Corona-Lockerungen mit angezogener Handbremse?
In diesem Artikel:
Was die neuen Corona-Beschlüsse für das Handwerk bedeuten und was nicht.
Gefühlt lag nochmals mehr Spannung in der Luft vor dem vergangenen Corona-Gipfel am 3. März. Auch die Vertreter des Handwerks samt betroffener Betriebe blickten mit Spannung auf die neuen Beschlüsse. Nach zähem Ringen der Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin steht fest: Die Tür für Lockerungen öffnet sich, allerdings nur in mäßigen Schritten, wobei sie genauso schnell wieder zufallen kann. Nicht gerade das, was sich das Handwerk erhofft hatte, wie sich aus den Stimmen der Branchenvertreter wie dem ZDH entnehmen ließen. Was genau beschlossen wurde, ist komplex und teilweise nicht so schnell zu durchschauen. Wir wollen Dir im Folgenden dabei helfen, mit …
- einer Übersicht zu den Themen Tests, Impfungen und Home-Office
- einer knappen Erklärung der Öffnungsschritte
- wo es gute und schlechte Nachrichten für das Handwerk gibt
einer Übersicht zu den Themen Tests, Impfungen und Home-Office
einer knappen Erklärung der Öffnungsschritte
wo es gute und schlechte Nachrichten für das Handwerk gibt
Zu den neuen Beschlüssen von Tests, Impfungen und Co.
Corona-Schnelltests für alle
Eigentlich für Anfang März geplant, soll nun bis Anfang April jeder Bürger Anspruch auf ein Corona-Schnelltest pro Woche haben. Falls dieser erste Test positiv ausfällt, wird zur Sicherheit anschließend ein genauerer PCR-Test durchgeführt. Beide Tests sollen kostenlos zur Verfügung stehen. Dazu kommen die Selbsttests für den Gebrauch zu Hause, die seit dem 8. März im Handel erhältlich sind. Doch nicht für jeden, wie sich schnell zeigte. Es fehlt noch an einer flächendeckenden Anzahl an Tests und Testmöglichkeiten, was sich aber bis April einpegeln sollte. Zudem ist noch nicht klar, ob Betriebe verpflichtet werden sollen, ihre Mitarbeiter zu testen.
Zur Homeoffice Situation
Außerdem wird die Homeoffice-Pflicht für Arbeitgeber bis zum 30. April verlängert. Deshalb müssen Betriebe ihren Beschäftigten, wann immer es möglich ist, die Arbeit von zu Hause ermöglichen. Bisher trifft das bei rund 30 % der Arbeitnehmer in Deutschland zu. Im Handwerk trifft das bei laufendem Betrieb nur auf Büroarbeiten zu.
Impfungen beim Hausarzt
Daneben sollen ab April auch Hausärzte die nötigen Schutzimpfungen durchführen. In manchen Regionen bereits ab Mitte März. Wer wann und wie an der Reihe ist, lässt sich aus den Informationsseiten der Gesundheitsämter in den einzelnen Ländern erfahren.
Die Öffnungsschritte kurz und knapp erklärt
Der folgende 5-stufige Öffnungsplan bezieht sich auf landesweite und regionale Sieben-Tage-Inzidenzwerte und wird spezifisch von den Landesregierungen angepasst. Das bedeutet, dass Lockerungen streng an Inzidenzwerte geknüpft sind. Bleibt der Wert unter 100 Ansteckungen pro 100.000 Einwohner, greifen die Öffnungsschritte. Übersteigt der Wert drei Tage hintereinander 100, greift die sogenannte Notbremse. Dabei gelten die strengeren Lockdown-Regelungen, die bereits vor dem 1. März aktuell waren.
- Erster Öffnungsschritt
Bereits am 1. März vollzog sich der erste Öffnungsschritt, der neben teilweise öffnenden Schulen und Kitas auch Friseurläden berücksichtigte.
