Ist Dein Handwerksberuf in Zukunft sicher?
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Neue Technologien und Maschinen im Zuge der Digitalisierung im „Handwerk 4.0“, wie der Internetvertrieb von Dienstleistungen, Handwerker-Apps, 3D-Drucker, automatisierte CNC-Fräsen und Arbeitsroboter verändern die Arbeitswelt und werden dies auch in Zukunft tun. Mancher betrachtet die technischen Neuerungen mit Skepsis, fürchtet sich vor neuen (digitalen) Anforderungen oder bangt um seinen Betrieb beziehungsweise seinen Arbeitsplatz. Das muss jedoch nicht sein. Wer die Zukunftsfähigkeit seines Gewerkes feststellen möchte, darf nicht danach fragen, ob er durch automatisierte Technologien verdrängt wird.
Vielmehr muss sich die Frage darum drehen, wie der jeweilige Handwerksberuf in Zukunft bestehen kann. Denn die meisten Innovationen können dafür genutzt werden, einfache monotone Arbeitsschritte zu automatisieren, damit mehr Zeit für das kreative Handwerk bleibt. Allerdings lassen sich heute schon Gewerke erkennen, die von der gesellschaftlichen und digitalen Entwicklung profitieren könnten.
Mehr Technik im Alltag bedeutet mehr Arbeit für das Elektrohandwerk.
Ob Photovoltaik, Elektromobilität, Beleuchtungssysteme oder andere Technik im Haus und Büro – die Elektrotechnik erobert unseren Alltag. Dieser Trend wird sich auch in Zukunft fortsetzen, was letztendlich den Gewerken im Elektrohandwerk zugutekommt. Zum einen durch die Nachfrage von innovativen Haussystemen, die für die Gewinnung von erneuerbaren Energien oder die Einsparung des Energieverbrauchs zuständig sind. Hier können sich Betriebe auf private sowie geschäftliche Kunden spezialisieren. Zum anderen durch das Aufkommen von Elektrofahrzeugen: Hier entstehen Chancen an der Technik des Autos selbst sowie an den benötigten Ladesäulen, die in den kommenden Jahren ausgebaut werden sollen.
Zudem erfreuen sich Kunden zunehmend an kompletten Systemen, wie zum Beispiel im Bereich Beleuchtung. In Zukunft wird die Nachfrage nach smarten Beleuchtungssystemen steigen, die über Touchscreen oder Smartphone bedienbar sind. Das sind nur einige Beispiele für die künftigen Chancen im Elektrohandwerk, die sich allerdings auch in neuen Aufgabenbereichen und Kompetenzen niederschlagen.
Knapper Wohnraum eröffnet Chancen für das Baugewerbe.
… das Ziel von 350.000 Wohnungen in jedem Jahr bis 2020 ist nicht erreicht worden.
In deutschen Städten fehlt es zunehmend an Wohnraum. Zwar sind viele neue Möglichkeiten geplant oder bereits fertiggestellt, doch das Ziel von 350.000 Wohnungen in jedem Jahr bis 2020 ist nicht erreicht worden. Hier entsteht Zukunftspotenzial für mehrere Handwerksberufe, wie zum Beispiel Dachdecker. Hauptsächlich profitiert das Baugewerbe in den Bereichen Hochbau, Tiefbau und Ausbau. Hierbei wird die Grundlage für neuen Wohnraum vom Hoch- und Tiefbau übernommen, während Ausbaugewerke wie Fliesenleger, Maler oder Stuckateure den Rohbau wohnlich gestalten.
Auch in diesen Bereichen werden neue Technologien die handwerkliche Arbeit unterstützen statt sie zu verdrängen. Als Blaupause dafür dienen bereits Kamerascanner, die automatisch Aufmaße mit dazugehörigen Materialaufwand erstellen.
Sanierungen und neue Gebäude spielen dem SHK-Handwerk in die Karten.
Werden neue Gebäude gebaut, sind zwingend Sanitär, Heizung und Klima-Installationen durchzuführen. Hier zeigt sich ein zunehmender Trend von Sanierungen und Modernisierungen von Hausbesitzern. Diese werten demnach die Immobilie langfristig, weshalb sich auch kostspieligere Anschaffungen lohnen können. Als Richtwert kann die Zahl der schätzungsweise 2 Millionen Heizungen dienen, die noch gar nicht saniert worden sind.
Zudem überaltert die Gesellschaft zunehmend, was zu einer steigenden Nachfrage von altersgerechten Sanitärbereichen führen kann. Außerdem lassen sich Verschmelzungen mit anderen Arbeitsfeldern von anderen Gewerken feststellen: Beispielsweise im Hinblick auf Photovoltaiksysteme, die auch zur Beheizung von Räumen dienen sollen.
