitzer mindestens 6 Monate bestehen bleibt.
Wer bis zum 31.12.2025 ein vollelektrisches Auto zulässt, muss für die ersten 10 Jahre keine Kraftfahrzeugsteuer zahlen.
Dazu kommen steuerliche Vorteile bei E-Firmenwagen im Handwerk.
Wer bis zum 31.12.2025 ein vollelektrisches Auto zulässt, muss für die ersten 10 Jahre keine Kraftfahrzeugsteuer zahlen. Voraussichtlich wird dieser Vorteil für Zulassungen bis 2030 im Zuge des neuen Konjunkturpakets verlängert. Wichtig ist nur, falls der Fahrzeughalter innerhalb der 10 Jahre wechselt, hat der neue Fahrzeughalter Anspruch auf die restlichen Jahre. Für Hybridautos gilt dieser Steuervorteil allerdings nicht. Zum gerade genannten Vorteil kommen weitere Vorzüge bei Elektro-Firmenwagen im Handwerk dazu.
Wagen mit einem Bruttolistenpreis bis 40.000 Euro, die mehr als 50 % beruflich genutzt werden, müssen nur noch mit 0,25 % statt 1 % des Preises besteuert werden. Hingegen gilt für Hybrid und E-Autos bis 60.000 Euro ein Prozentsatz von 0,5 %. Außerdem muss das Laden der Dienstautos beim Arbeitgeber nicht zusätzlich versteuert werden.
Sorgsam abwägen und genau kalkulieren.
Letztendlich muss jede Kauf- und Finanzierungsentscheidung individuell begutachtet werden. Bei all den Förderungs- und Steuervorteilen von Elektroautos sowie der Einsparung von Kraftstoff und Ersatzteilen, sind diese Dienstwagenvarianten nicht für jeden Handwerksbetrieb geeignet. Jedenfalls noch nicht. Sind die Arbeitswege in 100 Kilometer Radius überschaubar, gut einzugrenzen und mit notwendigen Ladestationen versehen, dann lässt sich ein Elektroauto für die Baustelle schlau finanzieren. Für weitere Wege in ländlichere Regionen muss erst die Infrastruktur an Ladestellen in Europa verbessert werden.
Daneben muss auch bei der Entscheidung von Kauf- oder Leasingmodellen individuell auf die Anforderungen des Wagens geschaut werden. Ist dieser harten unvorhersehbaren Strapazen ausgesetzt, beziehungsweise muss ständig für den Baustelleneinsatz umgebaut werden, lohnt sich wohl eher ein Kauf. Lassen sich Abnutzungsrisiken eingrenzen, kann Leasing die bessere Variante darstellen, um Kosten zu sparen.