- Zweiter Öffnungsschritt
Ebenfalls haben wir bereits den zweiten Schritt vom 8. März hinter uns. Dieser ermöglicht es Blumenläden, Baumärkten, Buchhändlern und Betrieben von körpernahen Dienstleistungen (z. B. Kosmetik) wieder zu öffnen. Die letztgenannten Betriebe allerdings nur in Bayern, dem Saarland und Schleswig-Holstein OHNE einen negativen Coronatest bei Kunden.
- Dritter Öffnungsschritt
Der dritte Schritt zählt ebenfalls ab 8. März, bezieht sich dabei allerdings auf die Sieben-Tage-Inzidenz. Bleibt die Inzidenz unter 50, dürfen unter Berücksichtigung von strengen Hygienevorschriften Einzelhandelsgeschäfte, Museen, Zoos, botanische Gärten sowie Gedenkstätten öffnen. Liegt der Wert über 50 und unter 100, gibt es für die genannten Geschäfte die Möglichkeit, feste Termine für ihre Kunden zu vergeben (sogenanntes „Click and Meet“). Die Grenze für Personen in einem Laden liegt dann bei 1 Mensch auf 40 Quadratmeter Fläche. Als Extra ist zudem Sport unter freiem Himmel wieder mit bis zu 10 Personen erlaubt.
- Vierter Öffnungsschritt
Bleibt die bei Sieben-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnern bis zum 22. März unter 50, kann an der Stelle auch Kultur (Theater, Kinos, Opernhäuser, Konzerte) und Gastronomie im Außenbereich wieder anlaufen. Außerdem können Fitnessstudios und andere Sportstätten im Inneren wieder ihre Pforten öffnen. Bei Inzidenzen zwischen 50 und 100 ist für die Nutzung der oben genannten Einrichtungen ein negativer Coronatest nötig.
- Fünfter Öffnungsschritt
Der letzte beschlossene Öffnungsschritt ist frühestens am 5. April möglich. Bleibt die Sieben-Tage-Inzidenz bis dahin unter 50, sind wieder Freizeitveranstaltungen mit bis zu 50 Teilnehmern und Kontaktsport in Innenbereichen möglich. Daneben darf der Einzelhandel auch bei Inzidenzwerten zwischen 50 und 100 öffnen und somit die „Click und Meet“-Methode verwerfen.
Für Handwerksbetriebe werden auch in dieser Zeit Abstands- und Hygieneregeln wichtig bleiben – vor allem bei Kunden. Allerdings können bei Inzidenzwerten von unter 50 Betriebe mit weniger Einschränkungen ihren Arbeitsalltag bewältigen. Dennoch gilt es sich auf möglicherweise schnell ansteigende Corona Fallzahlen in bestimmten Regionen einzustellen, was die Situation in wenigen Tagen verändern kann.
Dennoch gilt es sich auf möglicherweise schnell ansteigende Corona Fallzahlen in bestimmten Regionen einzustellen, was die Situation in wenigen Tagen verändern kann.
Gute und schlechte Nachrichten für das Handwerk
Durchaus positiv für Handwerksbetriebe ist die Orientierung am Stufenplan. Nun ist ersichtlicher, was möglich ist und auf was geachtet werden muss. Dazu geben erste Lockerungen Hoffnung auf normalere Betriebsabläufe. Zudem kann mit fortschreitendem Impftempo und mehr Tests das Ansteckungsrisiko vermindert werden.