Sichere Zukunft durch erweiterte Kompetenzen?
Ein gutes Beispiel für Berufe, die in Zukunft bestehen werden, wenn sie ihre Kompetenzen ausbauen, sind Handwerksbetriebe für den Innenausbau, wie Tischler oder Bodenleger. Durch gezielte Internetauftritte und Innovationen, wie 3D-Modelle oder Virtual Reality-Vorführungen, können die Berufsgruppen kundenorientierter arbeiten. So kann der Kunde vor der Fertigstellung eine virtuelle Blaupause betrachten oder auf der Website seine Idee anhand von Mustern umsetzen.
CNC-Fräsen oder Arbeitsroboter übernehmen zusätzlich monotone Fertigungsschritte, ersetzen aber nicht die handwerkliche Kreativität oder komplette Fertigungen. So können sich kleinere Betriebe immer noch mit individuellen Umsetzungen von großen Ketten absetzen. Außerdem besteht die Möglichkeit, neue Arbeitsfelder in das Angebot mit aufzunehmen. Wenn Tischler einzelne Stücke fertigen, könnte sich auch eine ganze Raumausstattung lohnen.
Traditionshandwerke werden es schwerer haben
Wenn in Zukunft mehr neue Technik zum Einsatz kommt, kann es sich für Betriebe lohnen, komplett auf Kunden zu setzen, die gerade „alte“ Handarbeit wertschätzen.
Neben all den Chancen und Perspektiven für das Handwerk gibt es auch Gewerke, für die es möglicherweise in Zukunft schwieriger wird zu bestehen. Gerade Traditionshandwerke, die mit dem gesellschaftlichen Trend zu mehr Nachhaltigkeit und Effizienz in der Herstellung in Konflikt geraten, können in das Hintertreffen geraten. Darunter zum Beispiel Kirschner für die Fellverarbeitung, Instrumentenbauer oder Glasmacher. Hierbei spielt auch die Konkurrenz aus der großen Industrie eine Rolle, die mit billigeren Preisen lockt. Allerdings lässt sich für jedes Handwerk auch eine Chance durch Spezialisierungen festmachen. Wenn in Zukunft mehr neue Technik zum Einsatz kommt, kann es sich für Betriebe lohnen, komplett auf Kunden zu setzen, die gerade „alte“ Handarbeit wertschätzen.
Dennoch ist ein Mindestmaß an Weiterentwicklung nötig, damit Handwerksberufe und ihre Betriebe auf dem Markt sichtbar bleiben. Dazu gehört beispielsweise ein adäquater Internetauftritt, um Kunden gezielter anzusprechen und nicht vergessen zu werden. Dazu kommen in vielen Gewerken neue Anforderungen auf die Handwerker zu – besonders in Bereichen von IT und digitaler Technik. Verpassen es Betriebe hier Schritt zu halten, könnten einige Berufsgruppen in Schwierigkeiten geraten.
Wie sieht der Arbeitsplatz der Zukunft im Handwerk aus?
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Nach einer Studie von Bitkom und dem Zentralverband des deutschen Handwerks (kurz: ZDH) aus diesem Jahr setzt jeder zweite Handwerksbetrieb bereits eine bestimmte Art von digitalen Technologien ein. Das zeigt, das Handwerk ist mitten im Umbruch der Digitalisierung, wenngleich diese in den Gewerken unterschiedlich voranschreitet. Neben der immer stärker werdenden Bedeutung des Internets für Kunden und Unternehmen, mit Präsenz bei Suchmaschinenanfragen oder „Social Media“-Auftritten, gibt es zahlreiche Innovationen für die Baustelle: Dabei geht es im Großen und Ganzen um **die Automatisierung und dem verändertem Engagement bei Arbeitsprozessen.
Bekommt demnach der Handwerker von morgen den Arbeitsfortschritt nach dem Aufstehen auf sein Smartphone geschickt, bevor er mit dem Elektroauto zur Arbeit fährt, auf der neuartige Maschinen ihn bei der Arbeit unterstützen oder sogar überflüssig machen? Nicht ganz! Deshalb wollen wir Euch Innovationen im Handwerk vorstellen, die Eure Arbeit in Zukunft erleichtern können.
Unterstützung aus der Luft für den Arbeitsplatz der Zukunft.