„Die Beschlüsse bringen für viele unserer von Schließungen betroffenen Betriebe nicht die erhoffte Öffnungsoption schon in nächster Zeit“ Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH)
Für den ZDH und weitere regionale Branchenvertreter gehen die oben beschriebenen Beschlüsse aus dem Corona-Gipfel allerdings nicht weit genug. „Die Beschlüsse bringen für viele unserer von Schließungen betroffenen Betriebe nicht die erhoffte Öffnungsoption schon in nächster Zeit“, sagt Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH). Laut Wollseifer könne ein Sterben von Betrieben nur verhindert werden, wenn das wirtschaftliche Leben schnellstmöglich hochgefahren werde, wo immer das epidemiologisch vertretbar sei. Den Stufenplan zur Öffnung bezeichnete er „als einen ÖffnungsfahrGute Nachrichten gibt es in Bezug auf die Überbrückungshilfen, bei denen die Abschlagszahlung erhöht wurde. Zudem können noch Anträge bis April gestellt werden. Doch das Problem der Angelegenheit sehen viele beim Auszahlungstempo. Daneben kann das Handwerk auf eine Berücksichtigung bei den Härtefallfonds hoffen.plan mit einer angezogenen Handbremse”.
Für Handwerksbetriebe könnten die nächsten Wochen allerdings in Bezug auf die Lockerungsschritte zur Achterbahnfahrt werden. Mehr flächendeckende Test bedeuten auch mehr aufgedeckte Fälle, was zu schnell ansteigenden Inzidenzwerten führen kann. Es gilt also die regionalen Fallzahlen im Auge zu behalten.
Den Stufenplan zur Öffnung bezeichnete er „als einen Öffnungsfahrplan mit einer angezogenen Handbremse”.
Gute Nachrichten gibt es in Bezug auf die Überbrückungshilfen, bei denen die Abschlagszahlung erhöht wurde. Zudem können noch Anträge bis April gestellt werden. Doch das Problem der Angelegenheit sehen viele beim Auszahlungstempo. Daneben kann das Handwerk auf eine Berücksichtigung bei den Härtefallfonds hoffen.
Kapil Kohli tritt die Nachfolge von Gleb Christoffel an
In diesem Artikel:
Er ist Nachfolger von Gleb Christoffel, der Craftnote seit 2017 bis Anfang 2021 geleitet hat. In dieser Zeit hat Gleb Craftnote, von der Idee, zu einem Unternehmen entwickelt, dem aktuell über 30 Kolleginnen und Kollegen aus vielen verschiedenen Nationen angehören. Damit hat sich Craftnote vom kleinen Start-up vom Ländle zu einem internationalen Tochterunternehmen von fischer weiterentwickelt – mit neuen Arbeitsmethoden, um die internen Prozesse zu verbessern und mit einem Produkt, das Tausende von Kunden begeistert sowie einem Kundenbeirat, der bei der Gestaltung der Roadmap mitwirkt.
Schweren Herzens verabschieden wir uns als Team von Gleb, den wir als zuverlässigen Chef und Kollegen in Erinnerung behalten, der mit Rat und Tat, seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Seite stand. Nach einer sorgfältig vorbereiteten Entscheidung und erfolgreichen Nachbesetzung wird sich Gleb in Zukunft neuen unternehmerischen Herausforderungen im Technologie-Bereich widmen. Für seine weitere berufliche Karriere wünschen wir ihm nur das Beste sowie viel Erfolg beim Verwirklichen seiner Ziele. Matthias Schneider, Geschäftsführer im Bereich Digital Services bei der Unternehmensgruppe fischer und Stefan Läufer, CDO bei der Cordes & Graefe KG bedanken sich ebenfalls bei Gleb für den Einsatz, das Engagement und die Loyalität in den letzten vier Jahren:
„Wir wünschen Gleb alles Gute für sein nächstes berufliches Kapitel. Er wird uns als einer der Gründungsmitglieder von Craftnote immer freundschaftlich verbunden sein.“
Wie haben Kapil und Craftnote zusammengefunden?
Kapil hat in den letzten Jahren als Gründer und Programm-Manager unternehmerische Erfahrungen mit Start-ups gesammelt. Zudem konnte er als Agile Coach und Abteilungsleiter agile Produktteams aufbauen. Bis Ende Februar war Kapil in der Unternehmensgruppe fischer für die „E-Commerce as a Service“-Plattform CRAFTSUPPLY verantwortlich, die – wie Craftnote mit dem Handwerk – das gleiche Kundensegment hat.
Die Gesellschafter fischer GmbH & Co. KG und die GC Gruppe sind froh, mit Kapil einen qualifizierten Nachfolger als Geschäftsführer für Craftnote gefunden zu haben:
„Wir wünschen ihm viel Erfolg in seiner neuen Aufgabe und freuen uns auf die Zusammenarbeit.“
Wir freuen uns auch, Kapil an Bord zu haben und blicken gespannt auf die nächsten Monate.

Warum Dein Handwerksbetrieb kein WhatsApp nutzen sollte
In diesem Artikel:
Anfang Januar dieses Jahres wunderten sich alle Nutzer des beliebten Messenger-Dienstes WhatsApp über eine besondere Benachrichtigung beim Öffnen der App. Wer die Applikation weiter nutzen will, muss bis zum 8. Februar 2021 den neuen Nutzungsbestimmungen zustimmen. Die Folge: Kritik von privaten Usern, Datenschützern und Politik, die Verlängerung der Frist bis Mai sowie letztendlich ein erheblicher Nutzerschwund. Manche Medien titelten schon scherzhaft von einem „WhatsApp-Sturz“. Doch die neuen AGBs sind nicht die ersten Kritikpunkte am Unternehmen, das seit 2014 zum Facebook-Konzern gehört. Gerade im Bereich Datenschutz, DSGVO und betrieblicher Nutzung gibt es Grauzonen und Nachteile, die auch Handwerksbetriebe betreffen.
Kostenfreier PDF-Download: Digitale Materialverbrauchsliste
Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung, suboptimale Kommunikation auf der Baustelle und keine branchenspezifischen Funktionen sind nur einige Nachteile. Höchste Zeit, sich nach einer effizienten und sicheren Alternative umzusehen.
Die Problematik mit den neuen AGB
Hier stellt sich die Frage, was es mit den neuen Nutzerbestimmungen auf sich hat, denen bis zum 15. Mai zugestimmt werden muss. Dabei gibt es zweierlei Maß: Für die weltweiten Nutzer bedeutet das, dass sie alle WhatsApp-Daten automatisch auch mit dem Mutterkonzern Facebook teilen. Was dieser mit den Daten macht, bleibt intransparent. Für Nutzer in der EU gilt allerdings eine Sonderregel. Diese sollen von der weiteren kommerziellen Nutzung ihrer Daten von Facebook ausgenommen sein. Sonst verstieße Whatsapp gegen die DSGVO.
Doch Datenschützer bemängeln, dass sich das mit den Angaben in den neuen AGBs widersprechen könnte.
Doch Datenschützer bemängeln, dass sich das mit den Angaben in den neuen AGBs widersprechen könnte. Denn das Unternehmen gibt an: „Unter Umständen teilen wir Informationen über dich innerhalb unserer Unternehmensgruppe, um verschiedene Aktivitäten zu erleichtern, zu unterstützen und zu integrieren“.
WhatsApp fordert ohnehin eine Vielzahl an Daten von Benutzern ein. Darunter:
Was für ein Handy und Betriebssystem verwendet wird
Wie der Batteriestand ist
Infos über das Mobilfunknetz
Kontakte aus dem Adressbuch des Handys und Whatsapp-Konto-Informationen
Profilbilder
IP-Adressen
Standortinformationen und viele weitere Daten
Allerdings kann WhatsApp keine Nachrichten mitlesen aufgrund der entworfenen Verschlüsselung, die sich bis auf die Server fortsetzt, auf denen sie laut Unternehmen gelöscht werden.
Das heikle Thema: Datenschutz und Whatsapp im Handwerk
Meta-Daten
Vor allem geht es dem Konzern darum, Meta-Daten zu sammeln. Das sind so gesagt Daten über eigentliche Daten. Zum Beispiel der Standort und Zeitpunkt einer abgeschickten Nachricht oder an wen sie geschickt wurde. So lassen sich Nutzerprofile entwickeln, die für Werbung genutzt werden können. Hier muss nach DSGVO eine Zustimmung erfolgen. Für den privaten Gebrauch der App ist das nicht explizit datenschutzrechtswidrig. Doch bei werblicher Nutzung der Daten, wie es beispielsweise Facebook anwendet, ist das weniger klar.