Was laut Angaben des ZDH schon bei jedem 5. Dachdeckerbetrieb zum Einsatz kommt und sich auch in Zukunft weiter etablieren wird, sind Drohnen. Diese erleichtern zum Beispiel die Bestandsaufnahmen vor beziehungsweise während der Arbeit an Fassaden oder Dächern. Somit können sich unter anderem Dachdecker, Gerüstbauer oder Maler, mit Bild- und Videoaufnahmen, ein genaues Bild der Baustelle machen, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen. Gerade bei schwer erreichbaren Stellen auf dem Dach wird das Verletzungsrisiko vermindert.
Noch sind die Drohnenaufnahmen mit einer Software verbunden, die aus den Bildern Daten ermittelt. Aus den Daten können danach Aufmaße oder komplette 3D-Modelle des Arbeitsbereichs erstellt werden. Allerdings arbeiten Firmen eifrig daran, den wendigen Multicoptern Messinstrumente einzubauen, die direkt fertige Daten übermitteln. So können ganze Häuser in kürzester Zeit analysiert werden, ohne diese aufwendig mit dem Team zu besichtigen.
Der Kunde sieht das Projekt bevor es überhaupt fertig ist.
Weitere Entwicklungen zielen auf das Erlebnis des Kunden, der die Handwerksdienstleistung kauft. Um Kunden mehr Transparenz und Entscheidungshoheit zu geben, bieten einige Handwerksbetriebe 3D-Modelle des geplanten Projektes an. Durch spezielle Computersoftware lässt sich die Idee vor Arbeitsbeginn digital sichtbar machen. Das hilft dem Kunden die Entscheidung zu erleichtern und Handwerkern, Missverständnisse schon im Voraus zu klären.
Passt der Boden zur Atmosphäre des Raumes?
Gefällt das komplette Dach mit der Ziegelart?
Wie sieht das fertige Gebäude ungefähr aus?
Auch Handwerker werden mit dem Modell unterstützt, da Kunden vorab ihre Wünsche äußern und damit das Projekt besser realisiert werden kann. In Zukunft soll dieses Angebot mit „Virtual Reality“ ergänzt werden. Durch VR-Brillen tauchen Kunde und Handwerker in die digitale Blaupause ein, was die Kommunikation bei der Planung erleichtert und Eindruck macht.
Mehr Zeit für das Handwerk durch digitale Verbindung von Büro und Baustelle.
Auf dem Arbeitsplatz der Zukunft gibt es mehr Zeit für das Wesentliche – die handwerkliche Arbeit. Durch Softwarelösungen, wie unsere Craftnote Handwerker App, lassen sich Zettelwirtschaft vermeiden sowie Büro und Baustelle miteinander verbinden. Möglich wird das durch die Nutzung auf dem PC sowie auf mobilen Endgeräten. Die projektbasierte App schafft es, die komplette Kommunikation und Dokumentation auf der Baustelle digital zu vereinen, da alle auf und neben der Baustelle Beteiligten einem Projekt zugeordnet werden können. Damit lassen sich unter anderem:
Aufgaben zuteilen
Arbeitszeiten erfassen
Chats zur einfachen Kommunikation mit Team und anderen Gewerken einrichten
Arbeitsfortschritte direkt mit Bildern, Videos und Notizen dokumentieren
wichtige Dokumente per App-Funktion einscannen
Verbindungen zu Branchensoftware herstellen
Das alles Made in Germany und konform der Datenschutzgrundverordnung (kurz: DSGVO). Somit bist Du nicht nur rechtlich auf der sicheren Seite, sondern hast auch alle wichtigen Dokumente immer griffbereit auf Deinem Smartphone oder Tablet.
Von 3D-Druckern, CNC-Maschinen und Robotern.
Gemeinsam haben diese Werkzeuge, dass sie alle auf dem Computer bedient werden. Tischler benutzen beispielsweise CNC-Fräsen, um individuelle Designs und Kundenwünsche schnell und kostengünstig zu verwirklichen. Durch ein vorher am PC erstelltes 3D-Modell erschafft die Fräse danach das Werkstück selbstständig. Zudem könnten am Arbeitsplatz der Zukunft 3D-Drucker stehen. Diese erzeugen Schicht für Schicht ein vorher computeranimiertes Modell und lassen es real werden.
Meist werden Materialien wie Kunststoffe, Keramiken und Metalle benutzt. Damit können zum Beispiel Sanitärtechniker schnell passgenaue Aufsätze herstellen. Außerdem konnte 2019 in der französischen Stadt Nantes ein komplettes Haus per 3D-Druck hergestellt werden. Lediglich die Einbauarbeiten wurden von Handwerkern erledigt. Die Zukunftsvision dieser beiden Techniken besteht darin, Bauprozesse schneller und wirtschaftlicher durchzuführen, dabei weniger Fehler zu machen und für Entlastung bei monotonen und gefährlichen Arbeiten zu sorgen.