Kontaktdaten
Zum anderen ist der Vorgang des Kontaktlisten-Uploads beim Nutzen der App heikel. Zwar muss WhatsApp wissen, wen sie alles aus der Liste in die App integrieren kann, doch diese Daten werden unverschlüsselt gespeichert. Somit landen zum Beispiel auch Kontaktdaten auf den Servern, die gar keine App installiert haben. Zudem muss bei der betrieblichen Nutzung – laut DSGVO – eigentlich jeder Kontakt diesem Upload zustimmen. Sonst kann im schlimmsten Fall der Betrieb dafür verklagt werden.
Unverschlüsselte Back-Ups
Auf den ersten Blick hilfreich birgt die Funktion datenschutzrechtliche Risiken. Die App speichert – wenn es gewollt ist – Dateien und Chats vorsichtshalber bei Google oder Apple Profilen ab, damit im Falle eines verlorenen Handys die Daten erhalten bleiben. Da die Firmen nicht in der EU angestammt sind und damit auch nicht die Daten dort speichern, ist die Funktion rechtlich brisant.
Wie sinnvoll ist deshalb eine Nutzung im Handwerksbetrieb?
Wie oben bereits erwähnt, ist die Nutzung für den betrieblichen Bereich in Bezug auf den Datenschutz ungeeignet. Handwerksbetriebe und Handwerker, die Informationen über Baustelle und Kunden über den Messenger kommunizieren, können dafür im schlimmsten Fall belangt werden. Beispielsweise von einem Kunden, der unzufrieden mit der Leistung ist. Für jede Aktion ist die Einwilligung von Dritten einzuholen, um rechtlich abgesichert zu sein. Das stellt einen enormen Aufwand dar.
Für jede Aktion ist die Einwilligung von Dritten einzuholen, um rechtlich abgesichert zu sein.
Die herkömmliche sowie die „WhatsApp Business“-Variante sind zudem für die interne Kommunikation im Handwerksalltag nicht geeignet, was das Unternehmen auch klar in den Nutzungsbedingungen kommuniziert. Nur als zusätzlicher Kommunikationskanal mit Kunden könnte WhatsApp Business infrage kommen.
Dennoch fehlen branchenspezifische Funktionen, die tatsächlich den Arbeitsalltag auf der Baustelle und im Handwerksbetrieb erleichtern können.
Ein Wechsel zur Alternative kann sich lohnen
Eine Alternative für Deinen Betrieb ist die Chat-Funktion in unserer Handwerker-App Craftnote. Denn sie ist zum einen DSGVO-konform und made in Germany und zum anderen bietet sie Dir auf das Handwerk zugeschnittene Funktionen wie zum Beispiel:
Projektbezogene Chats
Foto, Audio, Video-Aufnahmen
Integrierter PDF-Scanner
Ordnerstruktur mit schnell abrufbaren Projektdetails
Mitarbeiter- und Aufgabenverwaltung
Verschlagwortung mit Tags zur schnellen Filterung und Suche
So kann eine effiziente Schnittstelle zwischen Büro und Baustelle hergestellt werden.
So kann eine effiziente Schnittstelle zwischen Büro und Baustelle hergestellt werden. Denn alle am Projekt beteiligten handhaben ihre Kommunikation und Dokumentation über einen übersichtlichen Kanal. Durch Erweiterungen wie der Arbeitszeiterfassung und der Plantafel (Mehr zur Plantafel) lässt sich ein Projekt noch besser über die App abbilden und verwalten. Warum rechtlich unsicher und kompliziert Whatsapp im Betrieb nutzen, wenn es doch eine Lösung speziell für die Handwerksbranche gibt?