Der ungebrochene Wunsch nach handwerklicher Arbeit
Zusammenfassend lässt sich über den Arbeitsplatz der Zukunft im Handwerk sagen, dass **neue Innovationen nicht den Handwerker ersetzen, sondern unterstützen wollen. Zudem fällt die Digitalisierung in den Gewerken unterschiedlich aus. Während Dachdecker sich beispielsweise der Drohnentechnik annehmen können, müssen SHK-Betriebe durch die steigende Nachfrage an digitalen Smartphone-Systemen sich zwangsweise mit neuen Technologien auseinandersetzen. Allerdings werden alle Handwerker sich mehr digitale Kompetenz aneignen müssen.
Neben der Entwicklung von Technik und automatisierten Arbeitsschritten lässt sich aber ebenfalls ein „Gegentrend“ ausmachen. Wenn die Arbeit zunehmend durch Maschinen unterstützt wird, steigt auch die Nachfrage nach rein handwerklicher Herstellung im höheren Preissegment. Betriebe können sich dadurch mit maßgefertigten, individuell umgesetzten Kundenwünschen abheben.
Die Umsatzsteuersenkung – Beschlossene Sache, aber kritische Stimmen bleiben
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Nun wurde beschlossen, was in unserem letzten Bericht zur Umsatzsteuersenkung im Handwerk bereits klar war: Der Steuersatz wird von 19 auf 16 Prozent gesenkt und gilt vom Zeitraum des 1. Juni bis 31. Oktober. Hierbei soll die Steuersenkung im Optimalfall die Konjunktur ankurbeln, indem Unternehmen die drei Prozent direkt in Preissenkungen an die Kunden weitergeben.
Diese Maßnahme soll Kunden dazu anreizen mit Investitionen nicht erst bis nächstes Jahr zu warten, um die wirtschaftlichen Folgen des Corona-Lockdowns für Unternehmen zu schmälern. Doch schon nach dem Bekanntwerden der temporären Steuersenkung äußerten sich Verbandsvertreter aus dem Handwerk kritisch. Die Rede war von zu viel bürokratischem Aufwand und steuerrechtlichen Problemen für Betriebe. Wo genau die möglichen Probleme liegen und was genau kritisiert wird, haben wir im Folgenden für euch zusammengestellt.
Ohne Nachbesserung mehr Probleme und weniger Vertrauen.
… , dass eine „massive Bürokratie für die Betriebe“ entstehen werde.
Vor allem stößt der Aufwand für Unternehmen und Händler auf Kritik. So hebt etwa der Zentralverband des Deutschen Handwerks (kurz: ZDH) hervor, dass eine „massive Bürokratie für die Betriebe“ entstehen werde. Denn, auf den gesamten Wertschöpfungsstufen müssen Buchhaltungsprogramme, Warenverkehrssysteme sowie Kassen an den neuen Steuersatz angeglichen werden. Zwar könne die Umsatzsteuersenkung tatsächlich dazu beitragen die Nachfrage zu erhöhen, doch nur, wenn weitere Erleichterungen und Billigkeitsregelungen folgen.
Ohne diese Maßnahmen ist es möglich, dass der drohende Ärger mit dem Finanzamt und der bürokratische Aufwand die positiven Effekte vermindern. Zudem hängt der Erfolg der Umsatzsteuersenkung auch von der Akzeptanz der Unternehmen ab. Diese sieht der Generalsekretär des ZDH Holger Schwannecke, ohne dringende Nachbesserungen, schwinden. Aus diesem Grund habe der ZDH auch der Bundesregierung bereits zwei praxistaugliche Verbesserungsvorschläge unterbreitet:
etwa eine verlängerte Frist zur Aufrüstung von Kassensystemen
oder die Grenze für Sofortabschreibungen von geringwertigen Wirtschaftsgütern zu erhöhen.
Schwierige Umsetzung im Baubereich.
„Ob dieser Mehraufwand durch erwartete konjunkturelle Wirkung gerechtfertigt ist, bleibt abzuwarten“ Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des ZDB.Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des ZDB.
Dennoch bleiben bestimmte Fragen, wie zum Beispiel Verträge, Angebote und Anzahlungen gerade in den Übergangszeiten der Umsatzsteuersenkung zu behandeln sind, in Gewerken wie dem Baubereich weiter bestehen. Der Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa vom Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (kurz: ZDB) schließt sich der Meinung des ZDH an, dass sich eine zusätzliche bürokratische Belastung durch die Umstellung der Mehrwertsteuersätze ergebe. „Ob dieser Mehraufwand durch erwartete konjunkturelle Wirkung gerechtfertigt ist, bleibt abzuwarten“, so Pakleppa. Der Präsident des Verbandes Reinhard Quast unterbreitete bereits zwei Verbesserungsvorschläge:
Für Bauvorhaben, bei denen bereits im zweiten Quartal 2020 Abschlagsrechnungen gestellt wurden, sollte der Steuersatz von 19 Prozent dauerhaft gelten.
Bei Bauaufträgen, die zwischen dem 1. Juli und 31. Dezember 2020 unterzeichnet werden, soll unabhängig vom Fertigstellungstermin der Mehrwertsteuersatz von 16 Prozent angewendet werden.
Gerade im Baugewerbe erstrecken sich die Aufträge über einen längeren Zeitraum. Bei manchen Aufträgen kann es deshalb vorkommen, dass Verwirrung und Fehler auftreten, mit welchen Steuersatz nun gerechnet werden muss.
Die Schwierigkeit mit den für gewöhnlich vereinbarten Bruttopreisen.
Handwerksunternehmer vereinbaren mit Verbrauchern gewöhnlich Bruttopreise. Der Verbraucher muss demnach den vereinbarten Preis bezahlen und der Unternehmer den jeweils geltenden Umsatzsteuerbetrag an das Finanzamt abführen. Vom neuen reduzierten Steuersatz profitiert also der Bauunternehmer. Werden stattdessen Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer vereinbart, was unter Unternehmern üblich ist, ist die Lage anders: dabei zahlt der Vertragspartner die geltende Steuer und der Unternehmer führt diese ab.
Somit kann sich bei Nettopreisvereinbarungen der Endpreis für Auftraggeber verringern. Denn diese sind als private Auftraggeber nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. Die eingekaufte Dienstleistung wird für sie aufgrund des reduzierten Steuersatzes billiger. Deshalb sollten Handwerksunternehmer mit Kunden im ersten Schritt Bruttopreise vereinbaren. Im zweiten Schritt sollte geprüft werden, ob sich der Fertigstellungstermin oder abgeschlossene Teilleistungen während des Zeitraums der reduzierten Umsatzsteuer realisieren lassen. Falls nicht, lohnt sich der Aufwand nicht.
Keine Pflicht für Unternehmen, aber öffentlicher Druck?
„Kein Unternehmer ist gezwungen, die Senkung an seine Kunden weiterzugeben. Händler und Kunde vereinbaren in der Regel schließlich Bruttopreise“ Brigitte Neugebauer, Umsatzsteuerexpertin zur „Welt am Sonntag“
Die Planung der Bundesregierung im Zuge der Umsatzsteuersenkung sieht vor, dass Unternehmer die Steuersenkung in Form von fallenden Preisen direkt an die Kunden weitergeben. Die Frage, ob Betriebe allerdings dazu verpflichtet sind, kann mit „Nein“ beantwortet werden. „Kein Unternehmer ist gezwungen, die Senkung an seine Kunden weiterzugeben. Händler und Kunde vereinbaren in der Regel schließlich Bruttopreise“, sagte Umsatzsteuerexpertin Brigitte Neugebauer der „Welt am Sonntag“.
Einige Verbände wie im Gastronomiebereich hatten bereits angekündigt aufgrund der schwierigen Lage in der Lockdown-Zeit, keine minimalen Preissenkungen vornehmen zu wollen. Allerdings muss hier im Handwerk aufgepasst werden. Kunden könnten nun genau hinschauen, wer die Preise wirklich senkt. Das kann im schlimmsten Fall dazu führen, dass sich Kunden für Konkurrenzunternehmen entscheiden.
Nachbesserung durch leichte Regelungen.
Das Bundeswirtschaftsministerium setzt sich schon jetzt dafür ein, die neuen Maßnahmen durch leichtere Regelungen umsetzbarer zu machen. Dazu zählt eine Billigkeitsregelung bei der Preisauszeichnung. Damit können auch pauschale Rabatte an der Kasse gewährt werden, ohne dass alle Preise in einer Nacht- und Nebelaktion bis zum 1. Juli 2020 geändert werden müssen.
Allerdings muss auf der Abrechnung der korrekte Steuersatz ausgewiesen werden. Zudem gibt es einen ersten Lösungsentwurf des Ministeriums, der allerdings noch von den einzelnen Ländern abgesegnet werden muss. Darin wird hervorgehoben, dass Anzahlungen, die vor dem 1. Juli vereinnahmt worden sind, nicht beanstandet werden, falls diese schon den neuen 16 Prozent-Steuersatz enthielten. Eine Korrektur in der Schlussrechnung solle dann nicht mehr nötig sein.





